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News zu private Unfallversicherung


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Unfallversicherung: Urteil bestätigt erneut 15-Monats-Frist

15 Monate hat ein Versicherter nach einem Unfall Zeit Ansprüche gegenüber der privaten Unfallversicherung geltend zu machen. Dies bekräftigte in diesen Tagen das Oberlandesgericht Koblenz erneut.

In dem konkreten Fall ging es um einen Versicherten der einen Kreuzbandriss in der Schule erlitt. Nach eigenen Angaben hatte er ein Invaliditätsgutachten an die Unfallversicherung geschickt. Nur leider konnte er nicht nachweisen, dass dies innerhalb der 15-monatigen Frist passiert war. Laut den Richtern müsste aber dies unbedingt geschehen.

Hierfür reiche auch schon eine Anzeige, die nur die Invalidität des Versicherten durch den Unfall behauptete. Wichtig ist eben den Zeitpunkt des Unfall unmittelbar durch eine Anzeige festzustellen um dann innerhalb der Frist reagieren zu können.

Betriebliche Unfallversicherung: Prämie, Leistung, Steuern

Besteuerung der betrieblichen Unfallversicherung: Aufgrund neuer Regelungen zur Steuerpflicht bei der betrieblichen Unfallversicherung durch den Bundesfinanzhof (BFH) informiert der Pax Versicherungsdienst zum Thema steuerliche Behandlung, Prämien und Leistungen von privaten und betrieblichen Unfallversicherungen.

Private Unfallversicherung für Kinder

Signal Iduna Kinder Unfallversicherung: Da es bei der gesetzlichen Unfallversicherung im Ernstfall zu Versorgungslücken des verunfallten Kindes kommen kann, sollten sich Eltern generell über die Leistungen einer privaten Unfallversicherung für ihr Kind beziehungsweise ihre Kinder informieren. Zudem weist die Signal Iduna Versicherung darauf hin, dass für die Absicherung von Freizeitunfällen der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ohnehin unzureichend und nur mit einer privaten Unfallversicherung abzudecken sei. Aus dem eigenen Portfolio wird daher die spezielle Signal Iduna Kinderunfallversicherung und die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung empfohlen.

Private Unfallversicherung für Grundeigentümer

Grundeigentümerversicherung empfiehlt private Unfallversicherung: Auch Grundeigentümer sind vor Missgeschicken, kleinen und größeren Unfällen in der Freizeit nicht gefeit. Ein fast lustiges Beispiel zu einem solchen Unfall, bei dem der Versicherungsnehmer in einer Mülltonne verunglückt, beschreibt die Grundeigentümer Versicherung (VVaG) und empfiehlt gleichzeitig eine private Unfallversicherung zur Abdeckung aller Eventualitäten, die durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht versichert sind.

Unfallversicherung – Unfallschutz für Sport, Spiel, Freizeit

Da die gesetzliche Unfallversicherung für Unfälle in der Freizeit, bei Sport, Spiel und Unfälle zuhause nicht leistet, empfiehlt die Nürnberger ihren privaten Unfallschutz. Diese Unfallversicherung ist für Personen zwischen 16 und 49 Jahren, insbesondere Hausfrauen und Hausmänner, Selbstständige und Freiberufler besonders geeignet. Hervorzuheben sind insbesondere Leistungsextras, zu denen eine aktive Schadenhilfe, je nach Invalidität eine bis zu fünffache Versicherungssumme und Versicherungsschutz bei Unfallfolgen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall zählen. Außerdem sind in dieser Unfallversicherung die immer häufiger auftretenden Risiken durch Zeckenbiss (FSME) und eventuelle Impfschäden und Gesundheitsschäden durch Röntgenstrahlen beziehungsweise Laserstrahlen versichert.

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