Keine Unterhaltszahlungen bei andauernder Pflege
Dass Eltern bis zu einem gewissen Alter für ihre Kinder finanziell sorgen müssen, ist den meisten klar. Doch auch die Kinder können zu Unterhaltszahlungen der Eltern verpflichtet werden. Dies ist der Fall, wenn die Eltern pflegebedürftig sind und die Kosten für die Leistungen die Pflegeversicherung und die gesetzliche Rente übersteigen, was meist der Fall ist.
Doch die Kinder müssen nur dann für ihre Eltern aufkommen, wenn sie diese nicht selbst pflegen. So entschied vor Kurzem das Oberlandesgericht Oldenburg.
Im konkreten Fall ging es um eine 95-jährige, die an schwerer Demenz litt und in einem Seniorenheim wohnte. Schon die Heimkosten überstiegen die Rente der Frau von monatlich rund 800 Euro weit. Zwar steuerte das Sozialamt circa 700 Euro bei, doch reichte dies immer noch nicht. Das Sozialamt klagte nun auf Unterhalt und bekam in erster Instanz recht.
Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied in zweiter Instanz aber anders: Die Tochter pflege die Mutter jeden Tag für mehrere Stunden und müsse daher nicht auch noch für den Unterhalt aufkommen. Unterhaltszahlungen können also direkt durch Pflegeleistungen ersetzt werden.

