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News zu Reiserücktrittsversicherung


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Reiseversicherungen

Durch Reiseversicherungen können finanzielle Schäden infolge von Urlaubsreisen abgesichert werden. Es gibt verschiedene Formen der Reiseversicherungen, die sehr unterschiedliche Ereignisse abdecken. Die bekannteste Form dieser ist die Reisekrankenversicherung, die für Auslandsreisen abgeschlossen wird. Auch die Reisegepäck- und die Reisehaftpflichtversicherung sind Angebote dieser Versicherungsgruppe. Grundsätzlich beziehen sich die Leistungen der Reiseversicherungen nicht nur auf den Aufenthalt im Ausland, sondern auch auf Inlandsaufenthalte. Die Leistungen können je nach Police variieren und orientieren sich zum Beispiel an den Beiträgen, die für den Versicherungsschutz gezahlt werden. Eine sehr wichtige Reiseversicherung ist die Reiserücktrittsversicherung. Durch sie werden die Kosten übernommen, wenn eine Reise aufgrund von Krankheit, Todesfällen oder Unfällen nicht angetreten werden kann. Bei dieser ist oftmals auch die plötzliche Arbeitslosigkeit abgesichert. Eine Reiseabbruchsversicherung kann als Ergänzung zur Reiserücktrittsversicherung in Anspruch genommen werden. Durch sie werden Kosten abgedeckt, die durch einen vorzeitigen Abbruch der Reise entstehen. Dabei übernimmt der Versicherer die Kosten nur bei bestimmten Anlässen, wie zum Beispiel bei Krankheit eines Angehörigen.

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Der Urlaub ist da und dann wird jemand krank…

Besonders Familien kennen diese Situation: Man freut sich seit langem auf den heiß ersehnten Urlaub und dann wird man selbst oder eines der Kinder krank. Mehr als ärgerlich! Meist ist es ungewiss, ob man die Reise trotzdem antreten kann. Vielleicht wird das Kind ja noch rechtzeitig gesund…

Eine blöde Situation, vor allem da eine Stornierung der Reise schnell mal bis zu 80% der Reisekosten ausmachen kann. Um hier zumindest finanziell auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich auf jeden Fall eine Reiserücktrittsversicherung.

Diese sollte man laut den Experten der ERV bereits am Tag der Buchung mit abgeschlossen werden. So ist man von Anfang an abgesichert und die Kosten bleiben die gleichen. Erkrankt nun jemand in der Familie, geht der erste Gang natürlich zum Arzt. Dieser kann auch sagen, wie lange die Krankheit wahrscheinlich andauern wird und ob es Sinn macht zu fahren oder die Reise vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt anzutreten. Zudem muss man sich vom Arzt die Krankheit für die Versicherung bescheinigen lassen.

Ist man sich dann immer noch nicht sicher, ob man fahren soll oder nicht bieten die meisten Versicherer einen medizinischen Beratungsservice an, der dann eine Prognose ausspricht. Muss man letztendlich wirklich von der Reise zurücktreten, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die anfallenden Stornokosten, aber auch die Mehrkosten, falls man doch zu einem späteren Zeitpunkt fährt.

Stiftung Warentest: Auslandsreiseversicherungen im Test

Passiert einem im Ausland etwas, ist man froh eine gute Auslandsreiseversicherung zu haben. In diesen Paketen werden meist Kranken-, Reisegepäck- und Reiserücktrittsversicherung zusammen angeboten. Die Stiftung Warentest hat sich einige dieser Auslandsreiseversicherungen mal genauer angesehen und ist diesmal noch ein wenig strenger vorgegangen als beim letzten Mal.

Obwohl sich viele Versicherer aufgrund der letzten Bemängelungen eindeutig verbessert haben, erreichten diesmal nur zwei Tarife die Note „sehr gut“. Der Sieger ist der RKJ-Tarif der HanseMerkur. Er überzeugte die Tester mit einem günstigen Angebot und dabei Top-Konditionen. Die Note „gut“ erhielten die Tarife RV der HUK-Coburg und JR von R+V. Der Tarif Eura von Europa Assistance wurde hingegen als „mangelhaft“ bewertet.

Den Testern fiel vor allem negativ auf, dass viele der Pakete teurer sind als wenn man die enthaltenen Versicherungen einzeln abschließt. Wert bei diesem Test wurde unter anderem auf die Bedingungen des Krankenrücktransports und die Anerkennung aller Behandlungsmethoden und Medikamente gelegt.

Gut versichert auf der Kreuzfahrt

Kreuzfahrten werden bei den Deutschen immer beliebter. Rund 18% mehr Gäste konnten die Veranstalter von Hochsee- und Flusskreuzfahrten 2008 verzeichnen, Tendenz steigend. Doch wer möchte in seinem Traumurlaub schon krank werden oder am besten noch davor? Gut, wenn man sich in diesem Fall wenigstens finanziell keine Sorgen machen muss und sich bereits im Vorfeld um die richtigen Versicherungen gekümmert hat.

Ein ganz heikler Fall kann nämlich schon vor der Reise eintreten: Kurz vor der Reise erkrankt man. In diesem Fall wäre man bei einer Reiserücktrittsversicherung sofort dazu verpflichtet die Reise zu stornieren. Doch was, wenn es einem bis zum Antrittsdatum wieder besser geht? In diesem Fall raten die Experten der ERV (Europäische Reiseversicherung) sich schon beim Abschluss der Reiserücktrittsversicherung darüber zu informieren, ob die Police einen medizinischen Beratungsservice enthält. Ist dies der Fall kann sich der Reisende bei den geschilderten Bedingungen von Reisemedizinern telefonisch beraten lassen. Diese sprechen dann eine Empfehlung aus, damit man auch auf der sicheren Seite ist.

Dies ist man auf jeden Fall auch, wenn man eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen hat, denn auf hoher See krank zu werden ist kein Spaß und kann auch schnell teuer werden. Auf dem Schiff muss man grundsätzlich für alle Leistungen sofort bezahlen. Nur die Reisekrankenversicherung erstattet einem danach die Kosten wieder zurück. Auch für einen eventuellen Abtransport und die Rückführung nach Hause im Notfall kommt diese auf.

Wie bereits schon an anderer Stelle berichtet, macht im Falle eines frühzeitigen Abbruchs der Reise auch eine Reiseabbruchversicherung Sinn.

Alle diese drei Versicherungen kann man auch gleich in einem Paket abschließen. Dann ist man rundum abgesichert und der Urlaub kann ohne Sorgenfalten beginnen.

Reiseabbruchversicherung und Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung ist den meisten Menschen bekannt und viele nutzen sie auch dankend. Nur was passiert, wenn ich meine Reise schon vor dem eigentlich geplanten Ende abbrechen muss? Die Reiserücktrittsversicherung greift nur bei einem Nichtantritt der Reise. Hat man diese aber bereits angetreten, bleiben alle weiteren Kosten auf einem sitzen. Es sei denn man hat im Vorfeld eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen.

Diese Versicherung kann man bis zu einem Tag vor dem Beginn der Reise abschließen und fällt mit Selbstbeteiligung meist günstig aus. Versichert sind eine Einzelperson oder aber eine Familie, sprich zwei Erwachsene und mindestens ein Kind bis zu einem Alter von 25.

Beim Abschluss sollte man möglichst genaue Angaben darüber machen, aus was sich die Reise zusammensetzt, also: Wer fährt mit? Was ist es für ein Hotel? Plant man Rundreisen? Mietwagen? Etc.

Für all diese Kosten muss man nämlich normalerweise bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise trotzdem zahlen, auch wenn man das Angebot nicht mehr nutzen kann. Hinzu kommen noch die Kosten für die Rückreise und und und.

Ob sich solch eine Reiseabbruchversicherung für einen lohnt, muss jeder individuell entscheiden. Sicher ist aber, sie kann einen schnell vor hohen Kosten retten.


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