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News zu gesetzliche Krankenversicherung


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Wann übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine Zahnspange?

Die meisten Menschen müssen im Laufe ihres Lebens eine Zahnspange tragen um weiter schön und strahlend lächeln zu können. Doch solch eine Zahnfehlstellung kann auch schnell ins Geld gehen. Daher erklären die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung aktuell, wann die Kasse die Kosten trägt und wann nicht.

Grundsätzlich ist es wichtig, dass die Zahnfehlstellung so früh wie möglich erkannt und korrigiert wird. Daher sollten Eltern die Zähne ihrer Kinder schon früh daraufhin untersuchen lassen. Ein weiterer Vorteil: Bei Kindern unter 18 Jahren, die in die sogenannten „kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ (KIG) drei, vier oder fünf fallen, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung auf jeden Fall die Kosten im Rahmen des Leistungskatalogs. Wer allerdings zu KIG eins (Behandlung nicht aus medizinischen, sonder ästhetischen Gründen) oder zwei (nur geringe Ausprägung der Fehlstellung) gezählt wird, bekommt die Kosten nicht erstattet.

Ja nach Fehlstellung und Behandlungsmethode können die Gesamtkosten auf bis zu 4.500 Euro ansteigen, die man im schlimmsten Fall komplett aus eigener Tasche bezahlen muss. Um solch einer finanziellen Belastung vorzubeugen, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung. Diese übernimmt die Kosten zu 80 bis 100% und kostet meist nur rund zehn Euro im Monat.

Natürlich sollte man auch hier die Angebote genau vergleichen und unter die Lupe nehmen. Wichtig ist vor allem, dass sie auch wirklich für kieferorthopädische Behandlungen aufkommt und nicht nur für Zahnersatz. Je früher man diese Versicherung abschließt um so besser, denn ist der Fall der Fehlstellung erst einmal akut, kann ein Abschluss unmöglich werden.

PKV-Verband muss seine aktuelle Werbekampagne stoppen

Im Zuge der sogenannten Gesundheitsreform der gesetzlichen Krankenkassen hat der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) anscheinend einen kleinen Vorteil gesehen und mit provokanten Aussagen gegen die gesetzlichen Kassen für die private Krankenversicherung geworben. Dies muss er nun nach einem Eilverfahren des Landgerichts Köln unterlassen.

Mit Slogans wie „Lieber versichert als verwaltet“ und „Ein schuldenfreies Gesundheitssystem? Haben wir.“ warb der Verband. Daraufhin gingen mehrere Beschwerden von Seiten der gesetzlichen Versicherer bei der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs ein, die dann schließlich den Antrag bei den Kölner Richtern einreichte.

Sachliche Aussagen seien natürlich erlaubt, doch werde hier durch einen falschen Tonfall mit einem Rundumschlag auf das System der gesetzlichen Krankenkassen eingeschlagen. Der PKV-Verband hatte sich als „Die gesunde Versicherung“ tituliert und die Konkurrenz in der Kampagen nur mit Bürokratie und mangelnder Behandlungsfreiheit gleich gesetzt. Dies sei laut der Richter eine schiefe und nicht zulässige Argumentation.

Der PKV-Verband hat angekündigt Widerspruch beim Landgericht Köln einzulegen um bei einem Verhandlungstermin die Sache genauer zu Erörtern.

Gesetzliche Krankenversicherung: Auch der Zusatzbeitrag steigt und das auf 2%

Gestern hatten wir an dieser Stelle bereits über die voraussichtliche Erhöhung der Grundbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung von derzeit 14,9% auf 15,5% berichtet. Heute treffen sich die Verantwortlichen erneut um über das neue Sparkonzept in der Gesundheitsreform zu beschließen.

Doch bei dieser Erhöhung bleibt es wohl nicht. Um einen weiteren großen Teil des elf Milliarden Defizits der Kassen zu decken, soll anscheinend auch der eh schon heftig umstrittene Zusatzbeitrag ansteigen, ja, sich sogar verdoppeln. Das hieße, dass er von acht auf 16 Euro angehoben würde.

Auch der einkommensabhängige Zusatzbeitrag würde sich damit von 1% auf 2% erhöhen. Die FDP schlug sogar vor die Begrenzung nach oben hin offen zu lassen, was aber auf Widerstand stieß. Wie es aussieht wird die Grenze auf maximal 75 Euro festgelegt werden.

Der Arbeitgeberbeitrag soll angeblich bei 7,3% festgeschrieben werden und der der Arbeitnehmer bei 8,2% des Bruttolohns. Durch das Konzept sei laut Regierung auch der steigende Finanzbedarf in einer immer älter werdenden Gesellschaft gesichert und das auch lohnunabhängig. Die Kritik auf der Gegenseite bleibt weiterhin groß, denn wieder seien es die Bürger bzw. die Versicherten die die Krise und das Misswirtschaften ausbaden müssten.

Gesetzliche Krankenversicherung: Beitragssatz soll auf 15,5% steigen

Das Hickhack um die geplante Gesundheitsreform ist in eine neue Runde gegangen: So wie es aussieht, plant die schwarz-gelbe Koalition den allgemeinen Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung um 0,6% auf 15,5% anzuheben. Auch die vieldiskutierte Kopfpauschale solle „überarbeitet“ werden. Diese könnte nun also zusätzlich zum höheren Beitrag auf die Versicherten zukommen.

Morgen treffen sich die Partei- und Fraktionschefs von Union und FDP erneut mit Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler um die Pläne zu beschließen. Im nächsten Jahr droht den gesetzlichen Krankenkassen ein Defizit von rund elf Milliarden. Wie wir hier bereits berichtet haben, will die Koalition vier Milliarden davon durch Einsparungen auf der Ausgabenseite decken. Die restlichen sieben Milliarden sollen durch erhöhte Einnahmen erreicht werden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund, SPD und Linke kritisierten die Pläne der Regierung massiv. Man müsse bei dem Konzept auch die Arbeitgeber wieder verstärkt mit ins Boot nehmen und die Krise nicht nur auf die Arbeitnehmer abwälzen. Die Kassenbeiträge müssten wieder gleichmäßig zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt werden.

Der Arbeiterverband BDA betonte, dass eine solche Belastung für die Arbeitnehmer die wirtschaftliche Erholung massiv bremsen würde. Die Gesundheitskosten müssten endlich vom Arbeitsverhältnis entkoppelt werden.

Urteil: Staffelprämie in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht rechtens

Eine Betriebskrankenkasse zahlt Mitgliedern, die im laufenden Kalenderjahr nicht beim Arzt waren und somit keine Leistungen in Anspruch genommen haben, eine Prämie aus. Diese Prämie sollte nun nach einer ärztlichen Verordnung um 40 Euro, bei einer zweiten um 80 Euro gekürzt werden. Danach wäre die Prämienzahlung voll und ganz ausgeschlossen worden.

Diese Staffelung hatte das Bundesversicherungsamt jedoch nicht genehmigt und so landete der Fall vor Gericht. Das Bundessozialgericht in Kassel war der selben Meinung wie das Bundesversicherungsamt: Es gelte das „Alles-oder-nichts-Prinzip“.

Eine solche Zahlung sei nur rechtens, wenn der Versicherte überhaupt keine Leistungen in Anspruch genommen habe. Leistungen zur Vorsorge, für Schwangere und zum Schutz von Minderjährigen werde nicht angerechnet. Eine Staffelung der Prämie ist also nicht rechtens und die Richter wiesen den Nachtrag zur Satzung ab.


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