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News zu Pflegeleistungen


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Keine Unterhaltszahlungen bei andauernder Pflege

Dass Eltern bis zu einem gewissen Alter für ihre Kinder finanziell sorgen müssen, ist den meisten klar. Doch auch die Kinder können zu Unterhaltszahlungen der Eltern verpflichtet werden. Dies ist der Fall, wenn die Eltern pflegebedürftig sind und die Kosten für die Leistungen die Pflegeversicherung und die gesetzliche Rente übersteigen, was meist der Fall ist.

Doch die Kinder müssen nur dann für ihre Eltern aufkommen, wenn sie diese nicht selbst pflegen. So entschied vor Kurzem das Oberlandesgericht Oldenburg.

Im konkreten Fall ging es um eine 95-jährige, die an schwerer Demenz litt und in einem Seniorenheim wohnte. Schon die Heimkosten überstiegen die Rente der Frau von monatlich rund 800 Euro weit. Zwar steuerte das Sozialamt circa 700 Euro bei, doch reichte dies immer noch nicht. Das Sozialamt klagte nun auf Unterhalt und bekam in erster Instanz recht.

Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied in zweiter Instanz aber anders: Die Tochter pflege die Mutter jeden Tag für mehrere Stunden und müsse daher nicht auch noch für den Unterhalt aufkommen. Unterhaltszahlungen können also direkt durch Pflegeleistungen ersetzt werden.

Unfallversicherung für Senioren ab 60

Neue Unfallversicherung schließt Versorgungslücke: Für Senioren ab 60 Jahren kann im Falle eines Alltags-Unfalls (Treppensturz, Ausrutschen auf dem Gehweg oder ähnliches) eine so genannte Versorgungslücke entstehen, wenn der Betroffene weder von der gesetzlichen Krankenkasse noch von der Pflegekasse Leistungen erhält. Für diesen Fall hat die Condor Versicherungsgruppe die Unfallversicherung 60plus entwickelt, die im Leistungsfall die entsprechenden Hilfeleistungen und Pflegeleistungen durch qualifiziertes Personal beim Versicherten zuhause und weitere Leistungen wie zum Beispiel 24-Stunden-Notruf absichert.

Pflegekasse – Mehr Leistungen für Demenzkranke

Pflegeleistungen für Demenzkranke und Pflegebedürftige gestiegen: Wie die Kaufmännische Krankenkasse Hannover (KKH) berichtet, sind die Pflegeleistungen beziehungsweise Betreuungsleistungen nach der Pflegereform besonders für Demenzkranke und Pflegebedürftige angestiegen. Auch pflegebedürftige Personen, die bisher nicht die Pflegestufe 1 erreichten, könnten nun vom zusätzlichen Betreuungsgeld profitieren.

Pflegeversicherung – Leistungen KKH Pflegekasse

Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sind die Leistungen der integrierten Pflegeversicherung meist geringer als die einer privaten Pflegeversicherung. Welche Pflegeleistungen sie von der KKH Pflegekasse zu erwarten haben, können sie in einer Leistungsübersicht zu Sachleistungen, Pflegegeld, Pflegehilfe, Betreuungsleistungen etc. nachlesen.

Pflegeversicherung – Pflegeleistungen nicht ausreichend

Trotz der im Rahmen der Pflegereform in den kommenden Jahren vorgesehenen Verbesserungen der Pflegeversicherung, wie zum Beispiel die Erhöhung des Pflegegeldes besonders auch für Patienten mit Demenz, Alzheimer oder auch geistig behinderten Personen, und weiteren Verbesserungen bei ambulanten Sachleistungen, ist die Continentale der Meinung, dass die Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auf keinen Fall ausreichend sind. Eine entsprechende private Vorsorge zum Beispiel in Form einer Pflegetagegeldversicherung sei als existenzielle Absicherung notwendig.


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