Versicherungsschutz und Alkohol im Straßenverkehr
Gerade jetzt zum nahenden Karneval werden die Menschen gerne unvorsichtig und setzen sich auch mal alkoholisiert ans Steuer. Dies ist jedoch nicht nur extrem gefährlich für sich selbst und andere, sondern kann einen, selbst wenn nichts schlimmes passiert, ganz schön teuer zu stehen kommen, denn der Versicherungsschutz verfällt hier in den meisten Fällen.
Wie aktuell die HUK Coburg betont, kommt es bei einem Unfall nicht nur auf die Alkohol-Konzentration im Blut an, sondern auch auf die Fahrtüchtigkeit des Fahrers.
Ist eindeutig der Alkohol an dem Unfall Schuld, tritt bei der Kfz-Versicherung die sogenannte Trunkenheitsklausel in Kraft. In diesem Fall wird der Schaden zwar reguliert, jedoch behält sich die Versicherung vor den Verursacher nachträglich in Regress zu nehmen. Bis zu 5.000 Euro kann die Versicherung in solch einem Fall vom Versicherten zurückfordern.
Für die Kasko-Versicherung hat dies meist noch schlimmere Folgen. Befinden sich geringe Mengen Alkohol im Blut wird geprüft, ob der Alkohol der Grund für den Unfall war. Aber einem Gehalt von 1,1 Promille wird automatisch vom Alkohol als Unfallgrund ausgegangen, meist ohne weitere Untersuchungen. Dann ist der Versicherungsschutz meist dahin.
Die HUK Coburg betont aber auch, dass nicht nur der Fahrer sondern auch der Beifahrer, der zu einem Alkoholisierten ins Auto steigt um den Versicherungsschutz bangen muss. Ein solches Verhalten sei Eigengefährdung und grobe Fahrlässigkeit, so dass zum Beispiel Schmerzensgeldansprüche stark gekürzt werden.


13. Februar 2010
[...] auch von Seiten der Versicherung kann es teuer werden, wie das Portal rss-versicherung.de berichtet. Ist der Unfallgrund eindeutig der Alkohol tritt bei der Kfz-Versicherung beispielsweise [...]