News Versicherungsvergleich RSS-Feed

News zu Rentner


Anzeigen

Rentner: Krankenversicherung bei „Überwintern“ im Ausland?

Etliche deutsche Rentner zieht es jedes Jahr ins Ausland und besonders in den kalten Monaten entfliehen viele dem deutschen Wetter in wärmere Gefilde. Ja, manch ein deutscher Rentner verbringt sogar die meiste Zeit des Jahres oder eben seinen kompletten Lebensabend im Ausland.

Doch was passiert, wenn ich in dieser Zeit krank werde? Besteht mein Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung auch im Ausland weiter? Grundsätzlich kann man dies zunächst einmal mit Ja beantworten, denn deutsche Rentner sind auch im Ausland weiterhin über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert.

Allerdings sollte man bedenken, dass die Leistungen, für die die Kasse die Kosten übernimmt, an den Standards des jeweiligen Landes gemessen werden. Man kann also nicht automatisch mit einer gleichwertigen Versorgung rechnen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man sich schon vor seinem Auslandsaufenthalt bei seiner Versicherung über übernommene Leistungen informieren und bei Bedarf eine zusätzliche private Krankenversicherung abschließen, die auch für das Ausland gilt.

Achtung: Der Betrug mit den angeblichen Daten der Rentenversicherung geht weiter!

An dieser Stelle haben wir ja bereits mehrfach über die aktuellen Betrügereien rund um einen angeblichen Datenvergleich mit der Rentenversicherung berichtet. So wie es aussieht, handelt es sich hierbei um eine ganz neue Masche, die inzwischen deutschlandweit von einem Ring betrieben wird. Nun werden die Betrüger immer dreister:

Meist klingeln diese Betrüger, am liebsten bei älteren Menschen, an der Tür oder rufen diese an und geben sich als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung aus. Sie behaupten, sie müssten die Daten der Versicherungsnehmer überprüfen. So kommen sie spielend an persönliche Daten, u.a. auch die Kontodaten.

Nun gehen sie sogar so weit, dass sie behaupten, die Opfer würden eine Rentennachzahlung erhalten und müssten daher ihre (Konto-)Daten noch einmal angeben. Manchmal haben sie diese aber auch schon und wollen sie nur abgleichen und so an zusätzliche Daten kommen.

Die Deutsche Rentenversicherung warnt wieder einmal ausdrücklich vor diesen Betrügern, denn Versicherungsdaten würden niemals am Telefon oder an der Haustür verlangt oder abgeglichen werden. Und falls eine Nachzahlung anstehe, erhält man im Vorfeld ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung! Also, falls Sie sich nicht sicher sind oder sich die Betrüger bereits bei Ihnen gemeldet haben, wenden Sie sich umgehend an die Deutsche Rentenversicherung und/oder gegebenenfalls an die Polizei!

Riester-Rente: Riesterförderung Ausland, Pendler, Grenzarbeiter

Korrektur der Riesterförderung durch Europäischen Gerichtshof: Einige Regeln der aktuellen Riesterförderung verstoßen nach Meinung der Richter am Europäischen Gerichtshof gegen geltendes EU-Recht und seien zudem diskriminierend. Der Erhalt staatlicher Zulagen bei der Riester-Rente müsse zum Beispiel auch für nach Deutschland pendelnde Arbeitnehmer möglich sein. Zudem sei die Beschränkung der Riesterförderung von Wohneigentum im Ausland insbesondere für Grenzarbeitnehmer unzumutbar. Auch die Bestimmung für im Ausland lebende Rentner (Beispiel: Mallorca), dass die Riester-Förderung gegebenenfalls zurückgezahlt werden müsse, ist laut EuGH nicht haltbar. Quelle: ZDF

Rentengarantie – Gesetzliche Garantie gegen Rentenkürzung

Garantie gegen Rentenkürzungen erwartet: Dass die Rente sicher ist, bleibt weiterhin unbestritten. Die entscheidende Frage ist eher, wie hoch die Rente ist. Laut ZDF Morgenmagazin sind die Weichen für eine so genannte Rentengarantie, also eine Garantie gegen Rentenkürzungen, heute vom Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales gestellt worden.

Rentenversicherung – Rückzahlung bei Überzahlung der Rente

Rentenbezieher müssen zu viel gezahlte Rente zurückzahlen: Nach einem aktuellen Gerichtsurteil müssen Bezieher einer Rente, die bewusst oder unbewusst aufgrund falscher Angaben beim Rentenversicherungsträger zu viel Rente beziehen, die zu viel gezahlte Rente – also die so genannte Überzahlung der Rente – an den Rententräger per Rückzahlung zurückgeben. Quelle: Arag Rechtsschutzversicherung


Versicherungsvergleich Rentner



Rentenversicherungsrechner
Rentenversicherungsrechner – Rentenversicherungen kostenlos vergleichen:...
Rechtsschutzversicherungsrechner
Rechtsschutzversicherungsrechner – Rechtsschutzversicherungen kostenlos vergleichen:...
Riester-Vergleich
Riester-Vergleich – Machen Sie jetzt...

  • Versicherungsnews A-Z:

  • RSS-Versicherung abonnieren: