Musterquoten für grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr
Hat man früher im Straßenverkehr einen Unfall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht, bekam man von der Versicherung gar nichts. Heute wird dies häufig von der Schwere der Schuld abhängig gemacht und man erhält zumindest einen Teil. Um dies besser regeln zu können, hat der Deutsche Verkehrsgerichtstag nun Musterquoten zur Bestimmung der Versicherungsleistung vorgeschlagen.
So sehen diese Quoten zum Beispiel vor, dass man bei einem Unfall nach Überfahren eines Stoppschilds 25% weniger bekommt. Übersieht man eine roten Ampel soll die Entschädigung um 50% gekürzt werden.
Wird der Wagen gestohlen soll um 25% gekürzt werden, wenn man nur leichtfertig mit dem Schlüssel umgegangen ist und um 75%, wenn der Schlüssel noch im Schloss steckte.
In Sachen Alkohol wurden keine direkten Quoten vorgeschlagen, nur für höhere Promillezahlen: Liegt der Promillewert zwischen 0,5 und 1,1 empfehlen die Experten eine Minderung von 50% und ab 1,1 Promille im Blut um 100%. Ähnliches gilt auch für den Konsum von Drogen.
In diesem Zusammenhang weist der ADAC auch darauf hin, dass man sich gegen einen Aufpreis auch meist gegen grobe Fahrlässigkeit versichern kann, einzige Ausnahmen: Alkohol und Diebstahl.


