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News zu Risikolebensversicherung


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Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung sollte von allen abgeschlossen werden, die im Todesfall die Versorgung von Hinterbliebenen gewährleisten müssen. Bei Hinterbliebenen kann es sich um den Ehepartner, den Lebenspartner, die Kinder oder die Eltern handeln. Verstirbt der Versicherungsnehmer erfolgt durch die Gesellschaft eine Einmalzahlung an die Hinterbliebenen. Eine Risikolebensversicherung kann ebenso zur Absicherung von Darlehen in Anspruch genommen werden. In diesem Fall ist schließlich von einer Restschuldversicherung die Rede. Ehepaare haben die Möglichkeit eine solche Versicherung auf zwei Leben abzuschließen. In diesem Fall wird die Versicherungssumme aber nur einmal ausgezahlt. Dies erfolgt beim Tod vom Erstversterbendem. Im Vergleich zu zwei selbständigen Verträgen ist diese Form der Risikolebensversicherung wesentlich preiswerter. Im Todesfall wird durch die Gesellschaft die Summe gezahlt, die im Vertrag vereinbart wurde. Möchte man durch die Risikolebensversicherung jüngere Hinterbliebene, wie zum Beispiel die eigenen Kinder absichern, sollte grundsätzlich ein Kapitalbetrag von mindestens 100.000 Euro vereinbart werden. Dieser ist erforderlich um durch eine monatliche Rente die Kaufkraft von 500 Euro zu decken. Sind die Hinterbliebenen, die abgesichert werden sollen, bereits älter, reicht eine geringere Summe, die im Vertrag vereinbart wird.

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Restschuldversicherung

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Restschuldversicherung auch als Restkreditversicherung bekannt. Sie bildet eine spezielle Form der Risikolebensversicherung. Durch die Restschuldversicherung können Kredite und Hypothekendarlehen abgesichert werden. Aufgrund der Ausfallrisiken wird das Vorhandensein einer solchen Versicherung heute oft vom Kreditgeber verlangt und als Voraussetzung für den Erhalt eines Darlehens definiert. In der ursprünglichen Form deckt die Restschuldversicherung ausschließlich den Todesfall des Kreditnehmers ab. Durch diese Absicherung bleiben Familienangehörige und Hinterbliebene beim Todesfall des Kreditnehmers von den Forderungen der Bank verschont. Die noch ausstehenden Raten werden in diesem Fall von der Gesellschaft übernommen. Grundsätzlich ist eine Restschuldversicherung wesentlich preiswerter als eine klassische Risikolebensversicherung. Dies liegt an der Entwicklung der Versicherungssumme. Immerhin wird die Versicherungssumme mit den geleisteten Tilgungsraten geringer. Möchte ein Kreditnehmer Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, verteuert sich die Restschuldversicherung automatisch. Klassische Zusatzleistungen sind Arbeitsunfähigkeit, Unfallinvalidität und Arbeitslosigkeit. Es gilt darauf zu achten, dass es sich bei der Restschuldversicherung nicht um eine Pflichtversicherung handelt. Demnach kann ein Kreditnehmer eigenständig entscheiden, ob er diese als Absicherung in Anspruch nehmen möchte oder nicht.

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Lebensversicherung

In erster Linie dient die Lebensversicherung der Absicherung der Familie und Hinterbliebenen. Aus diesem Grund ist sie Bestandteil der Hinterbliebenenvorsorge. Sehr wichtig ist die Lebensversicherung für junge Familien, die oftmals nur durch diese die eigene Existenz absichern können. Sie sollte immer dann vorhanden sein, wenn man über hohe Schulden infolge von Krediten verfügt. Empfehlenswert ist sie des Weiteren beim Immobilienbesitz. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit eine Lebensversicherung als Form der Altersvorsorge abzusichern. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn man sich für eine kapitalbildende Lebensversicherung entscheidet. Durch eine Lebensversicherung können verschiedene Risiken abgesichert werden. Dabei handelt es sich um die Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit und um die Heirat. Aber auch Pflegebedürftigkeit und Todesfälle können durch sie gedeckt werden. Grundsätzlich kann die Lebensversicherung auf den Versicherungsnehmer oder eine dritte Person abgeschlossen werden. Zur Versicherungsart gehören heute circa 30 verschiedene Versicherungsformen, die abgeschlossen werden können. Die bekanntesten sind die Risikolebensversicherung, die Rentenversicherung, die Kapitallebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie werden in Deutschland am häufigsten abgeschlossen.

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