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Hausratversicherung

Mit der Hausratversicherung werden alle Schäden abgesichert, die aufgrund von Einbruchdiebstahl, Feuer, Sturm und Leitungswasser entstehen. Abgesichert sind alle Gegenstände, die zum Hausrat des Versicherten gehören. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Gardinen und Möbel. Auch alle Gegenstände, die zum Haushalt gehören oder dem Verbrauch dienen, werden durch die Hausratversicherung abgesichert. Grundsätzlich können Wertsachen nur bis zu einer fest definierten Höchstsumme versichert werden. Neben Zerstörungen, Verlust und Beschädigungen am Hausrat werden durch die Versicherung unterschiedliche Kosten abgedeckt. So übernehmen die Versicherer die Kosten für Aufräumarbeiten und Schlossänderungen. Auch Bewachungskosten werden durch die Hausratversicherung getragen. Durch diese Versicherung werden auch Schäden abgesichert, die an den Gegenständen Dritter entstehen. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn sich diese Gegenstände in der Wohnung des Versicherten befinden. Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine Neuwertversicherung. Demnach wird die Versicherungssumme an den Wiederbeschaffungswert angepasst. Nur wenn dies der Fall ist, liegt ein ausreichender Versicherungsschutz vor. Die Hausratversicherung ist eine freiwillige Versicherung, sollte jedoch abgeschlossen werden.

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Hausratsversicherung: Für zusammen lebende Paare reicht eine

Zieht man mit seinem Partner/ seiner Partnerin zusammen oder hat man gar zuvor geheiratet, werden viele jetzt doppelt bestehende Versicherungen überflüssig. Dazu zählt auch die Hausratsversicherung.

Da der Hausrat aus zwei Single-Wohnungen nun zusammengelegt wird, ist es ratsam eine der beiden bestehenden Hausratsversicherungen zu kündigen. Dies geschieht in diesem Fall meist ganz einfach. Man muss sich nur an den entsprechenden Versicherungsmakler wenden und kann die Versicherung rückwirkend aufheben. Zu viel bezahlte Beiträge werden in den meisten Fällen sogar zurückgezahlt!

Meist wird die Hausratsversicherung gekündigt, die am kürzesten besteht. Bei Ehepaaren gilt als Datum der Zusammenlegung der Tag der Eheschließung, bei Paaren in eheähnlicher Gemeinschaft wird das Datum der letzten Beitragsfälligkeit berücksichtigt.

Von Doppelversicherungen ist in der Regel abzuraten, da sie meist sehr teuer und in der Abwicklung der Leistung ziemlich kompliziert sind.

Doppelversicherung – Kündigung nach Hochzeit?

Doppelte Versicherungen nach der Hochzeit kündigen: Ein Tipp für frisch vermählte Ehepaare kommt vom Bund der Versicherten. So könnten diverse Versicherungspolicen nach der Hochzeit getrost gekündigt werden, da sie schlichtweg überflüssig geworden sind. Potenzial für Einsparungen findet sich meistens bei der Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung und Rechtsschutzversicherung. Durch die Kündigung der Doppelversicherung können Ehepaare bares Geld sparen. Zu beachten sind allerdings das so genannte Sonderkündigungsrechts bei Privathaftpflicht und Rechtsschutz sowie die reguläre Kündigungsfrist der Hausratversicherung. Quelle: Bund der Versicherten (BdV)

Hausratversicherung – Gothaer Schadenfreiheitsrabatt

Gothaer bietet Schadenfreiheitsrabatt bei Hausratversicherung: Dass man bei Nichtinanspruchnahme der Versicherung in Form eines so genannten Schadenfreiheitsrabatts Geld sparen kann, kennt man eigentlich nur von der Kfz-Versicherung. Die Gothaer bietet seit neuestem aber auch entsprechende Leistungsfreiheitsrabatte für diverse Sachversicherungen an, darunter Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung und sogar Rechtsschutzversicherung. Interessant für Versicherungswechsler ist dabei, dass bereits bestehende Versicherungen in Zahlung genommen werden können.

Hausratversicherung – Unterversicherung durch Zukauf

Wenn sich im Laufe der Jahre der Wert einer Wohnung beziehungsweise der Wert des Hausrats zum Beispiel durch Zukauf wertvoller Möbel oder sonstigen Inventars ansteigt, kann durchaus eine Unterversicherung im Rahmen der einst abgeschlossenen Hausratversicherung vorliegen. Um diese Gefahr der Unterversicherung zu vermeiden, sollte sich die Hausratversicherung ausschließlich auf die Quadratmeterzahl der Wohnung (Wohnfläche) beziehen, die Versicherungssumme für eventuelle Schäden sollte unbegrenzt sein. Quelle: Gothaer

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