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News zu Kapitallebensversicherung


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Lebensversicherung

In erster Linie dient die Lebensversicherung der Absicherung der Familie und Hinterbliebenen. Aus diesem Grund ist sie Bestandteil der Hinterbliebenenvorsorge. Sehr wichtig ist die Lebensversicherung für junge Familien, die oftmals nur durch diese die eigene Existenz absichern können. Sie sollte immer dann vorhanden sein, wenn man über hohe Schulden infolge von Krediten verfügt. Empfehlenswert ist sie des Weiteren beim Immobilienbesitz. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit eine Lebensversicherung als Form der Altersvorsorge abzusichern. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn man sich für eine kapitalbildende Lebensversicherung entscheidet. Durch eine Lebensversicherung können verschiedene Risiken abgesichert werden. Dabei handelt es sich um die Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit und um die Heirat. Aber auch Pflegebedürftigkeit und Todesfälle können durch sie gedeckt werden. Grundsätzlich kann die Lebensversicherung auf den Versicherungsnehmer oder eine dritte Person abgeschlossen werden. Zur Versicherungsart gehören heute circa 30 verschiedene Versicherungsformen, die abgeschlossen werden können. Die bekanntesten sind die Risikolebensversicherung, die Rentenversicherung, die Kapitallebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie werden in Deutschland am häufigsten abgeschlossen.

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Kapitallebensversicherung gilt nicht als Altersvorsorge und schließt Prozesskostenhilfe aus

Viele Deutsche nutzen eine Kapitallebensversicherung um für das Alter vorzusorgen, doch offiziell dient diese nicht allein diesem Zweck, sondern vor allem, wie der Name schon sagt, dazu Kapital zu bilden. Daher muss man sie auch zunächst für einen Prozess einsetzen und erhält keine Prozesskostenhilfe. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hervor.

In dem konkreten Fall ging es um eine Frau, die für ein familiengerichtliches Verfahren Prozesskostenhilfe beantragt hatte. Dies wurde aber abgelehnt, mit der Begründung man solle doch zunächst die Kapitallebensversicherung dafür einsetzen. Dagegen klagte die Frau, da sie die Versicherung für ihre Altersvorsorge geplant hatte.

Doch das Gericht gab der Frau nicht recht: Der Rechtssuchende müsse in erster Linie alleine für die entstehenden Kosten aufkommen, nur wenn sein Vermögen unpfändbar bzw. unverwertbar oder die Verwendung unzumutbar sei. Bei der Kapitallebensversicherung sei dies aber nicht der Fall. Die Allgemeinheit habe nicht die Aufgabe den Erhalt von Vermögen mitzufinanzieren. Dies gelte auch, wenn dem Betroffenen durch die vorzeitige Kündigung finanzielle Einbußen drohen.

Unfallversicherungen: Auf Seminaren kein durchgängiger Versicherungsschutz

Achtung bei beruflichen Fortbildungen und Seminaren! Hier gilt der Versicherungsschutz nämlich nicht automatisch für alle Aktivitäten. Nach einem Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf deckt die gesetzliche Unfallversicherung Freizeitaktivitäten grundsätzlich nicht ab.

In dem Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der beruflich an einem Seminar teilgenommen und sich in dieser Zeit bei einer Schlittenfahrt erheblich verletzt hatte. Die gesetzliche Unfallversicherung weigerte sich dafür zu zahlen, was die Richter als völlig zurecht einstuften, denn Aktivitäten in der Freizeit seien nicht abgedeckt.

Der Versicherungsschutz gilt während der Seminarteilnahme, aber nicht bei persönlichen Tätigkeiten wie Essen, Sport, Einkaufen o.ä., es sei denn diese finden mit einem betrieblichen Schwerpunkt statt. So seine laut den Richtern beispielsweise Wanderungen, auf denen Fachgespräche geführt werden abgedeckt. Eine private Schlittenfahrt gehöre hier nicht dazu.

Welche Lebensversicherungen bleiben unangetastet von Hartz IV?

Arbeitslosigkeit ist an sich schon eine tragische und eine schlimme Sache und es wird mir wohl jeder zustimmen, dass sich durch Hartz IV die Lage nicht wirklich verbessert, eher noch verschlimmert hat. Die Arbeitslosen haben immer weniger Rechte und müssen zum Beispiel um Hartz IV zu bekommen ihre Lebensversicherungen kündigen. Doch Vorsicht: nicht alle Arten von Lebensversicherungen können von der Bundesagentur für Arbeit angetastet werden!

An dieser Stelle ein kurzer Übeblick, welche Versicherungen man im Falle von Arbeitslosigkeit auf Verlangen der Arbeitsagentur kündigen muss und welche nicht.

Folgende Lebensversicherungen sind sicher vor Hartz IV:

  • Risikolebensversicherung
  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente/Basisrente
  • betriebliche Altersvorsorge: Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Pensionszusage, Vermögensbildungsversicherung

Folgende Lebensversicherungen sind nicht sicher vor Hartz IV:

  • Sterbegeldversicherung
  • Ausbildungsversicherung
  • Aussteuerversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • Britische Lebensversicherung
  • nicht fondsgebundene Lebensversicherung
  • fondsgebundene Rentenversicherung
  • private Rentenversicherung

Techniker Krankenkasse wächst weiter

Die meisten Krankenkassen haben im Zuge des Gesundheitsfonds momentan mit einem drohenden Mitgliederverlust zu kämpfen. Doch, so wie es aussieht, gehört die Techniker Krankenkassen (TK) nicht dazu. Auch 2009 war der Zulauf ungebrochen. Rund 110.000 neue Mitglieder konnte die Kasse verzeichnen.

Seit sich seit 1996 jeder seine Krankenkasse frei wählen darf, sind rund 2,7 Millionen Menschen zur TK gewechselt. Insgesamt zählt die TK eine Mitgleiderzahl von 7,3 Millionen, wovon allerdings nur 5,1 Millionen zahlende Mitglieder sind.

Und genau das könnte der TK in Zukunft Probleme bereiten, jetzt, wo fast die Krankenkassen mit hohen Defiziten zu kämpfen haben: Bei der TK ist der Anteil der mitversicherten Familienmitglieder enorm hoch. Auf 100 Mitglieder kommen 43 mitversicherte Ehegatten und Kinder. Bei den anderen Krankenkassen liegt der Durchschnitt bei nur 36 auf 100.

Wie die TK damit in Zukunft umgeht wird sich noch zeigen, gerade im Hinblick auf Zusatzbeiträge und Co…


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