Wie wird die Schadenshöhe nach einem Autounfall ermittelt?
Besonders in diesem harten Winter und nach dem Sturmtief Xynthia müssen etliche deutsche Autofahrer sich mit den „Nachwehen“ von Unfällen auseinander setzen. Der Schaden muss behoben werden, die Versicherung informiert werden, ein Gutachten erstellt und und und. Meist viel lästiger Papierkram, der auch noch neuen Ärger nach sich ziehen kann.
Doch wie wird überhaupt genau die Höhe des Schadens nach einem Unfall ermittelt? In der Regel schickt die Versicherung desjenigen, der den Unfall verursacht hat, einen Gutachter.
Der Geschädigte hat aber auch das Recht einen von ihm bestimmten Gutachter zusätzlich einzusetzen. Diese Kosten muss sogar die gegnerische Versicherung übernehmen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Schaden am Fahrzeug höchstwahrscheinlich die sogenannte Bagatellgrenze in Höhe von 750 Euro überschreiten wird.
Aber auch diesen unabhängigen Experten zu finden, ist meist auf Anhieb nicht so leicht. Hier kann man sich in den meisten Fällen vertrauensvoll an die Werkstatt wenden, die normalerweise mit dem Geschädigten zusammenarbeitet.

