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News zu Hausratsversicherung


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Das Aufstellen eines Baugerüsts stets der Hausratsversicherung melden

Wer ein Baugerüst an seinem Haus aufstellt, muss dies umgehend seiner Hausratsversicherung melden. Darauf weist in diesen Tagen der Bund der Versicherten hin. Durch den Aufbau des Gerüsts, könnte möglichen Einbrechern der Zugang zur Wohnung oder zum Haus erleichtert werden, was also mit einer Erhöhung der Gefahr verbunden ist.

Kommt es über das Gerüst zu einem Einbruch und die Hausratsversicherung wusste nichts von dem Aufbau, kann sie die Leistungsübernahme schmälern oder sogar verweigern. Wer das Gerüst selbst vor seinem Eigenheim ausbauen lässt, sollte bereits in der Planungsphase dies dem Versicherer melden.

Als Mieter informiert man die Hausratsversicherung, sobald man von dem Gerüstbau erfährt. Der Versicherer entscheidet dann über die nächsten Schritte und prüft, ob tatsächlich eine Gefahrenerhöhung vorliegt. Dies hängt vor allem von der Dauer der Baumaßnahme ab.

Der Hausratsversicherung den Umzug schnell melden!

Natürlich hat man bei einem Umzug meist andere Dinge im Kopf als seine Versicherung, doch auch dies gehört unbedingt auf die To-Do-Liste bei einem Wohnortwechsel. Logischerweise muss man all seinen Versicherern die neue Adresse mitteilen, jedoch für die Hausratsversicherung ist dies besonders wichtig.

Spätestens beim Einzug ins neue Heim sollte man seinen Anbieter informieren. Die Hausratsversicherung geht mit einem Umzug einfach auf das neue Zuhause über. Neben der neuen Adresse ist hier besonders die Angabe der Wohnfläche und der aktuellen Versicherungssumme, die sich zum Beispiel durch die Anschaffung neuer Möbel geändert haben könnte. Der Versicherungsschutz wird natürlich diesen neuen Umständen angepasst.

Ist der neue Wohnsitz ebenfalls in Deutschland bleibt der Versicherungsschutz während des Umzugs und bis zwei Monate danach für die alte und die neue Wohnung bestehen. Zieht man ins Ausland gilt er nur zwei Monate lang für die Alte und erlischt dann automatisch.

Ist der neue Wohnsitz ein Eigenheim raten die Experten der Ergo Versicherungsgruppe zusätzlich zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung, denn Schäden durch Sturm oder Hagel passieren schnell und kommen auch immer häufiger vor. Jedes Jahr werden rund zwei Millionen Wohngebäudeschäden gemeldet und es wäre doch Schade, wenn das neue Zuhause im Ernstfall ohne Versicherung zu einer finanziellen Belastung wird.

Hochwasser an der Oder – Rechtzeitig absichern

Seit Tagen hält die über die Ufer getretene Oder Polen in Atem. Gestern ist das Hochwasser auch in Brandenburg angekommen. Zwar wird es die Menschen dort weitaus weniger schlimm als die in Polen treffen. Jedoch sollte man sich auch hier wappnen. Bisher wurde nur die niedrigste Alarmstufe 1 ausgerufen. Bis Ende der Woche soll diese jedoch auf 3 steigen.

Fertigen Sie daher bereits im Vorfeld eine Liste mit Adressen und Telefonnummern von Angehörigen und Rettungsdiensten an. Sorgen Sie für einen ausreichenden Vorrat an Medikamenten und Lebensmitteln und stellen Sie rechtzeitig batteriebetriebene Geräte wie Taschenlampen, Radio oder Handy bereit um im Notfall unabhängig vom Stromnetz zu sein.

Ist das Wasser im Anmarsch, sind folgende Punkte besonders wichtig: Alarmieren und evakuieren Sie gefährdete Personen. Schalten Sie elektrische Geräte in bedrohten Räumen ab. Sichern Sie Wertgegenstände und wichtige Unterlagen, wie Ausweise und die der Versicherungen. Dichten Sie Türen, Fenster und Abflussöffnungen ab und leeren Sie gefährdete Räume. Fahren Sie Ihr Auto aus der Gefahrenzone.

Nach dem Hochwasser sollte man unbedingt darauf achten den Schaden genau zu dokumentieren, bevor man alles beseitigt. Schaden und mögliche Kosten so schnell wie möglich dem Versicherer mitteilen. Beschädigte Geräte erst nach Absprache mit dem Versicherer entsorgen. Dies gilt auch für das Einleiten von Baumaßnahmen.

Schäden aufgrund von Überschwemmungen durch Hochwasser deckt die Elementarversicherung ab. Diese ist meist in der Hausrat- oder der Wohngebäudeversicherung enthalten. Prüfen Sie also, wie es um Ihren Versicherungsschutz diesbezüglich bestellt ist.

Wie sinnvoll ist eine Handyversicherung?

Wie wir alle wissen, gibt es im Prinzip fast nichts, was man nicht versichern kann und so geht bei vielen aktuell der Trend zu einer Versicherung für das Handy. Wird das Handy geklaut, verliert oder vergisst man es irgendwo, soll die Versicherung einspringen und einem ein Ersatzhandy oder eine entsprechende Entschädigung zahlen. Klingt gut, doch wie sinnvoll ist das wirklich? Eine Versicherung für ein Handy, dass man ohne Vertrag gekauft hat macht schon sinn, da Vertragshandys generell ersetzt werden, bei Beschädigung oder Verlust.

Wie bei allen speziellen Versicherungen sollte man sich zunächst einmal gegenrechnen: Wie viel zahle ich im Jahr bzw. im Laufe der Jahre für die Versicherung und wie viel ist mein Handy wert bzw. wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es mir abhanden kommt?

In vielen Fällen ist eine entsprechende Hausratsversicherung ausreichend. Das Handy ist hier in vielen Policen mit eingeschlossen (auf eine entsprechende Klausel achten). Es empfiehlt sich zudem darauf zu achten, inwieweit die Versicherung auch für Hausrat außerhalb der Wohnung oder des Hauses haftet.

Hat man sich doch für eine Handyversicherung entschieden, ist es ratsam genau auf die Klauseln des Vertrags zu achten. So fordern viele Versicherungen einen sicheren persönlichen Gewahrsam und dies bedeutet, dass die Versicherung nur dann zahlt, wenn das Handy aus einem gesicherten Raum bzw. Umgebung abhanden kommt. Nach einem aktuellen Urteil zählt hierzu zum Beispiel nicht das Mitführen in einer geschlossenen Handtasche! Wird einem also das Handy aus der Tasche geklaut, zahlt die Versicherung nicht.

Die erste eigene Wohnung – An was man in Sachen Versicherung denken muss

Für jeden ist dieser Schritt ein ganz besonderer: Man zieht endlich aus dem Elternhaus aus, in die erste eigene Wohnung. Doch was viele Freiheiten mit sich bringt, zieht auch leider einen Rattenschwanz an plötzlicher Verantwortung hinter sich her, auf den die meisten nicht wirklich vorbereitet sind. Was muss ich zum Beispiel in Sachen Versicherung klären?

Zunächst einmal das wichtigste: Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Wer gerade keine Ausbildung macht oder ein Studium absolviert ist bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres in der Familienversicherung mitversichert, sofern man nicht mehr als 400 Euro monatlich verdient. Steckt man mitten im Studium oder der Ausbildung gilt diese Regelung noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Die private Krankenversicherung kann man während des Studium weiterführen. Nur sollte man sich bereits vor Antritt des Studiums eine Versicherungsbescheinigung besorgen. Diese muss man bei der Einschreibung an der Uni abgegeben. Tut man dies nicht, rutscht der Student automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung.

Zum eigenen Hausstand gehört außerdem eine private Haftpflichtversicherung. Diese kommt für Schäden jeglicher Art auf. Beschädigt man zum Beispiel aus Versehen etwas im Treppenhaus oder ähnliches kann dies schnell ein junges Budget sprengen. Hier springt die private Haftpflichtversicherung ein, die mit nur wenigen Euro im Monat auch nicht teuer ist.

Hat man zudem wertvolle Geräte oder aber viele alte Geräte, die schnell kaputt gehen können, sollte man über eine Hausratsversicherung nachdenken.


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