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News zu Hausratversicherung


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Hausratsversicherung: Keine falschen Schadensbelege einreichen

Wer nach einem Diebstahl oder bei einem Schaden einen falschen Beleg bei seiner Hausratsversicherung einreicht riskiert damit seinen Versicherungsschutz. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts in Karlsruhe hervor.

In dem konkreten Fall hatte ein Mann, nachdem ihm sein Fahrrad gestohlen wurde, bei seiner Versicherung eine Rechnung eines Fahrradgeschäfts als Schadensbeleg eingereicht. Die Versicherung konnte ihm jedoch nachweisen, dass die Rechnung nachträglich ausgestellt wurde und der Mann zudem die Einzelteile gar nicht alle in diesem Geschäft erworben hatte. Er habe also arglistig falsche Angaben gemacht und so habe er auch keinen Anspruch auf Leistung.

Die Richter sahen dies ebenso. Es spiele keine Rolle, ob er sich durch die Tat bereichern wollte oder ob er versucht habe, die Schadensregulierung nur zu beschleunigen. Fakt sei, dass er durch seine unrichtigen Angaben arglistig gehandelt habe. Daher habe er auch keinen Anspruch auf Leistungen. Also, nur richtige Belege bei der Versicherung abgeben!

Finanztest: Preis der Hausratsversicherung sagt meist nichts über die Leistungen aus

Eine Hausratsversicherung ist für viele Bundesbürger unerlässlich, denn sie kommt für Schäden an allen Dingen auf, die sich in den eigenen vier Wänden befinden. Meist geht der Schutz jedoch noch darüber hinaus: Viele mobile Gegenstände sind für eine gewisse Zeit auch außerhalb, zum Beispiel im Urlaub, versichert.

Bei Diebstahl springt die Hausratsversicherung ebenfalls ein. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schaden umgehend gemeldet und dokumentiert wird. Am besten von der Polizei, denn wenn keine Einbruchsspuren erkennbar sind, greift der Versicherungsschutz nicht.

Bei der Wahl der Hausratsversicherung sollte man jedoch laut der Zeitschrift „Finanztest“ gut vergleichen und vor allem nicht von hohen Beiträgen auf mehr bzw. bessere Leistungen schließen. Zwar argumentieren die meisten Anbieter damit, dass durch höhere Beiträge auch der Schutz und die Leistungen besser würden.

Der Test hat jedoch das Gegenteil bewiesen: Die Beitragshöhe sagt eindeutig nichts über die Leistungsbereitsschaft des Versicherers aus. Also, Augen auf beim Versicherungsabschluss! Am besten schauen Sie gleich mal in den kostenlosen Hausratversicherungsrechner.

Hausratversicherung

Mit der Hausratversicherung werden alle Schäden abgesichert, die aufgrund von Einbruchdiebstahl, Feuer, Sturm und Leitungswasser entstehen. Abgesichert sind alle Gegenstände, die zum Hausrat des Versicherten gehören. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Gardinen und Möbel. Auch alle Gegenstände, die zum Haushalt gehören oder dem Verbrauch dienen, werden durch die Hausratversicherung abgesichert. Grundsätzlich können Wertsachen nur bis zu einer fest definierten Höchstsumme versichert werden. Neben Zerstörungen, Verlust und Beschädigungen am Hausrat werden durch die Versicherung unterschiedliche Kosten abgedeckt. So übernehmen die Versicherer die Kosten für Aufräumarbeiten und Schlossänderungen. Auch Bewachungskosten werden durch die Hausratversicherung getragen. Durch diese Versicherung werden auch Schäden abgesichert, die an den Gegenständen Dritter entstehen. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn sich diese Gegenstände in der Wohnung des Versicherten befinden. Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine Neuwertversicherung. Demnach wird die Versicherungssumme an den Wiederbeschaffungswert angepasst. Nur wenn dies der Fall ist, liegt ein ausreichender Versicherungsschutz vor. Die Hausratversicherung ist eine freiwillige Versicherung, sollte jedoch abgeschlossen werden.

Mit unserem Hausratversicherungsrechner finden Sie einfach und schnell die günstigsten Angebote für Ihre Besitzstände.

Hausrats- und Wohngebäudeversicherungen könnten günstiger werden

Dank einer Änderung der Steuerberechnung und bestimmter Steuertarife einzelner Versicherungsarten zum 1. Juli hin, könnten Hausrats- und Wohngebäudeversicherungen, die eine Klausel zum Feuerschutz enthalten günstiger werden. Der Steueranteil auf diese Policen sinkt, was sich direkt auf die Beiträge auswirken kann.

Der Bund der Versicherten (BdV) weist allerdings darauf hin, dass sich dies in manchen Fällen gerade mal um einen Euro, den man einspart, handeln kann. Man solle sich also nicht zu viele Hoffnungen machen. Glück, für die, bei denen die Ersparnis größer ist… Immerhin ist dies aber ein Indiz dafür, dass die Prämien erst einmal nicht steigen können. Tun Versicherer dies gerade zu diesem Zeitpunkt trotzdem, sollte man die Gründe dafür genauer prüfen. Wenn Steuersätze angehoben werden, darf dies wiederum nicht auf die Versicherten abgewälzt werden.

Wer seine Prämie bereits vor dem 1. Juli, sprich vor der Änderung der Feuerversicherungssteuer, bezahlt hat, kann die spätere Ersparnis leider nicht rückwirkend zurückverlangen.

Ist mein iPad versichert?

Noch nicht lange, kommen auch die deutschen Technik-Freaks in den Genuss der neuen Spielerei von Apple, dem iPad. Doch bereits in den ersten Verkaufstagen war der Ansturm groß. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für den Tablet-PC aus?

Die meisten Verbraucher wollen das iPad auf der Couch zuhause benutzen. Hier sollte man einmal einen Blick in die Hausrats-Police werfen, falls man denn eine hat, und sich gegebenenfalls bei seinem Versicherer erkundigen. Denn nur wenige Policen schließen auch Schäden beim iPad, die zuhause passieren, mit ein.

Nimmt man das iPad mit auf eine Reise, empfiehlt sich eine entsprechende Reisegepäckversicherung. Hier ist der Tablet dann gegen Verlust und Diebstahl abgesichert.

Oder man greift gleich zu einer der unzähligen iPad-Versicherungen, die in diesen Tagen aus dem Boden sprießen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Schutzbriefe, die das iPad gegen Schäden wie zum Beispiel durch Flüssigkeit oder eben Diebstahl versichern. Manche von ihnen schließen sogar Bedienungsfehler mit ein.

Am besten prüfen Sie Ihre Versicherungskonditionen. Eventuell ist ja sowieso Zeit mal wieder zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Hier finden Sie den kostenlosen Hausratversicherungsvergleich.


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