Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung sollte von allen abgeschlossen werden, die im Todesfall die Versorgung von Hinterbliebenen gewährleisten müssen. Bei Hinterbliebenen kann es sich um den Ehepartner, den Lebenspartner, die Kinder oder die Eltern handeln. Verstirbt der Versicherungsnehmer erfolgt durch die Gesellschaft eine Einmalzahlung an die Hinterbliebenen. Eine Risikolebensversicherung kann ebenso zur Absicherung von Darlehen in Anspruch genommen werden. In diesem Fall ist schließlich von einer Restschuldversicherung die Rede. Ehepaare haben die Möglichkeit eine solche Versicherung auf zwei Leben abzuschließen. In diesem Fall wird die Versicherungssumme aber nur einmal ausgezahlt. Dies erfolgt beim Tod vom Erstversterbendem. Im Vergleich zu zwei selbständigen Verträgen ist diese Form der Risikolebensversicherung wesentlich preiswerter. Im Todesfall wird durch die Gesellschaft die Summe gezahlt, die im Vertrag vereinbart wurde. Möchte man durch die Risikolebensversicherung jüngere Hinterbliebene, wie zum Beispiel die eigenen Kinder absichern, sollte grundsätzlich ein Kapitalbetrag von mindestens 100.000 Euro vereinbart werden. Dieser ist erforderlich um durch eine monatliche Rente die Kaufkraft von 500 Euro zu decken. Sind die Hinterbliebenen, die abgesichert werden sollen, bereits älter, reicht eine geringere Summe, die im Vertrag vereinbart wird.
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