Unfallversicherung zahlt nicht
Laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart muss die Unfallversicherung des durch Ertrinken in der Badewanne zu Tode gekommenen Versicherten keine Versicherungsleistungen erbringen, weil eine Klausel diese in den Versicherungsbedingungen bei vorliegender Bewusstseinsstörung des Versicherten ausschließt. Mehr zu diesem kuriosen Versicherungsfall können Sie bei LexisNexis lesen.
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