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News zu Kapitallebensversicherung


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Unfallversicherungen: Auf Seminaren kein durchgängiger Versicherungsschutz

Achtung bei beruflichen Fortbildungen und Seminaren! Hier gilt der Versicherungsschutz nämlich nicht automatisch für alle Aktivitäten. Nach einem Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf deckt die gesetzliche Unfallversicherung Freizeitaktivitäten grundsätzlich nicht ab.

In dem Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der beruflich an einem Seminar teilgenommen und sich in dieser Zeit bei einer Schlittenfahrt erheblich verletzt hatte. Die gesetzliche Unfallversicherung weigerte sich dafür zu zahlen, was die Richter als völlig zurecht einstuften, denn Aktivitäten in der Freizeit seien nicht abgedeckt.

Der Versicherungsschutz gilt während der Seminarteilnahme, aber nicht bei persönlichen Tätigkeiten wie Essen, Sport, Einkaufen o.ä., es sei denn diese finden mit einem betrieblichen Schwerpunkt statt. So seine laut den Richtern beispielsweise Wanderungen, auf denen Fachgespräche geführt werden abgedeckt. Eine private Schlittenfahrt gehöre hier nicht dazu.

Welche Lebensversicherungen bleiben unangetastet von Hartz IV?

Arbeitslosigkeit ist an sich schon eine tragische und eine schlimme Sache und es wird mir wohl jeder zustimmen, dass sich durch Hartz IV die Lage nicht wirklich verbessert, eher noch verschlimmert hat. Die Arbeitslosen haben immer weniger Rechte und müssen zum Beispiel um Hartz IV zu bekommen ihre Lebensversicherungen kündigen. Doch Vorsicht: nicht alle Arten von Lebensversicherungen können von der Bundesagentur für Arbeit angetastet werden!

An dieser Stelle ein kurzer Übeblick, welche Versicherungen man im Falle von Arbeitslosigkeit auf Verlangen der Arbeitsagentur kündigen muss und welche nicht.

Folgende Lebensversicherungen sind sicher vor Hartz IV:

  • Risikolebensversicherung
  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente/Basisrente
  • betriebliche Altersvorsorge: Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Pensionszusage, Vermögensbildungsversicherung

Folgende Lebensversicherungen sind nicht sicher vor Hartz IV:

  • Sterbegeldversicherung
  • Ausbildungsversicherung
  • Aussteuerversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • Britische Lebensversicherung
  • nicht fondsgebundene Lebensversicherung
  • fondsgebundene Rentenversicherung
  • private Rentenversicherung

Techniker Krankenkasse wächst weiter

Die meisten Krankenkassen haben im Zuge des Gesundheitsfonds momentan mit einem drohenden Mitgliederverlust zu kämpfen. Doch, so wie es aussieht, gehört die Techniker Krankenkassen (TK) nicht dazu. Auch 2009 war der Zulauf ungebrochen. Rund 110.000 neue Mitglieder konnte die Kasse verzeichnen.

Seit sich seit 1996 jeder seine Krankenkasse frei wählen darf, sind rund 2,7 Millionen Menschen zur TK gewechselt. Insgesamt zählt die TK eine Mitgleiderzahl von 7,3 Millionen, wovon allerdings nur 5,1 Millionen zahlende Mitglieder sind.

Und genau das könnte der TK in Zukunft Probleme bereiten, jetzt, wo fast die Krankenkassen mit hohen Defiziten zu kämpfen haben: Bei der TK ist der Anteil der mitversicherten Familienmitglieder enorm hoch. Auf 100 Mitglieder kommen 43 mitversicherte Ehegatten und Kinder. Bei den anderen Krankenkassen liegt der Durchschnitt bei nur 36 auf 100.

Wie die TK damit in Zukunft umgeht wird sich noch zeigen, gerade im Hinblick auf Zusatzbeiträge und Co…

Lebensversicherung: Hohe Zinsen bedeuten nicht automatisch hohe Renditen

Wer sich in Sachen Altersvorsorge für eine Lebensversicherung entscheidet sollte die verschiedenen Anbieter gut vergleichen und vor allem die Angebote gut prüfen. Seit 2008 sind die Versicherer dazu verpflichtet alle anfallenden Kosten aufzudecken. Und das ist auch gut so, denn hier ist Vorsicht geboten!

Policen, die hoch verzinst sind, müssen nicht automatisch die besten Renditen abwerfen. Etliche Versicherer locken ihre Kunden mit hohen Zinsen und einer Überschussbeteiligung, doch diese wird meist nicht auf die eingezahlten Beträge angerechnet, sondern auf den Sparanteil des Versicherers und dieser hängt von der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens ab.

Daher unbedingt darauf achten, wie hoch die Kosten für die Verwaltung und für den Abschluss sind. Letztere können in Deutschland zwischen 2,5% und 10,6% variieren. Auch die Verwaltungskosten können ganz schön zu Buche fallen, denn diese liegen zwischen 3% bis hin zu 16,6% der Bruttobeiträge.

Fazit: Stets die Police genau unter die Lupe nehmen, auf zusätzlich anfallenden Kosten achten und den Versicherer hinsichtlich seiner Wirtschaftlichkeit prüfen.

Auch für Studenten macht eine Berufsunfähigkeitsversicherung Sinn

Klar, wenn man gerade erst auf der Uni gelandet ist bzw. dort schon länger seine Kreise zieht, hat man normalerweise anderes im Kopf als mögliche Krankheiten, Versicherungen oder gar Altersvorsorge. Doch gerade in diesen Zeiten der Krise, in denen die Absicherung des Bürgers von staatlicher Seite immer geringer wird, sollte man so früh wie möglich über diese Themen nachdenken.

So macht zum Beispiel auch schon für Studenten eine Berufsunfähigkeitsversicherung Sinn. Wird man durch einen Unfall oder einen sonstigen Vorfall längerfristig berufs- bzw. studierunfähig, erhält man als Student vom Staat keinerlei Unterstützung, d.h. man steht ohne jegliches Einkommen da. Auf die staatlichen Leistungen hat man erst Anspruch, wenn man mindestens fünf Jahre lang einer sozialverischerungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen ist. Und selbst dann stehen die Chancen schlecht bzw. sind die Zahlungen sehr gering.

Viele Studenten machen auch den Fehler anzunehmen, da sie später eh nicht körperlich tätig sein werden, sei die Wahrscheinlichkeit auf Berufsunfähigkeit auch sehr gering. Doch das ist eine fatale Fehleinschätzung! Besonders Akademiker und Manager sind am meisten betroffen, da viele von ihnen zunehmend unter psychischen Erkrankungen leiden, wie übermäßiger Stress, Burn-Out, Depressionen etc. Aber auch Rückenleiden aufgrund von sitzenden Tätigkeiten kommen häufig vor. Krebs und Herz-Kreislauferkrankungen sind in dieser Berufsgruppe weitere wahrscheinliche Möglichkeiten für Arbeitsunfähigkeit.

Daher sollten Studenten unbedingt rechtzeitig vorsorgen. Die meisten Versicherer bieten für Studenten besondere Tarife an und nach dem Studium kann man die Versicherung meist ohne erneute Gesundheitsfragen zu günstigen Konditionen weiterführen.

Risikolebensversicherung: Vertragsverlängerung gleich Neuabschluss

Wenn wir alle mal ehrlich sind, haben die meisten von uns nicht alle Bedingungen unserer Versicherung im Kopf. Das ist meist auch nicht möglich. Und so werden immer wieder Versicherungsnehmer im Schadensfall durch bestimmte Klauseln überrascht, die der Versicherung zum Beispiel als Grund für eine Zahlungsverweigerung reichen. Daher vor jedem neuen Schritt in Sachen Versicherung die Klauseln prüfen.

So sehen beispielsweise die meisten Versicherung eine Vertragsverlängerung als Neuabschluss an, womit natürlich gewisse Fristen verbunden sein können.

Nehmen wir einmal das Beispiel der Risikolebensversicherung. Hier gibt es die sogenannte Ausschlusspflicht aufgrund von Selbstmord. Diese beträgt drei Jahre nach Neuabschluss. Verlängert ein Familienvater nun aber die Versicherung und nimmt sich innerhalb der nächsten drei Jahre das Leben, ist die Versicherung nicht verpflichtet zu zahlen, da sie ja von einem Neuabschluss ausgegangen ist. Die Hinterbliebenen gehen leer aus.

Wichtig ist hier aber, dass die Versicherung bei einer Vertragsverlängerung auf den Neuabschluss und alle entsprechenden Fristen hinweisen muss. Hat sie dies versäumt, muss sie in jedem Fall zahlen. Als Hinterbliebene also unbedingt prüfen, ob auf die Fristen hingewiesen wurde!

Was passiert im Falle einer Scheidung mit der Hausratsversicherung?

Allgemein ist es üblich, dass Ehepaare ihren Hausrat zusammen versichern. Kommt es allerdings zu einer Scheidung wird dieser meist aufgeteilt. Was passiert in solch einem Fall mit der Hausratsversicherung? Auf was müssen die Betroffenen achten?

Zunächst muss die Versicherung natürlich auf einen der beiden Versicherungsnehmer umgeschrieben werden. Dabei müssen unbedingt folgende Punkte beachtet werden:

1. Die Hausratsversicherung ist an den Ort gekoppelt! Diesbezüglich eventuelle Änderungen vornehmen.

2. Eine Scheidung ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung!

3. Die Versicherungssumme muss angepasst werden. Dies sollte allerdings nicht zu früh und vorschnell geschehen, da meist der Versicherungsnehmer nach der Trennung seinen Hausrat wieder aufstockt.

Studentenjob und Krankenversicherung

Nicht selten arbeiten Studenten noch neben dem Studium. Doch ab wann schlägt sich dies auf die Krankenversicherung nieder? Ab wann müssen Studenten sich selbst versichern?

Verdient ein Student monatlich nicht mehr als 400 Euro, dann ist er oder sie bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung kostenlos mit krankenversichert. Dies gilt natürlich nur, wenn die Eltern gesetzlich versichert sind. Hat der Studierende vor seinem Studium Zivil- oder Wehrdienst geleistet oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr eingelegt, dann verlängert sich die Frist über den 25. Geburtstag der Zeit entsprechend hinaus.

Wirft der Studentenjob mehr als 400 Euro pro Monat ab, entfällt der Familienversicherungsschutz und der Studierende muss sich selbst versichern. Hier bieten aber fast alle Krankenkassen günstigere Studententarife an.

Wer privat versichert ist, muss sich an grundsätzlich keine Einkommensgrenzen halten. Aber Achtung: Wer hier mehr als 20 Stunden die Woche arbeitet, wird als Arbeitnehmer eingestuft und damit auch sozialversicherungspflichtig!

Doch gibt es auch bei den privaten Krankenkassen immer wieder Versicherer, die auf bestimmte Einkommensgrenzen bestehen, daher unbedingt rechtzeitig informieren.

Für privat versicherte Studenten gilt allgemein: Während der Studienzeit kann nicht in eine gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden.


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