Das Aufstellen eines Baugerüsts stets der Hausratsversicherung melden
Wer ein Baugerüst an seinem Haus aufstellt, muss dies umgehend seiner Hausratsversicherung melden. Darauf weist in diesen Tagen der Bund der Versicherten hin. Durch den Aufbau des Gerüsts, könnte möglichen Einbrechern der Zugang zur Wohnung oder zum Haus erleichtert werden, was also mit einer Erhöhung der Gefahr verbunden ist.
Kommt es über das Gerüst zu einem Einbruch und die Hausratsversicherung wusste nichts von dem Aufbau, kann sie die Leistungsübernahme schmälern oder sogar verweigern. Wer das Gerüst selbst vor seinem Eigenheim ausbauen lässt, sollte bereits in der Planungsphase dies dem Versicherer melden.
Als Mieter informiert man die Hausratsversicherung, sobald man von dem Gerüstbau erfährt. Der Versicherer entscheidet dann über die nächsten Schritte und prüft, ob tatsächlich eine Gefahrenerhöhung vorliegt. Dies hängt vor allem von der Dauer der Baumaßnahme ab.


