Unfallversicherung – Zeckenbiss nicht mitversichert
Die möglicherweise schweren gesundheitlichen Folgen eines Zeckenbisses sind nicht automatisch durch eine Unfallversicherung abgedeckt. Auch die deutschen Gerichte urteilten unterschiedlich, so gibt es Richter die das Risiko einer Infektion durch einen Zeckenbiss als gering einschätzen und somit der Versicherungsschutz durch eine Unfallversicherung ausgeschlossen werden kann. Auf Nummer Sicher können Sie nur gehen, wenn ihre Unfallversicherung eine so genannte Zeckenbiss-Klausel beinhaltet. Quelle: Geldtipps.de
Tipp: Unfallversicherungsvergleich


