Gesetzliche Unfallversicherung im Ausland: Nur mit Festanstellung versichert
Wer als Deutscher beruflich von seinem Arbeitgeber ins Ausland geschickt wird, der fällt dort bei seiner Tätigkeit unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn man seiner Tätigkeit im Ausland ohne eine feste Anstellung in Deutschland nachgeht. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht. In dem konkreten Fall ging es um einen Dolmetscher, der vom Roten Kreuz gebeten worden war, einen Hilfstransport nach Russland zu begleiten. Bei diesem Einsatz verletzte sich der Mann, doch die Berufsgenossenschaft sah dies nicht als Arbeitsunfall an, da er in Deutschland nicht angestellt ...
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