Kündigung Lebensversicherung – Anspruch auf Nachzahlung
Anspruch auf Nachzahlung bei Kündigung der Lebensversicherung: Wenn sie ihre Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung vorzeitig gekündigt haben, kann ihrerseits unter Umständen ein Anspruch auf Nachzahlung bestehen. Die Experten vom Verbrauchermagazin WISO raten deshalb, die Versicherungspolice zu prüfen und gegebenenfalls den entsprechenden Geldbetrag (angespartes Deckungskapital) von der Versicherung nachträglich einzufordern.


