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Deutsche Rentenversicherung warnt vor Trickbetrügern

Faszinierend, was sich Betrüger immer wieder für neue Wege einfallen lassen um an das Geld anderer Menschen zu kommen. In den meisten Fällen werden von ihnen auch noch die beraubt, die meist am wehrlosesten sind. Besonders Rentner sollten sich daher vor dreisten Trickbetrügern in Acht nehmen.

Eine der neuesten Maschen ist es, dass vornehmlich Senioren angebliche Anrufe von der Deutschen Post erhalten, in denen ihnen dann ein freundlicher Mann erklärt, er müsse einen Rentenbescheid persönlich abgeben. Am Telefon wird ein Termin vereinbart und schon hat sich der Täter Zugang zur Wohnung des Opfers verschafft.

Eine dreiste Masche! Jeder, der in diesen Tagen einen solchen Anruf erhält sollte nicht auf die Forderungen eingehen und gleich die Polizei verständigen. Sowohl Deutsche Post als auch die Deutsche Rentenversicherung betonen, dass es keinen Auftrag in dieser Hinsicht gibt.

In Sachsen sind rund 80% der Rentenbescheide fehlerhaft

Alle Einwohner Sachsens sollten unbedingt in diesen Tagen einmal ihre letzten Rentenbescheide überprüfen, denn laut Schätzungen des Sozialverbandes VdK in Sachsen sind rund 80% der verschickten Rentenbescheide fehlerhaft.

Meist betragen die Unterschiede zwar nur ein paar Euro, aber sicher ist sicher. Gründe für die etlichen Fehler liegen laut Experten auf beiden Seiten, einmal haben die Behörden falsche Berechnungen angestellt, auf der anderen Seite aber auch viele einfach nicht alle Unterlagen eingeschickt.

Alle Verbraucher sollten daher unbedingt die Bescheide noch einmal sorgfältig prüfen und falsche Zahlen sofort korrigieren lassen, denn je länger man wartet um so schwerer wird es an bestimmte Papiere zu kommen. Generell verfallen Nachforderungen auf bereits erteilte Bescheide nach vier Jahren.

Rentenversicherung – LBS Eigenheim-Renten-Rechner

Mit dem Eigenheim-Renten-Rechner der Landesbausparkasse LBS können die Vorteile des Eigenheimrentengesetzes mithilfe der eingegebenen Daten aus dem Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung beziehungsweise aus den Policen der betrieblichen oder privaten Rentenversicherung berechnet werden.

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