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Vollkaskoversicherung: Mängel am Fahrzeug nicht immer eine Grund für Zahlungsverweigerung

Wenn bisher nach einem Unfall Mängel am Fahrzeug nachgewiesen werden konnten, konnte dies ein Grund für die Vollkaskoversicherung sein nicht für den Schaden aufzukommen. Denn der Unfall hätte eventuell durch eine bessere Wartung verhindert werden können.

Für so manch einen Versicherer war dies zu einem lohnenswerten Geschäft geworden, denn wenn zum Beispiel nach einem Unfall eine zu geringe Profiltiefe festgestellt wurde, war dies gleich ein Grund nicht zu zahlen.

Dies hat sich aber durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz geändert: In dem konkreten Fall ging es um einen Fahrer, der aufgrund von einer tiefen Pfütze die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Aufgrund einer zu geringen Profiltiefe verweigerte die Vollkaskoversicherung die Zahlung.

Der Autobesitzer zog vor Gericht und bekam schließlich Recht: Laut eines Gutachtens hätte sich der Unfall aufgrund der Wasserhöhe auch mit korrekter Profiltiefe ereignet. In den Augen der Richter dürfen vorhandene Mängel nur dann als Grund für eine Zahlungsverweigerung gelten, wenn sie für den Unfall verantwortlich sind.

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