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Gebäudeversicherung: Spezielle Klausel gegen Graffiti

Jeder Hauseigentümer, vor allem in Großstädten, kennt das Problem: Über Nacht wird die Fassade des Gebäudes vollgekritzelt und besprayt. Die Tatsache allein ist meist schon ziemlich ärgerlich, doch noch dicker kommt es, wenn die Fassade gerade aufwendig und vor allem kostenintensiv renoviert wurde.

Es gibt auch wunderschöne Graffiti, ganz klar, doch leider bestehen die meisten nur aus Schmierereien oder Gekrakel. Will der Hauseigentümer das Gebäude dann wieder sauber bekommen, geht dies meist ganz schön ins Geld, denn eine Entfernung von Graffiti kann bis zu 1000 Euro pro Quadratmeter kosten!

Wer sich diesen Ärger, zumindest in finanzieller Hinsicht ersparen möchte, kann in seiner Geschäfts- oder Wohngebäudeversicherung eine entsprechende Klausel einbauen lassen. Im Schadensfall übernimmt dann die Versicherung die Reinigungskosten. Das gilt auch für vermietete Häuser. Nach einem Urteil dürfen diese Kosten aber nicht auf die Miete aufgeschlagen werden!

Haftpflichtversicherung: Vorsicht Rutschgefahr!

Im Herbst und Winter herrscht für alle Hausbesitzer vor dem Haus und auf dessen Wegen Kehr- und Räumpflicht, egal ob Besitzer/Vermieter eines Mehrfamilien- oder Einfamilienhauses. Wird diese Pflicht nicht eingehalten und es geschieht ein Unfall, kann das schnell teuer werden.

Der Eigentümer wird dann stets zur Verantwortung gezogen. Es spielt auch keine Rolle, ob es sich um rutschiges Laub, Schnee oder Eis handelt.

Haus- und Grundbesitzer sollten sich daher unbedingt um eine Haftpflichtversicherung kümmern. Bewohnt man selbst das Haus, reicht eine private Haftpflichtversicherung aus.

Besitzer eines Mietshauses können die Verkehrssicherungspflicht auch auf die Mieter übertragen, dann sind diese für das Fegen und Räumen zuständig. Diese Übertragung muss allerdings schriftlich erfolgen und deren Einhaltung vom Eigentümer regelmäßig kontrolliert werden.

Achtung: Können geschädigte Passanten nachweisen, dass an der Unfallstelle nie geräumt wurde oder der Eigentümer sich nicht darum kümmert, kann sich die Versicherung mit dem Argument der groben Fahrlässigkeit weigern für den Schaden aufzukommen. Daher stets zum eigenen Schutz und dem der anderen für eine freie Bahn rund um das Haus sorgen!

Elementarschadenversicherung – Pflichtversicherung für Eigentümer?

BdV fordert Elementarschadenversicherung als Pflichtversicherung: Bisher ist es für Hauseigentümer kein einfaches Unterfangen, zusätzlich zur Gebäudeversicherung eine entsprechende Elementarschadenversicherung abzuschließen. Insbesondere in Risikogebieten, also Wohngebieten mit erhöhtem Risiko durch Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben oder sogar Vulkanausbruch, wird den Hausbesitzern in der Regel die notwendige Elementarschadenversicherung gänzlich verwehrt. Daher fordert der Bund der Versicherten (BdV) von den Versicherungsgesellschaften, den Zugang zur Elementarschadenversicherung zu erleichtern und eventuell sogar eine Versicherungspflicht für Wohngebäudeeigentümer einzuführen.

Vorsorgepflicht für Hauseigentümer im Winter

Hauseigentümer müssen Vorsorgepflicht beachten: Im Winter ist die so genannte Vorsorgepflicht für Hauseigentümer aufgrund der besonderen Wetterverhältnisse wie Eis und Schnee  besonders wichtig. So kann es durch vom Gebäudedach herabfallende Eisbrocken oder Schneelawinen schnell zu gravierenden Sachschäden oder sogar Personenschäden kommen. Inwieweit der jeweilige Hauseigentümer seiner Vorsorgepflicht entsprechen sollte, beschreibt die Arag in einem passenden Fallbeispiel.

Fahrraddiebstahl – Versicherung mit hoher Deckungssumme

Gothaer bietet hohe Deckungssummen bei Fahrraddiebstahl: Wo eine herkömmliche Hausratversicherung im Zweifelsfall nicht zahlt, z.B. wenn das Fahrrad außerhalb des Kellers oder der Garage gestohlen wird, will die Gothaer Versicherung mit speziellen Versicherungspaketen für Hauseigentümer, Wohnungseigentümer beziehungsweise Mieter einspringen. Neben etlichen Versicherungsleistungen (Privathaftpflichtversicherung, Forderungsausfälledeckung, etc.) sind besonders die hohen Deckungssummen z.B. für Fahrraddiebstahl hervorzuheben.


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