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News zu gesetzliche Krankenversicherung


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Krankenkasse – Streikverbot für Ö„rzte und Zahnärzte

Ö„rzte und Zahnärzte dürfen nicht streiken: Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) unterliegen die im gesetzlichen Krankenversicherungssystem zugelassenen Ö„rzte beziehungsweise Zahnärzte einem kollektiven Streikverbot. Wie bei der Innungskrankenkassen IKK Thüringen zu lesen ist, würde ein Verstoß gegen das Streikverbot entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Die niedergelassenen Ö„rzte und Zahnärzte wären dann sechs Jahre lang aus den gesetzlichen System der Krankenversicherung ausgeschlossen.

Versicherungspflichtgrenze 2009

Neue Versicherungspflichtgrenze bei Krankenversicherung: Für Arbeitnehmer (Angestellte), die in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV pflichtversichert sind, gelten 2009 neue Regeln bezüglich der Versicherungspflichtgrenze. Wer als Arbeitnehmer von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung PKV wechseln will, muss laut Allianz Krankenversicherung in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren ein entsprechendes Einkommen (Jahresarbeitsentgelt) nachweisen, dass die neue Jahresversicherungs-Pflichtgrenze von 48.600 € – auch zukünftig – überschreitet.

Krankenkasse – Belastungsgrenze Zuzahlung

Belastungsgrenze bei Zuzahlung in gesetzlicher Krankenversicherung: Die Belastungsgrenze für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Zuzahlungen zu bestimmten Leistungen der Krankenkasse liegt bei 2% des jährlichen Bruttoeinkommens. Chronisch Kranke müssen 1% ihres Brutto-Jahreseinkommens als Zuzahlung leisten. Wie bei der Betriebskrankenkasse BKK Westfalen-Lippe zu lesen ist, gilt die Belastungsgrenze bei Zuzahlungen nach einem aktuellen richterlichen Urteil auch für Rentner.

Krankenversicherungspflicht für alle

Versicherungspflicht fördert Rückkehr in Krankenversicherung: Die Krankenversicherungspflicht als Bestandteil der Gesundheitsreform gilt laut Bundesministerium für Gesundheit als Errungenschaft unseres Sozialsystems und soll allen deutschen Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit im Krankheitsfall bieten. Wie das BMG berichtet, sollen bis März 2009 etwa 136.000 Personen ohne Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenkasse und circa 24.000 Nichtversicherte in die private Krankenversicherung zurückgekehrt sein.

Gesetzliche Krankenversicherung – Krankengeld für Selbstständige

Krankengeld für Selbstständige ab der siebten Woche: Die unbefriedigende Regelung zum Thema Krankengeld für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird bekanntlich ab dem 1.8.2009 zurückgenommen. Zwar steht den gesetzlich versicherten Selbstständigen dann wieder ein Anspruch auf Krankengeld zu, jedoch weist die  Krankenkasse IKK Nordrhein daraufhin, dass weiterhin bis zur siebten Woche der Krankheitsphase eine entsprechende Versorgungslücke besteht. Diese könne jedoch durch spezielle Wahltarife für Selbstständige geschlossen werden.


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