Hausratsversicherung: Für zusammen lebende Paare reicht eine
Zieht man mit seinem Partner/ seiner Partnerin zusammen oder hat man gar zuvor geheiratet, werden viele jetzt doppelt bestehende Versicherungen überflüssig. Dazu zählt auch die Hausratsversicherung.
Da der Hausrat aus zwei Single-Wohnungen nun zusammengelegt wird, ist es ratsam eine der beiden bestehenden Hausratsversicherungen zu kündigen. Dies geschieht in diesem Fall meist ganz einfach. Man muss sich nur an den entsprechenden Versicherungsmakler wenden und kann die Versicherung rückwirkend aufheben. Zu viel bezahlte Beiträge werden in den meisten Fällen sogar zurückgezahlt!
Meist wird die Hausratsversicherung gekündigt, die am kürzesten besteht. Bei Ehepaaren gilt als Datum der Zusammenlegung der Tag der Eheschließung, bei Paaren in eheähnlicher Gemeinschaft wird das Datum der letzten Beitragsfälligkeit berücksichtigt.
Von Doppelversicherungen ist in der Regel abzuraten, da sie meist sehr teuer und in der Abwicklung der Leistung ziemlich kompliziert sind.

