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News zu Pflegeversicherung


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Gesundheitsminister plant Pflegezusatzversicherungspflicht

In der gesetzlichen Pflegeversicherung wird die Lücke immer größer. Durch die steigende Lebenserwartung müssen auch immer mehr Menschen immer länger medizinisch versorgt werden. Die Kosten dafür übersteigen schon seit langem die finanziellen Möglichkeiten des Gesundheitssektors. Um dem entgegen zu wirken plant Gesundheitsminister Philipp Rösler in Zukunft die Pflegezusatzversicherung für alle zur Pflicht zu machen.

Solch eine Versicherung ist im Prinzip sinnvoll, denn die Betreuung einer pflegebedürftigen Person kann schnell bis zu 3.000 Euro im Monat kosten. Die Frage ist nur, ob sich alle eine solche Zusatzversicherung, die es ja bereits gibt, leisten können.

Momentan wird die Pflegezusatzversicherung in drei Varianten angeboten: Einmal als Pflegetagesgeldpolice, bei der täglich ein vorher vereinbarter Satz ausgezahlt wird, der aber unabhängig von der Pflegestufe oder der Pflegeart und den damit tatsächlich verbundenen Kosten ist.

Die zweite Möglichkeit ist eine Pflegekostenpolice, die für die tatsächlich anfallenden Kosten auskommt und zwar, genauer gesagt, für die Differenz zwischen den Kosten und der gesetzlichen Pflegeversicherung. Abschließend gibt es noch die Pflegerentenpolice, bei der monatlich eine fest vereinbarte Rente ausbezahlt wird.

Am besten schließt man die Pflegezusatzversicherung schon in jungen Jahren ab, da je älter man wird, die Beiträge steigen.

Keine Unterhaltszahlungen bei andauernder Pflege

Dass Eltern bis zu einem gewissen Alter für ihre Kinder finanziell sorgen müssen, ist den meisten klar. Doch auch die Kinder können zu Unterhaltszahlungen der Eltern verpflichtet werden. Dies ist der Fall, wenn die Eltern pflegebedürftig sind und die Kosten für die Leistungen die Pflegeversicherung und die gesetzliche Rente übersteigen, was meist der Fall ist.

Doch die Kinder müssen nur dann für ihre Eltern aufkommen, wenn sie diese nicht selbst pflegen. So entschied vor Kurzem das Oberlandesgericht Oldenburg.

Im konkreten Fall ging es um eine 95-jährige, die an schwerer Demenz litt und in einem Seniorenheim wohnte. Schon die Heimkosten überstiegen die Rente der Frau von monatlich rund 800 Euro weit. Zwar steuerte das Sozialamt circa 700 Euro bei, doch reichte dies immer noch nicht. Das Sozialamt klagte nun auf Unterhalt und bekam in erster Instanz recht.

Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied in zweiter Instanz aber anders: Die Tochter pflege die Mutter jeden Tag für mehrere Stunden und müsse daher nicht auch noch für den Unterhalt aufkommen. Unterhaltszahlungen können also direkt durch Pflegeleistungen ersetzt werden.

Pflegeversicherung: Was bekomme ich im Ausland?

So manch einer von uns träumt davon auszuwandern. Besonders Rentner verbringen gerne den neuen Lebensabschnitt an ihrem bisherigen Traumdomizil. Doch was passiert im Pflegefall? Stehen einem dann immer noch die Leistungen der deutschen Pflegeversicherung zu? Man hat ja schließlich Jahre lang brav eingezahlt…

Grundsätzlich gilt, dass das Pflegegeld auch ins europäische Ausland überwiesen werden muss. Wer bereits im Ausland wohnt, muss sich dort von einem deutschen oder einem ortsansässigen Arzt, der von der deutschen Pflegeversicherung beauftragt wurde, untersuchen lassen. Innerhalb der EU ist es also kein Problem zumindest einen Teil der Kosten von der Versicherung zu erhalten. Lebt man außerhalb der EU hat man höchstens sechs Wochen lang Anspruch auf Pflegegeld.

Aber auch im europäischen Ausland werden nur manche Leistungen übernommen, wie gerade bereits angedeutet: Für ausländische Sachleistungen muss die deutsche Pflegeversicherung grundsätzlich nicht aufkommen. Für ambulante oder stationäre Hilfe zahlt der Betroffene also selbst.

Ach ja, und daran denken: Pflegt man einen Verwandten, auch im Ausland, mehr als 14 Stunden pro Woche, erwirbt man dadurch Rentenansprüche. Dies gilt nur nicht, wenn der Pflegende bereits eine Rente bezieht oder mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet.

Pflegeversicherung – Concordia Pflege-Tagegeldtarif

Neue Tarife der Concordia Pflegeversicherung: Die Concordia Krankenversicherung will den neuen Bedürfnissen der Menschen hinsichtlich Pflegebedürftigkeit im Rahmen der Pflegeversicherung mit zwei neuen Pflege-Tarifen Rechnung tragen. Die beiden so genannten Pflegetagegeld-Tarife sollen sich durch einfache Beantragung mit nur zwei Gesundheitsfragen, Beitragsfreistellung und Leistung vom ersten Tag der Pflegebedürftigkeit an und Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung auszeichnen.

Private Rente – VKB Altersvorsorge mit Pflegeschutz

Garantierte monatliche Rente und Pflegeschutz ohne Gesundheitsprüfung: Um die Leistungen der privaten Rentenversicherung gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung weiter zu verbessern, bietet die Versicherungskammer Bayern (VKB) ein neues Versicherungsprodukt zur dreifachen Altersabsicherung an. Bestandteil der privaten Rentenversicherung sind zum einen Vermögensaufbau mit Kapitalschutz, wobei das eingesparte Kapital wahlweise zum vereinbarten Termin ausgezahlt werden kann, sowie eine Altersrente und Pflegevorsorge. Alternativ zur Kapitalauszahlung kann nach Angaben der Versicherungskammer Bayern auf Wunsch die garantierte monatliche Rentenzahlung beziehungsweise sofortiger Pflegeschutz ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung erfolgen.

Gesetzliche Pflegeversicherung – Pflegeberatung der BKK

Betriebskrankenkassen bilden Pflegerberater aus: Die Betriebskrankenkassen verbessern die Leistungen für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige. Um die Qualität der Pflege in der gesetzlichen Pflegeversicherung für Versicherte zu erhöhen, sollen zertifizierte Pflegerberater die Betroffenen individuell hinsichtlich Hilfebedarf des Pflegebedürftigen und Versorgungsplan beraten. Die Kosten für die Pflegeberatung trägt laut BKK die Pflegekasse.

Pflege – Pflegequalität sehr gut bis mangelhaft

Noten für die Qualität von Pflegeeinrichtungen: In Zukunft sollen sich Pflege-Versicherte beziehungsweise von Pflegebedürftigkeit betroffene Personen über die Qualität von Pflegeeinrichtungen einfacher und besser informieren können, so der GKV-Spitzenverband und der medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Die so genannte Pflegequalität soll dabei mittels einer Benotung von sehr gut bis mangelhaft und der entsprechenden Veröffentlichung für mehr Transparenz bei der Bewertung von Pflegeeinrichtungen/Pflegeheimen erhalten.

Pflegeversicherung – Ratgeber für Pflege zuhause

Tipps für Angehörige Pflegebedürftiger: Speziell für die Leistungsbezieher der Barmer Pflegeversicherung wurde in Zusammenarbeit mit dem Georg Thieme Verlag eine DVD mit dem Titel “Kompetent und sicher zu Hause pflegen” produziert, die vor allem die Angehörigen pflegebedürftiger Personen ohne Vorkenntnisse bei der Pflege zu Hause unterstützen soll. Die DVD soll Grundkenntnisse vermitteln und als Ratgeber dienen.


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