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News zu Rechtsschutzversicherung


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Vor einem Rechtsstreit Sinn und Kosten abwägen

In einem Streit erhitzen sich schnell mal die Gemüter und meist wird hier Hals über Kopf vor Gericht gezogen, doch dies kann am Ende ein böses Erwachen nach sich ziehen, denn Prozesskosten sind extrem teuer.

Viele verlassen sich hierbei auf ihre Rechtsschutzversicherung. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Bevor man vor Gericht zieht, sollte man alle Konsequenzen mit dem Versicherer absprechen und dabei vor allem klären, in welchen Fällen sie die Kostenübernahme ablehnt. So sind in vielen Policen Verluste aus spekulativen Anlagen, Scheidungs-, Bau- und Erbrechtsstreitigkeiten nicht enthalten.

Ebenso zahlen viele Versicherer nicht, wenn erst nach dem Beginn des Streits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde. Wer trotzdem vor Gericht ziehen möchte, hat die Möglichkeit alle Kosten genau durch einen Prozesskostenrechner durchzukalkulieren. Oder aber man wendet sich an einen Prozesskostenfinanzierer.

Diese übernehmen die Kosten für einen Prozess, wenn sie hinterher am Erfolg beteiligt werden. Doch auch hier werden die Rechtsstreitigkeiten nur mit Aussicht auf Erfolg finanziert. Man sollte sich als im Vorfeld ganz genau überlegen, ob sich ein Rechtsstreit auch wirklich lohnt.

Rechtsschutzversicherung

Durch die Rechtsschutzversicherung werden die Interessen des Versicherungsnehmers wahrgenommen. Infolge dessen kommt es bei Rechtsstreitigkeiten zur Vertretung des Versicherten. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt des Weiteren die Kosten, die durch den Rechtsstreit entstehen. Dabei orientiert sich die Kostenübernahme grundsätzlich an der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Bei der Versicherungssumme werden verschiedene Kostenpositionen berücksichtigt. Unter anderem handelt es sich dabei um die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes. Des Weiteren bezieht sie die Kosten des gegnerischen Anwaltes ein. Gerichtskosten, Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige sind weitere Aufwendungen, die von der Rechtsschutzversicherung getragen werden. Eine Rechtsschutzversicherung sollte grundsätzlich dann abgeschlossen werden, wenn man die Kosten infolge eines Rechtsstreites nicht selbst tragen möchte. Diese sind vor allem dann sehr hoch, wenn man einen Prozess verliert. Grundsätzlich sind die Leistungen der Rechtsschutzversicherung nicht nur in Deutschland bindend, sondern auch in anderen Ländern. Allerdings beziehen sie sich nur auf Auslandsaufenthalte, die privater Form sind und eine Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Heute gibt es Rechtsschutzversicherungen für verschiedene Bereiche. Dazu gehören die Unternehmensrechtsschutz-, die Familienrechtsschutz- und die Grundstückrechtsschutzversicherung.

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Rechtsschutzversicherung: GDV mit überarbeiteten Allgemeinen Bedingungen

Nach mehrmonatigen Beratungen innerhalb der Branche mit Einbezug der Verbraucherinteressen hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) neue Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherungen veröffentlicht. Diese Bedingungen sind zwar nicht bindend, jedoch orientieren sich die meisten Versicherer an ihnen.

Ein Augenmerk wurde dabei unter anderem auf eine Neuregelung der sogenannten Kostenminderungsobliegenheit der Versicherten, also der Klausel, die besagt, dass man die Kosten bei einem Rechtsstreit möglichst gering halten muss. In den Bedingungen finden sich auch konkrete Beispiele wie der der Versicherte dies umsetzen kann, zum Beispiel indem er seine Ansprüche zu einem Prozess bündelt und sie nicht in mehreren versucht geltend zu machen.

Generell empfiehlt der GDV allen Versicherten im Vorfeld bei ihrer Rechtsschutzversicherung genaue Informationen für den konkreten Fall einzuholen. Welche Kosten übernimmt die Versicherung dabei konkret? Was kann ich dafür tun? Auf diese Weise werden von Anfang an Missverständnisse vermieden.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung werden alle Risiken abgedeckt, die der Bauherr durch ein Bauvorhaben und dessen Durchführung eingeht. Bauherren haben grundsätzlich eine Sorgfaltspflicht. Diese bleibt auch bestehen, wenn die Arbeiten durch verschiedene sachverständige Personen wie Architekten durchgeführt werden. Unter gewissen Umständen müssen nach deutschem Recht im Abstand von mehreren Jahren Sicherheitsbeauftragte konsolidiert werden, die die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen prüfen. Durch die private Haftpflichtversicherung werden meist nur Bauvorhaben bis zu einer Summe von 50.000 Euro abgesichert. Ist die Gesamtsumme der Vorhaben größer, sollte eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Ein Bauherr kann in Deutschland zum Beispiel bei Verletzung der Überwachungs- oder Verkehrssicherheitspflicht zur Haftung gezogen werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn kein Verantwortlicher konkretisiert werden kann. In diesem Fall muss er für den aufgekommen Schaden haften. Das deutsche Gesetz verpflichtet einen Bauherrn des Weiteren dazu, sich persönlich um die eigene Baustelle zu kümmern. Eine Verletzung der Überwachungspflicht liegt zum Beispiel vor, wenn der Bauherr die Baustelle längere Zeit nicht besucht. Auch in diesem Fall kann er haftbar gemacht werden. Teilweise kann die Bauherrenhaftpflichtversicherung die Funktionen der Rechtsschutzversicherung übernehmen.

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BaFin: Über Rechtsschutzversicherung wird sich am meisten beschwert

Eine Rechtsschutzversicherung ist heutzutage enorm wichtig und macht für fast jedem Sinn, denn immer häufiger landen selbst kleinere Streitereien vor Gericht. Gut, wenn man dann eine Versicherung hat, die einen vor den Kosten bewahrt.

Doch nicht immer muss eine Rechtsschutzversicherung dies tun, vor allem, wenn die Chance enorm gering ist, dass das Verfahren positiv endet. So wird es wahrscheinlich nur die wenigsten wundern, dass die Rechtsschutzversicherung laut BaFin die Versicherung ist, über die sich 2009 die meisten Menschen beschwert haben.

In jedem Jahr veröffentlicht die BaFin eine solche Statistik, wo die meisten Beschwerden eingegangen sind. 2009 war es also die Rechtsschutzversicherung. Allerdings muss man dazu sagen, dass die BaFin dabei nicht die Gründe für die Beschwerden nennt. Doch oben Erwähntes scheint dabei das Naheliegendste zu sein. Auf 100.000 versicherte Risiken kommen laut Statistik sechs Beschwerden, was eigentlich immer noch ziemlich gute Zahlen sind.


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