Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sollte von jedem abgeschlossen werden, der über ein Haus oder ein Grundstück verfügt. Dabei sind nur Häuser und Grundstücke betroffen, die der Verkehrssicherungspflicht obliegen. Auch Besitzer von Eigentumswohnungen sollten über die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung verfügen, wenn durch den Verwalter des Objektes keine entsprechende Absicherung vorliegt. Die Versicherung schließt verschiedene Absicherungen ein. So ist dieser Versicherungsschutz immer dann Bestandteil der privaten Haftpflichtversicherung, wenn die Bewohner die Eigentümer des jeweiligen Objektes sind. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn es von der gesamten Familie bewohnt wird. In neueren Verträgen wird bei der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung immer öfter auch die Untervermietung eingeschlossen. Diese ist aber nur für ein bis zwei Räume zulässig. Wenn diese Absicherungen in der privaten Haftpflicht oder in der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind, sind weitere Absicherungen überflüssig. Allerdings sollten Versicherte die Leistungen der Verträge genauestens prüfen, da nur so eine Unterversicherung vermieden werden kann. Durch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt der Besitzer sowohl sein Einkommen als auch sein Vermögen vor Schadenersatzforderungen. Auch sie übernimmt gewisse Funktionen der Rechtsschutzversicherung.
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