Scheidung kann teuer werden – Auch in Sachen Versicherung
Dass eine Scheidung neben dem emotionalen Verlust unter Umständen auch mit einem finanziellen Minus einhergehen kann, ist den meisten bekannt. Doch bei einer Scheidung kann es auch passieren, dass die Versicherungen die Hand aufhalten.
Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart geht hervor, dass Lebensversicherer bis zu 500 Euro Teilungskosten berechnen dürfen. Das heißt, wird zum Beispiel eine private Rentenversicherung zwischen den beiden ehemaligen Partnern aufgeteilt, kann der Versicherer für diesen Vorgang zwischen 100 und 500 Euro als Gebühr verlangen. Gegen dieses Urteil kann jedoch noch Rechtsbeschwerde eingelegt werden.
Zudem weist der Bund der Versicherten aktuell darauf hin, dass bei der Privathaftpflichtversicherung der Ehepartner im Trennungsjahr mitversichert bleibt. Dies kann sich jedoch schnell ändern, wenn der Versicherungsnehmer einen neuen Partner mitversichert oder eben einfach die Prämie nicht mehr zahlt. Daher ist es schon im Trennungsjahr ratsam, dass jeder Partner eine eigene Police abschließt um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.


