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News zu gesetzliche Krankenversicherung


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Jetzt steht es fest: Die Zusatzbeiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen kommen!

Lange, lange wurde über die möglichen Zusatzbeiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen diskutiert. Eines schien relativ schnell sicher: Sie würden kommen! Nun brechen die ersten acht Kassen das bisherige Tabu und kündigen einen Zusatzbeitrag von rund acht Euro pro Monat an.

Noch wurde im Einzelnen die genaue Höhe nicht angegeben. Es scheint aber sicher zu sein, dass alle, allen voran die DAK, die vollen acht Euro verlangen werden. Bei der BKK soll er sogar noch höher ausfallen (maximal 1% vom Bruttoeinkommen).

Sicher ist auch, dass Stück für Stück die anderen Kassen nachziehen werden, die einen noch in diesem Sommer, die anderen spätestens im nächsten Jahr. Und so können sich die Versicherten auch kaum dagegen wehren, denn ein Kassenwechsel bringt aus eben genannten Gründen nur temporäre Vorteile.

Stellen wir uns alle also auf um die acht Euro mehr im Monat ein…

Studentenjob und Krankenversicherung

Nicht selten arbeiten Studenten noch neben dem Studium. Doch ab wann schlägt sich dies auf die Krankenversicherung nieder? Ab wann müssen Studenten sich selbst versichern?

Verdient ein Student monatlich nicht mehr als 400 Euro, dann ist er oder sie bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung kostenlos mit krankenversichert. Dies gilt natürlich nur, wenn die Eltern gesetzlich versichert sind. Hat der Studierende vor seinem Studium Zivil- oder Wehrdienst geleistet oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr eingelegt, dann verlängert sich die Frist über den 25. Geburtstag der Zeit entsprechend hinaus.

Wirft der Studentenjob mehr als 400 Euro pro Monat ab, entfällt der Familienversicherungsschutz und der Studierende muss sich selbst versichern. Hier bieten aber fast alle Krankenkassen günstigere Studententarife an.

Wer privat versichert ist, muss sich an grundsätzlich keine Einkommensgrenzen halten. Aber Achtung: Wer hier mehr als 20 Stunden die Woche arbeitet, wird als Arbeitnehmer eingestuft und damit auch sozialversicherungspflichtig!

Doch gibt es auch bei den privaten Krankenkassen immer wieder Versicherer, die auf bestimmte Einkommensgrenzen bestehen, daher unbedingt rechtzeitig informieren.

Für privat versicherte Studenten gilt allgemein: Während der Studienzeit kann nicht in eine gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden.

Psychologische Beratung für Studenten – Was zahlt die Krankenkasse?

Die Studentenproteste im letzten Jahr haben es deutlich gezeigt: Immer mehr Studierenden sind mit den Anforderungen des Studium überlastet, ja, viele haben sogar mit 70-Stunden-Wochen zu kämpfen. Kein Wunder also, dass die Anzahl der Studenten, die psychologische Hilfe in Anspruch nehmen rasant in die Höhe geschossen ist.

Häufig sind Depressionen, Burn-Out, Prüfungsangst oder Selbstwertprobleme die Folge des großen Stresses. Doch nicht immer haben Studenten aufgrund von Geldmangel die Chance eine Psychotherapie zu machen. Was übernimmt also die Krankenkasse?

Wer privat versichert ist, kann in der Regel aufatmen, denn die meisten privaten Krankenversicherungen zahlen bis zu 30 Therapiesitzungen zu 100%. Vorher sollte man aber auf jeden Fall mit der Kasse die genauen Kriterien für die Übernahme der Therapie und die erlaubten Kosten pro Sitzung abklären. Auch ob man das Gutachten eines Facharztes braucht, sollte man bereits im Vorfeld erfragen.

Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit 5 Therapiesitzungen bei der Verhaltenstherapie und 6 Sitzungen bei der Psychoanalyse zu machen um den Therapeuten näher kennenzulernen. Danach erst entscheidet man, ob man dort eine Therapie macht und die Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt. Zudem muss man sich bei seinem Hausarzt ein Gutachten erstellen lassen, dass es sich nicht um eine organische Krankheit handelt. Dann hängt es von der Kasse ab, ob die Kosten übernommen werden…

Auf jeden Fall stets das Ja der Krankenkasse abwarten ehe man eine Therapie beginnt.

Gesetzliche Krankenversicherung: Steigen die Zusatzbeiträge über 8 Euro?

Seit längerem steht fest, dass die gesetzlichen Krankenkassen ein solch großes Defizit haben, dass sie wohl in diesem Jahr nicht mehr ohne die Erhebung von Zusatzbeiträgen auskommen. Diese sollten, laut Regierung, 8 Euro nicht überschreiten. Doch immer mehr Experten zeigen sich skeptisch, dass dieser Betrag reichen werde.

Allein rechnerisch seien höhere Zusatzbeiträge notwendig, denn von den 8 Euro kommen tatsächlich nur 6 Euro bei den Kassen an. Der Rest fließt in Verwaltungskosten. Angesichts des Milliarden-Defizits würde das nicht ausreichen. Die andere Möglichkeit für die Versicherungen sei das Einkommen aller Versicherten zu prüfen und dann 1% des Bruttoeinkommens von jedem Mitglied extra zu verlangen.

Doch aus Imagegründen scheuen wohl die meisten Krankenkassen diesen Schritt. Die Experten rechnen jedoch damit, dass sich viele noch in diesem Monat, spätestens im nächsten, dazu durchringen müssten, da ihnen keine andere Wahl mehr bliebe. Wenige Versicherungen kämen noch bis zum Herbst aus, dann seien auch hier Zusatzbeiträge sicher.

Wir alle müssen uns wohl auf mehr als 8 Euro weniger im Monat einstellen, früher oder später…

Krankenkasse: Termingarantie für Kassenpatienten

SPD fordert Termingarantie für gesetzlich Versicherte: Auf der Grundlage des so genannten Sicherstellungsauftrages der kassenärztlichen Vereinigung für die ärztliche Versorgung fordert Ulla Schmidt (SPD) eine Termingarantie beim Arzt. Laut n-tv wird für Kassenpatienten eine Termingarantie für Akutfälle von maximal einer Woche angestrebt, nach Aussage einiger Krankenkassen wird die Terminvergabe innerhalb von fünf Tagen sogar bereits schon praktiziert. Vorsorgeuntersuchungen sollen allerdings mit minderer Priorität behandelt werden.


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