Krankenkasse – Streikverbot für Ö„rzte und Zahnärzte
Ö„rzte und Zahnärzte dürfen nicht streiken: Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) unterliegen die im gesetzlichen Krankenversicherungssystem zugelassenen Ö„rzte beziehungsweise Zahnärzte einem kollektiven Streikverbot. Wie bei der Innungskrankenkassen IKK Thüringen zu lesen ist, würde ein Verstoß gegen das Streikverbot entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Die niedergelassenen Ö„rzte und Zahnärzte wären dann sechs Jahre lang aus den gesetzlichen System der Krankenversicherung ausgeschlossen.


