Wann übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine Zahnspange?
Die meisten Menschen müssen im Laufe ihres Lebens eine Zahnspange tragen um weiter schön und strahlend lächeln zu können. Doch solch eine Zahnfehlstellung kann auch schnell ins Geld gehen. Daher erklären die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung aktuell, wann die Kasse die Kosten trägt und wann nicht.
Grundsätzlich ist es wichtig, dass die Zahnfehlstellung so früh wie möglich erkannt und korrigiert wird. Daher sollten Eltern die Zähne ihrer Kinder schon früh daraufhin untersuchen lassen. Ein weiterer Vorteil: Bei Kindern unter 18 Jahren, die in die sogenannten „kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ (KIG) drei, vier oder fünf fallen, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung auf jeden Fall die Kosten im Rahmen des Leistungskatalogs. Wer allerdings zu KIG eins (Behandlung nicht aus medizinischen, sonder ästhetischen Gründen) oder zwei (nur geringe Ausprägung der Fehlstellung) gezählt wird, bekommt die Kosten nicht erstattet.
Ja nach Fehlstellung und Behandlungsmethode können die Gesamtkosten auf bis zu 4.500 Euro ansteigen, die man im schlimmsten Fall komplett aus eigener Tasche bezahlen muss. Um solch einer finanziellen Belastung vorzubeugen, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung. Diese übernimmt die Kosten zu 80 bis 100% und kostet meist nur rund zehn Euro im Monat.
Natürlich sollte man auch hier die Angebote genau vergleichen und unter die Lupe nehmen. Wichtig ist vor allem, dass sie auch wirklich für kieferorthopädische Behandlungen aufkommt und nicht nur für Zahnersatz. Je früher man diese Versicherung abschließt um so besser, denn ist der Fall der Fehlstellung erst einmal akut, kann ein Abschluss unmöglich werden.


