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Scheidung kann teuer werden – Auch in Sachen Versicherung

Dass eine Scheidung neben dem emotionalen Verlust unter Umständen auch mit einem finanziellen Minus einhergehen kann, ist den meisten bekannt. Doch bei einer Scheidung kann es auch passieren, dass die Versicherungen die Hand aufhalten.

Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart geht hervor, dass Lebensversicherer bis zu 500 Euro Teilungskosten berechnen dürfen. Das heißt, wird zum Beispiel eine private Rentenversicherung zwischen den beiden ehemaligen Partnern aufgeteilt, kann der Versicherer für diesen Vorgang zwischen 100 und 500 Euro als Gebühr verlangen. Gegen dieses Urteil kann jedoch noch Rechtsbeschwerde eingelegt werden.

Zudem weist der Bund der Versicherten aktuell darauf hin, dass bei der Privathaftpflichtversicherung der Ehepartner im Trennungsjahr mitversichert bleibt. Dies kann sich jedoch schnell ändern, wenn der Versicherungsnehmer einen neuen Partner mitversichert oder eben einfach die Prämie nicht mehr zahlt. Daher ist es schon im Trennungsjahr ratsam, dass jeder Partner eine eigene Police abschließt um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Ergo-Spot bei Film „High Fidelity“ abgekupfert?

Seit der aktuelle Spot der Ergo-Versicherungsgruppe im Fernsehen zu sehen ist, reißen die Diskussionen einfach nicht mehr ab. Nun ja, die gewollte Aufmerksamkeit hat die Versicherung auf jeden Fall erreicht… Doch fragt sich nur, was für eine, denn während die einen dem Spot gar keinen Glauben schenken, weil die Versprechungen einfach zu gut klingen, suchen die anderen nach einem möglichen Plagiat.

Da wären wir mal wieder bei der alten Frage: Wo ist die Grenze zwischen Zitat und Plagiat? So soll der Ergo-Spot laut diversen Einträgen in Social Networks und Blogs vom Film „High Fidelity“ abgekupfert worden sein. Es heißt sogar, die verantwortliche Werbeagentur habe „High Fidelity“ bei der Präsentation als Moodfilm gezeigt und Ergo wollte ihn genauso umgesetzt haben.

Fragt sich nur, warum gerade bei dieser Werbung die Wellen so hochschlagen, denn dies ist doch eigentlich keine so unübliche Praxis. Die Leute scheinen es nicht mehr wirklich gewöhnt zu sein, dass ihnen Konzerne und Unternehmen aus dem Herzen sprechen. Dies erweckt gleich Misstrauen, ob gesund oder ungesund, sei an dieser Stelle jedem selbst überlassen. Was für Hintergedanken hat ein Unternehmen, wenn es mir genau das sagt, was ich hören will?

Nun ja, mal sehen, wie es in der Diskussion um den Ergo-Spot weitergeht…

Unternehmen, die zusätzlich Versicherungen anbieten, immer mehr in der Kritik

In den letzten Jahren haben größere Unternehmen immer mehr für sich das Zusatzgeschäft mit Versicherungen entdeckt. Konzerne wie Rewe oder Tchibo bieten mal eben eine Versicherung beim Kauf von Lebensmitteln oder Kaffee an.

In diesen beiden Fällen haben die Gerichte bereits reagiert und einen Verkauf untersagt. Man würde hier nicht als Tippgeber, sondern als Versicherungsvermittler auftreten und dafür brauche man eine Lizenz. Doch offenbar geben andere Unternehmen das Zusatzgeschäft trotz der Urteile nicht auf.

So kritisiert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) in einer aktuellen Pressemitteilung eine Werbeaktion der Auto-Teile-Unger GmbH. Hier können Kunden beim Kauf eines Kindersitzes gleich eine Kinderunfallversicherung abschließen.

Professionelle Versicherungsvermittler müssten „eine umfangreiche Prozedur der Registrierung, Sachkundeprüfung und Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung durchlaufen, um überhaupt Versicherungen vermitteln zu dürfen, während dies für große Unternehmen mit Milliardenumsätzen wie Tchibo und A.T.U. nicht gelten soll.“ Dies führe die Versicherungsvermittlungsverordnung ad absurdum.

Einen optimalen Versicherungsschutz könne man nur über eine kompetente Beratung erreichen.

Urteil: Handelskonzern Rewe darf keine Versicherungen anbieten

Vielleicht kann sich der eine oder andere noch daran erinnern oder hat vielleicht selbst damals eine Versicherung bei Rewe oder Penny gekauft. 2007 hatten der Handelskonzern Rewe und seine Supermarktkette Penny tatsächlich bundesweit Versicherungspakete der Arag direkt an der Supermarktkasse verkauft. Dies erklärte nun das Landgericht in Wiesbaden für unzulässig.

Inzwischen sind wir in Sachen Sonderangeboten ja schon einiges gewöhnt: So kann man beispielsweise eine Versicherung bei Tchibo abschließen oder die Bahntickets bei Lidl kaufen. Ähnliches plante wohl auch Rewe und bot Versicherungspakete an, die aus Unfallschutz, Opfer-Rechtsschutz und Schutzbrief bestanden.

Dafür zahlte der Kunde 49 Euro an der Kasse, füllte zuhause die Unterlagen aus und schickte diese an die Arag. Kam es nun zu einem Abschluss, wurde der an der Kasse gezahlte Betrag mit den Beiträgen verrechnet. Kam es zu keinem, konnte man das Paket im Supermarkt wieder zurückgeben.

Ein mehr als umstrittenes System, fanden auch die Richter und erklärten die Art und Weise für unzulässig. Der Konzern sei hier nicht als Tippgeber, sondern als Versicherungsmakler aufgetreten. Genauso wie zum Beispiel bei der Vermittlung im Internet, brauche man hierfür eine behördliche Genehmigung, die bei Rewe fehlte.

Achtung: Versicherungen überprüfen Kunden vermehrt in sozialen Netzwerken

So langsam wächst in der Bevölkerung zum Glück ein Bewusstsein dafür, dass man allzu private Dinge dann vielleicht doch nicht ins Netz stellen sollte. Doch noch immer kann man über Facebook, Twitter und Co. so manches über einige herausfinden. Vielen ist in diesem Zusammenhang inzwischen außerdem bekannt, dass Arbeitgeber gerne die Profile der (zukünftigen) Mitarbeiter verfolgen und dass dies nicht nur einmal einen Arbeitsplatz gekostet hat.

Doch nicht nur in Sachen Beruf sollte man mit seinen Daten in sozialen Netzwerken vorsichtig umgehen, denn immer mehr Versicherungen checken die Daten ihrer Kunden und gleichen diese mit den gemachten Angaben ab. So verlor zum Beispiel eine Frau den Anspruch auf Krankengeld bei ihrer Krankenversicherung, da sie während der Zeit der Krankschreibung Urlaubsbilder auf Facebook gestellt hatte. Dass der Urlaub aufgrund eines ärztlichen Anratens gemacht wurde, spielte für die Versicherung im Nachhinein keine Rolle.

Alleine hieran sieht man, dass das Hineinstellen der Daten ins Netz nicht nur viel über das Privatleben aussagt, sondern, dass es auch schnell missverstanden werden kann, da nur ein kleiner Ausschnitt gezeigt wird.

Wer weiterhin Spaß an sozialen Netzwerken haben möchte, sollte unbedingt in den Einstellungen darauf achten, dass nur direkte Freunde mitlesen können. Zudem ist bei privaten Angaben zu Hobbys, Vorlieben oder Gesundheit Vorsicht geboten. Schnell kann hier unüberlegtes Hineinstellen wichtige Versicherungen wie die private Krankenversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung kosten.


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