Urteil: Geld zurück nach Kündigung der Lebensversicherung
Das Landgericht Hamburg erklärt in einem aktuellen Urteil bestimmte Klauseln in den Geschäftsbestimmungen von Lebensversicherungen für ungültig. Nun können etliche Verbraucher mit Nachzahlungen rechnen.
Schon seit längerem wird die Kritik an den Kündigungsbedingungen von Lebensversicherungen immer lauter. Für die meisten Kunden ist es nicht ersichtlich, dass sie bei einer Kündigung oder Einstellung der Beitragszahlungen mit Verlusten rechnen müssen. Und so zog die Verbraucherzentrale Hamburg schließlich gegen den Deutschen Ring, die Hamburg Mannheimer und die Volksfürsorge (heute Generali) vor Gericht und bekam recht.
Verbraucher, die zwischen 2001 und 2007 aus ihrer Lebensversicherung ausgestiegen sind können sich nun auf dieses Urteil berufen und Rückzahlungen fordern.
Der Bundesgerichtshof muss sich dieses Urteil ebenfalls noch einmal ansehen, doch zur Sicherheit sollte man die Forderung ruhig jetzt schon an die Versicherung richten, denn die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre!


