Unfallversicherung: Urteil bestätigt erneut 15-Monats-Frist
15 Monate hat ein Versicherter nach einem Unfall Zeit Ansprüche gegenüber der privaten Unfallversicherung geltend zu machen. Dies bekräftigte in diesen Tagen das Oberlandesgericht Koblenz erneut.
In dem konkreten Fall ging es um einen Versicherten der einen Kreuzbandriss in der Schule erlitt. Nach eigenen Angaben hatte er ein Invaliditätsgutachten an die Unfallversicherung geschickt. Nur leider konnte er nicht nachweisen, dass dies innerhalb der 15-monatigen Frist passiert war. Laut den Richtern müsste aber dies unbedingt geschehen.
Hierfür reiche auch schon eine Anzeige, die nur die Invalidität des Versicherten durch den Unfall behauptete. Wichtig ist eben den Zeitpunkt des Unfall unmittelbar durch eine Anzeige festzustellen um dann innerhalb der Frist reagieren zu können.

