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News zu Rentenversicherung


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Viele Renten wurden falsch berechnet

Vor kurzem hatte das Bundesversicherungsamt Stichproben bei den Rentenbescheiden gemacht und dabei festgestellt, dass etliche Renten in den letzten Jahren falsch berechnet wurden. Aus dem Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamts geht hervor, dass häufig bei der Anrechnung der Ausbildungszeiten schwere Fehler gemacht wurden.

In manchen Fällen wurde die Berufsausbildung gar nicht oder viel zu kurz angerechnet, was auf die Rentenbescheide deutliche Auswirkungen hat. Die Rede ist von bis zu 40 Euro im Monat, die die Betroffenen zu wenig erhalten haben. Auf das Jahr gerechnet schon ein kleines Sümmchen…

Leider machte die Deutsche Rentenversicherung in ihrer Stellungnahme keine Angaben dazu, wie viele von diesen Fehlern betroffen sind. Experten raten daher allen Rentnern dazu die im Bescheid aufgeführten Ausbildungszeiten genau zu prüfen und, falls sie falsch sind, dies der Rentenversicherung mitzuteilen. Die Chancen, dass man hier eine Nachzahlung erhält, stehen nicht schlecht.

Urteil: Deutsche Rentenversicherung muss nicht die Kosten für eine Gleitsichtbrille übernehmen

Laut eines aktuellen Urteils des Sozialgerichts Dortmund ist die Deutsche Rentenversicherung nicht dazu verpflichtet, die Kosten für eine Gleitsichtbrille zu übernehmen, wenn sie neben dem Beruf auch privat genutzt wird.

In dem konkreten Fall ging es um einen arbeitslosen Industriekaufmann, der die Kosten für eine Gleitsichtbrille erstattet bekommen wollte, da er aufgrund seiner Sehbehinderung keinen Arbeitsplatz finde. Die Deutsche Rentenversicherung weigerte sich jedoch, da die Brille ja auch zum privaten Gebrauch und nicht ausschließlich für den Beruf diene.

Dem stimmten die Richter in Dortmund zu. Die Kostenerstattung käme nur dann in Frage, wenn die Brille ausschließlich für die berufliche Tätigkeit von Nöten sei. Allerdings hätte die Deutsche Rentenversicherung eine mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse prüfen können. Dazu hieß es, dass die Sehbeeinträchtigung des Klägers zu gering sei und daher der Umfang dafür nicht ausreiche.

Rentenversicherung

Mit der Rentenversicherung präsentiert sich eine weitere Form der Altersvorsorge. Sie kann mit der Kapitallebensversicherung verglichen werden. Während der Ansparphase kann die Rentenversicherung mit einem klassischen Sparvertrag gleichgesetzt werden. Grundsätzlich handelt es sich bei ihr um eine Lebensversicherung, die nicht mit einem konkreten Versicherungsschutz verbunden ist. Aus diesem Grund kann die Rentenversicherung auch von kranken Menschen abgeschlossen werden. Kommt es während der Ansparphase zum Todesfall, erhalten die Hinterbliebenen die Summe, die in die Versicherung eingezahlt wurde. Dabei bekommen sie ausschließlich die Beiträge erstattet. Meistens wird die private Rentenversicherung heute in Form einer Leibrente abgeschlossen. Diese wird schließlich bis zum Lebensende des Versicherten beglichen. Bei der Rentenversicherung können Hinterbliebene eingeschlossen werden. Heute kann zwischen zwei Formen der Leibrente unterschieden werden. Zum einen handelt es sich um die aufgeschobene Leibrente, bei der laufende Beitragszahlungen erfolgen und zum anderen um die sofort beginnende Leibrente. Bei dieser kommt es zur Zahlung eines Einmalbetrages. Heute kann die Rentenversicherung mit oder ohne Kapitalwahlrecht in Anspruch genommen werden. Bei der Variante mit Kapitalwahlrecht darf der Versicherungsnehmer eigenständig entscheiden, ob er eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rentenzahlung erhalten möchte.

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Bis Ende Juni Rentenpolice prüfen und eventuell nachbessern lassen

Wer vom 1. Januar 2005 an eine Rentenpolice abgeschlossen hat und diese nicht vor dem 1. Juli 2010 ausbezahlt bekommt, sollte diese schnell prüfen, denn eventuell können dadurch Steuerersparnisse entstehen. Darauf weist in diesen Tagen der Bund der Versicherten hin.

Steuerbegünstigt sind spätere Einmalauszahlungen aus bestimmten Policen, bei denen der Vertrag einen garantierten Rentenbetrag präzise oder einen konkret bezifferten Rentenfaktor nennt.In Verträgen von Fondspolicen ohne Garantien könnten diese Angaben beispielsweise fehlen. Erfüllt die Police dann am Ende die Kritierien, müssen Sparer später den Ertrag nur zur Hälfte versteuern (Ertrag = Auszahlungssumme – eingezahlte Beträge).

Lässt man dies nicht nachbessern müsse man auch die vollen Steuern bezahlen. Der Bund der Versicherten wies darauf hin, dass er es begrüßen würde, wenn die Versicherer von selbst auf ihre Kunden zukämen. Da man aber nicht automatisch davon ausgehen könne, solle man selbst noch bis Ende Juni seine Rentenpolice prüfen, sich eventuell beraten und dann die Nachbesserungen vornehmen lassen.

Anträge zur Rentenversicherung ab jetzt online stellen

Nach und nach stellen viele Behörden und Versicherungen auf Online-Dienste um. So kann man ab jetzt auch bei der Deutschen Rentenversicherung Anträge auf Leistungen aus der Rentenversicherung online stellen.

Dazu füllt man einfach auf der Homepage www.deutsche-rentenversicherung.de den entsprechenden Antrag aus, der dann elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt wird. Genau wie beim Elster-Verfahren der Finanzämter, muss man hier zusätzlich ein unterschriebenes Formular per Post an den zuständigen Rentenversicherungsträger schicken oder aber man verwendet eine elektronische Unterschrift in Form eines Zertifikats.

Wer beim Ausfüllen des Antrags Probleme hat, kann sich natürlich an die kostenlose Servcie-Hotline wenden oder sich bei den entsprechenden Beratungsstellen, Gemeindebehörden und Versicherungsämtern beraten lassen. Die Deutsche Rentenversicherung nannte diesen neuen Service modern, wirtschaftlich und bürgernah. Wie modern und bürgernah, wird sich bald zeigen.


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