News Versicherungsvergleich RSS-Feed

News zu Behandlungskosten


Anzeigen

Behandlung von Schnarchen: Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Rund ein Viertel aller Deutschen schnarchen Nacht für Nacht und rauben damit meist dem Partner oder auch sich selbst den letzten Nerv. Dabei ist ein ruhiger und gesunder Schlaf wichtig für Körper und Seele.

Beim Schnarchen unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Formen: Das primäre Schnarchen ist das normale Schnarchen, dass die meisten Menschen nur zu gut kennen. Die Muskulatur im Mund- und Rachenbereich entspannt sich und gerät in Schwingung, was die typischen Geräusche erzeugt. Dies kann neben anatomischen Besonderheiten auch einfach nur die Einnahme von Medikamenten, zu viel Alkohol oder Übergewicht hervorgerufen werden. Das primäre Schnarchen ist für den Betroffenen selbst meist harmlos.

Weitaus schlimmer ist hier das sogenannte apnoische Schnarchen. Hierbei kommt es zwischendurch immer wieder zu längeren Atempausen. Manchmal so lange, dass der Betroffene dann nach Luft schnappen muss. Stellen Sie dies bei sich selbst oder eben bei Ihrem Partner fest, sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden, denn dies kann ein gesundheitliches Risiko darstellen.

Viele wollen das Schnarchen also loswerden, die einen weil es störend ist, die anderen weil es medizinisch notwendig ist. Doch für welche Behandlungen und Eingriffe muss ich selbst aufkommen und was zahlt die Kasse? Die Krankenkasse kommt grundsätzlich nur für die Kosten auf, wenn der Eingriff aus gesundheitlichen Gründen medizinisch notwendig ist. Doch auch hier ist dies nicht immer der Fall, denn manche, insbesondere neue Behandlungsmethoden sind unter Umständen noch nicht im Leistunsgkatalog der Versicherung enthalten.

Die Experten der DKV raten daher dazu, sich vor jedem Eingriff mit der Versicherung in Verbindung zu setzen und sich ausgiebigst beraten zu lassen. Nicht, dass man nach dem Eingriff eine böse Überraschung erlebt und die Kosten selbst bezahlen muss. Na dann, noch erholsame Nächte!

Was zahlt die Krankenversicherung bei Zahnspange und Co.?

Über die Hälfte aller deutschen Kinder und Jugendliche muss im Laufe der Jahre eine Zahnspange tragen bzw. Fehlstellungen korrigieren lassen. Schiefe Zähne sehen nicht nur unschön aus, sondern können sogar so schlimm ausfallen, dass die meist jungen Patienten Probleme beim Sprechen und Essen bekommen.

Eine Behandlung ist in den meisten Fällen daher notwendig. Die Kosten können sich hier schnell auf bis zu 4.500 Euro belaufen. Doch was übernimmt die Krankenkasse?

Die Kassen unterteilen die Fehlstellung der Zähne in fünf unterschiedliche Kategorien, von eins, was einer reinen kosmetischen Beeinträchtigung entspricht, bis hin zu fünf, eine deutliche Fehlstellung, die den Alltag beeinträchtigt. Ab Stufe drei zahlt die Krankenversicherung, allerdings nur für die Standardversorgung. Zusätzliche, meist ästhetische Lösungen muss man aus eigener Tasche bezahlen.

Um sich vor den teuren Behandlungskosten zu schützen und auch zum Beispiel bei Stufe zwei seinem Kind eine Korrektur zu ermöglichen, macht eine Zahnzusatzversicherung für Kinder Sinn. Diese kostet meist unter zehn Euro im Monat. Man sollte allerdings darauf achten, dass kieferorthopädische Behandlungen in der Police enthalten sind. Die Experten der Ergo-Versicherungsgruppe betonen hierbei aber, dass die Zahnzusatzversicherung nicht mehr abgeschlossen werden kann bzw. die Kosten nicht übernommen werden, wenn der Arzt bei dem Kind bereits eine Fehlstellung diagnostiziert hat.

Achtung bei Piercings und Tattoos!

Piercings und Tattoos sind inzwischen, vor allem bei der Altersgruppe der 20- bis 30-Jährigen fast schon normal geworden. Fast jeder hat irgendwo ein Piercing oder ein Tattoo. Doch viele werden mit dem Körperschmuck auch ihre negativen Erfahrungen gemacht haben, denn arbeitet das Studio nicht einwandfrei und vor allem unhygienisch kann dies schnell Entzündungen oder schlimmeres nach sich ziehen.

Piercer und Tätowierer brauchen zum Betreiben ihres Studios keine medizinische Ausbildung, sondern lediglich einen ganz normalen Gewerbeschein. Daher sollte jeder Kunde unbedingt vor dem Eingriff die hygienischen Bedingungen genau unter die Lupe nehmen.

Der Behandlungsraum sollte abgetrennt sein, die Instrumente müssen steril verpackt sein, der Piercer oder Tätowierer muss sterile Handschuhe tragen und sich natürlich vorher gut die Hände waschen und auch die Behandlungsliege sollte vom Waschbecken entfernt sein, denn sonst besteht die Gefahr einer Infektion durch Spritzwasser.

Holt man sich eine Entzündung kann dies zudem zusätzlich teuer werden, denn laut den Experten der DKV sind Ärzte und Krankenhäuser seit 2008 dazu verpflichtet, Folgeschäden von Piercings und Tätowierungen der Krankenkasse zu melden. Die kann dann vom Geschädigten einen Teil der Behandlungskosten zurück verlangen, da die Krankheit ja selbst verschuldet war.

Also, einfach bei der Auswahl des Studios genau hinsehen und sich gut informieren!

Krankenkassen wollen Geld für Glätteunfälle von Kommunen

Dieser Winter setzt uns allen ganz schön zu. Allein die Anzahl der Glätteunfälle hat sich im Vergleich zur selben Zeit im vergangenen Jahr verdoppelt, ja mancherorts sogar verdreifacht. Und irgendwie wird man das Gefühl nicht los, dass sich dafür alle gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben. Die Städte geben den Hausbesitzern die Schuld und umgekehrt, die Krankenhäuser reihen sich in diesen Kanon ein und nun ziehen auch noch die Krankenkassen nach.

Aufgrund der Glätteunfälle haben letztere nämlich rund 6 Millionen Mehrausgaben, die sie ausgerechnet jetzt zu Krisenzeit zusätzlich stemmen müssen. Daher planen die Krankenkassen nun sich dieses Geld von den Städten und Kommunen zu holen.

Diese sollen bei Unfällen für die Behandlungskosten aufkommen, wenn man nachweisen kann, dass sich der Unfall aufgrund von unzureichend geräumten bzw. gestreuten Stellen ereignet hat.

Die Städte und Kommunen weisen allerdings jegliche Schuld von sich, da die Arbeitskräfte einfach nicht mehr hinterher kämen und zudem das Streugut knapp sei.

Es sieht ganz so aus, als würde dieser Winter eine Flut von Klagen nach sich ziehen…

Kosten für Begleitpersonen müssen nicht von der Versicherung übernommen werden

Die Kosten für Begleitpersonen zählen nach dem Amtsgericht Frankfurt am Main nicht zu den Behandlungskosten und müssen daher nicht von der Versicherung übernommen werden. Für die Richter zählen begleitende Personen, auch wenn sie für die Therapie nützlich sind, nicht zu den ärztlichen Kosten. Diese seien nicht im Medizinwesen begründet.

In dem konkreten Fall ging es um eine Person, die einen Angehörigen ins Krankenhaus begleitete um dort das Sprachdefizit des Patienten auszugleichen. Die Begleitperson musste so lange wie möglich im Krankenhaus bleiben, da der Hilfsbedürftige sich nicht selbst verständlich machen konnte. Die private Versicherung weigerte sich jedoch die Aufenthaltskosten zu bezahlen.

Die Richter gaben schließlich der Versicherung recht, da die Hilfe bei der Kommunikation mit den Ärzten und dem Pflegepersonal kein Bestandteil der medizinischen Versorgung sei. Begleitpersonen müssen also stets ihre Kosten selbst begleichen.


Versicherungsvergleich Behandlungskosten



GKV-Rechner
GKV-Rechner: Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherungen...

  • Versicherungsnews A-Z:

  • RSS-Versicherung abonnieren: