Verbraucherschützer: Benachteiligt die Allianz ärmere Kunden bei der Riester-Rente?



In diesen Tagen haben sich sowohl der Bund der Versicherten als auch die Verbraucherzentrale Hamburg an den Versicherungskonzern Allianz gewandt und diesem vorgeworfen, ärmere, ältere und kinderreiche Kunden bei der Riester-Rente zu benachteiligen. Die Allianz hat nun diese Anschuldigungen zurückgewiesen, konnte sie jedoch auch nicht ganz entkräften.

Die Verbraucherschützer hatten in durchaus mühevoller Arbeit das Kleingedruckte, den Geschäftsbericht der Allianz sowie deren Allgemeine Geschäftsbedingungen analysiert und stießen dabei auf eine interessante Klausel. Darin heißt es nämlich laut den Verbraucherschützern, dass der Versicherer nur Riester-Sparer an Kostenüberschüssen beteilige, deren „Garantiekapital“ höher als 40.000 Euro sei.

Diesen Betrag erreichen besonders ältere Menschen sowie ärmere und kinderreiche Riester-Sparer so gut wie gar nicht. Die Kostenüberschüsse entstehen übrigens dadurch, dass ursprünglich kalkulierte Kosten geringer als geplant ausfallen. Die Allianz wies die Benachteiligung von Kunden energisch zurück, wies aber auch gleichzeitig darauf hin, dass Verträge mit kleineren Beiträgen eben nichts zu den Kostenüberschüssen beitragen würden. So sei es nur fair, wenn man auch nur diejenigen, also die Gutverdiener, daran beteilige, die sie auch tatsächlich verursachen würden. Die Verbraucherschützer würden durch ihre Anschuldigungen nur die Riester-Rente in Misskredit bringen…



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