Gesetzliche Unfallversicherung: Änderungen 2010
2010 kommen auf die gesetzliche Unfallversicherung und damit natürlich auch auf die Versicherten so einige Änderungen zu. So kann der Beschäftigte ab dem 1. Januar 2010 zum Beispiel Arbeitsentgelt in ein Wertguthaben umwandeln um dieses für eine spätere Altersteilzeit oder ähnliche zu verwenden. Das Ganze muss aber natürlich in Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgen.
Beiträge auf Wertguthaben müssen außerdem ab nächstem Jahr einheitlich in der gesamten Unfallversicherung bei der Entstehung gezahlt werden und nicht wie bisher erst bei Auszahlung erhoben werden.
Doch auch verwaltungstechnisch wird zukünftig so manches anders gehandhabt. Für alle Jahrgänge nach 2008 prüft ab jetzt die gesetzliche Rentenversicherung im Auftrag der Unfallversicherung die vom Arbeitgeber mitgeteilten Daten.
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen werden künftig ein gemeinsames Logo tragen und auch über eine einheitliche Servicenummer verfügen. Unter der 0800/6050404 ist die “Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung” ab dem 4. Januar 2010 von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 18 Uhr zu erreichen. Verbraucher sollen hier schnelle Antworten auf alle Fragen rund um die gesetzliche Unfallversicherung erhalten und bei Bedarf auch gleich an die entsprechende Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet werden.


