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Experten raten zur Zahnzusatzversicherung

Die Zeiten, in denen man zum Zahnarzt ging und ganz ohne zusätzliche Kosten davonkam, scheinen vorbei zu sein. Schnell wird einem eine Zahnreinigung ab 50 Euro aufwärts empfohlen und hat man wirklich Probleme, braucht man zum Beispiel eine Brücke, geht es schnell in die Tausender. Immer mehr Experten raten Verbrauchern daher zu einer Zahnzusatzversicherung.

Diese sind meist nicht wirklich teuer und können einen im Ernstfall finanziell retten. Jedoch sollte man sich beim Abschluss einer Police gut informieren und sich am besten beraten lassen, denn eine standardisierte Zahnzusatzpolice gibt es nicht.

Bei den meisten werden in erster Linie die Kosten für den Zahnersatz erstattet. Manche schließen auch Inlays, Implantate und Kunststofffüllungen mit ein, ganz wenige zudem Behandlungen wie Zahnreinigungen etc. Vor allem letzteres ist jedoch eine Frage der Kosten.

Eine Police mit Kompletterstattung gibt es leider nicht. Wenn 70 bis 80 Prozent des Gesamtrechnungsbetrags übernommen wird, kann man von einem guten Tarif sprechen. Manche Versicherer deckeln ihre Leistungen, wie zum Beispiel Zahnbehandlungen, durch einen jährlichen Höchstbetrag. Vor allem sollte man darauf achten, dass auch privatärztliche Behandlungen abgedeckt sind.

Urteil: Gesetzliche Krankenkassen müssen für die Reinigung eines Zahnimplantats zahlen

Nicht selten ist das Reinigen von Zahnimplantaten schwierig und es bedarf einer professionellen Reinigung. Doch zahlt diese die Kasse? Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz sagt ja. Wenn das eigene Reinigen zuhause nicht vollständig möglich sei, dann habe ein Versicherer Anrecht auf die Übernahme der Kosten für eine professionelle Reinigung.

In dem konkreten Fall ging es um eine Patientin, die nach einem Unfall 2001 vier Zahnimplantate eingesetzt bekommen hatte. Sie gab an, dass sie mit der Reinigung überfordert sei und daher bei der Kasse die Kosten für eine professionelle Reinigung einforderte. Diese war jedoch der Ansicht, dass eine Reinigung nicht zu ihren Leistungspflichten gehöre.

Die Richter sahen dies anders. Aus dem Gutachten gehe eindeutig hervor, dass für eine ordnungsgemäße Reinigung die Implantate entfernt werden müssten und dies natürlich alleine nicht möglich sei. Es läge auf der Hand, dass die Kundin überfordert sei und daher einen Anspruch auf professionelle Hilfe habe. Über die Häufigkeit der Reinigung müsse von Fall zu Fall entschieden werden.

Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung dieses Falls ließ das Gericht die Revision zum Bundessozialgericht zu.

Krankenkasse: IKK Zahn-Vorsorgeuntersuchung für Kleinkinder

Wichtige Zahn-Vorsorge für Kleinkinder: Aufgrund der Tatsache, dass bereits die Milchzähne der Kleinkinder eine bedeutende Rolle für die Gesundheit der später wachsenden bleibenden Zähne spielen, hält die Innungskrankenkasse Signal Iduna eine entsprechende Zahnvorsorge für Kleinkinder für besonders wichtig. Die neue zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung für Kleinkinder im Alter zwischen sechs Monaten und zwei Jahren könnte zur allgemeinen Gesundheit des Kleinkindes und zur Vermeidung späterer kieferorthopädischer Behandlungen beitragen.

Krankenkasse – Streikverbot für Ö„rzte und Zahnärzte

Ö„rzte und Zahnärzte dürfen nicht streiken: Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) unterliegen die im gesetzlichen Krankenversicherungssystem zugelassenen Ö„rzte beziehungsweise Zahnärzte einem kollektiven Streikverbot. Wie bei der Innungskrankenkassen IKK Thüringen zu lesen ist, würde ein Verstoß gegen das Streikverbot entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Die niedergelassenen Ö„rzte und Zahnärzte wären dann sechs Jahre lang aus den gesetzlichen System der Krankenversicherung ausgeschlossen.

Krankenkasse – Tag der Zahn-Gesundheit am 25. September

HEK Erinnerer an den Tag der Zahngesundheit: Die Hanseatische Krankenkasse HEK erinnert an den 25. September als Tag der Zahn-Gesundheit und weist damit gleichzeitig auf die Wichtigkeit der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung hin. Schließlich kann der Versicherte bei regelmäßiger Wahrnehmung der Zahnvorsorge (z.B. Früherkennung von Karies und Parodontitis) einen entsprechenden Bonus beziehungsweise Zuschuss von der Krankenkasse erhalten. Voraussetzung ist allerdings ein lückenlos geführtes Bonusheft mit den Stempeln vom Zahnarzt.


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