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Kaskoversicherung: Rückrufaktionen von Autos nicht auf die leichte Schulter nehmen

In letzter Zeit machten vor allem Toyota und Honda durch ihre weltweiten Rückrufaktionen von PKWs Schlagzeilen. Hierbei wurden zehntausende von Fahrzeugen aufgrund von Sicherheitsmängeln in die Werkstatt gerufen. In diesem Zusammenhang weist die Zurich Versicherung darauf hin, dass man solche Rückrufaktionen nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte.

Nicht nur riskiert man sein Leben und das der anderen, man riskiert im Ernstfall auch den Schutz der Kaskoversicherung.

Ignoriert man den Rückruf und es kommt zu einem Unfall, der in direktem Zusammenhang mit dem defekten Teil steht, das repariert werden sollte, so bleibt man in den meisten Fällen auf den Kosten selbst sitzen, da der Versicherer dies als grobe Fahrlässigkeit wertet.

Daher unbedingt entsprechenden Aufrufen des Autoherstellers Folge leisten.

Kfz-Versicherer sprechen sich gegen Wechselkennzeichen aus

Seit Anfang des Monats diskutiert Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer mit den Kfz-Versicherern über die Einführung von Wechselkennzeichen in Deutschland. Hierbei handelt es sich um Autokennzeichen, die für mehrere Fahrzeuge, wie zum Beispiel Elektroautos oder umweltfreundliche Zweitwagen, eingesetzt werden können. Die Versicherungsprämie wird dann nur vom teureren Fahrzeug abhängig gemacht.

Eigentlich logisch, dass sich hier die Kfz-Versicherer nun geschlossen dagegen ausgesprochen haben. Es bestehe ein zu großer Aufwand und zudem herrsche in Deutschland dafür ja gar kein Bedarf.

Doch wirft man einmal einen Blick zu unseren Nachbarn in Österreich, sieht man, dass zumindest letztere Behauptung falsch ist, denn dort benutzen fast 10% aller Autobesitzer Wechselkennzeichen. In Deutschland entspräche dies rund 4 Millionen Fahrzeugen…

So negativ wie die Kfz-Versicherer sehen die meisten Autoverbände die Wechselkennzeichen nicht. Wir können also gespannt sein, ob die Kennzeichen kommen.

Wie steht es um den Versicherungsschutz bei Glätteunfällen?

Im Winter steigt die Unfallgefahr durch vereiste und verschneite Straßen rapide an. Fast 10% mehr Unfälle kann man durchschnittlich in den Wintermonaten im Vergleich zu den Sommermonaten beobachten. Doch aufgrund der meist erhöhten Vorsicht fallen diese Unfälle meist weniger schlimm aus.

Doch wie sieht es in der kalten Jahreszeit mit dem Versicherungsschutz bei selbstverschuldeten Glätteunfällen mit dem Auto aus? Verursacht man selbst den Unfall übernimmt die eigene Haftpflichtversicherung nur die Kosten für den Schaden am Wagen des Geschädigten. Für das eigene Auto ist wiederum die Kfz-Versicherung zuständig.

Doch nur stehende Wagen sind durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Für Unfälle im Straßenverkehr ist die Vollkaskoversicherung zuständig. Und das auch bei Glatteis und schlechtem Wetter…

Auto weg, Autoschlüssel weg, Versicherung weg?

Wohl jedem ist klar, wird mein Auto oder mein Motorrad gestohlen, dann springt hierfür die Kfz-Versicherung ein. Doch Achtung: Ist der Dieb irgendwie in den Besitz des passenden Schlüssels gelangt, wertet die Versicherung die als grobe Fahrlässigkeit und kann die Leistungen kürzen oder sogar streichen.

Wer seine Autoschlüssel in einem Raum, zu dem mehrere Menschen Zutritt haben, offen liegen lässt oder auch nur in einer leicht zugänglichen Tasche aufbewahrt, macht es in den Augen der Versicherer den Dieben leicht und handle eben grob fahrlässig. Dieser Fall gilt selbst, wenn der Raum als privat gekennzeichnet ist.

Mit den schlimmsten Kürzungen müssen aber Autofahrer rechnen, die aus Versehen den Schlüssel stecken lassen. Verursacht der Dieb dann noch einen Unfall, wird der Bestohlene zur Rechenschaft gezogen!

Autoversicherung: Scheiben komplett vom Eis befreien!

Viele Menschen freuen sich momentan über diesen weißen Winter. Doch für die meisten Autofahrer ist dies ein Graus. Alleine schon das allmorgendliche Eiskratzen kann da schnell mal zur Tortur werden und so ist es durchaus verständlich, dass viele nicht die gesamte Scheibe vom Eis befreien. Doch genau das kann teuer und auch gefährlich werden!

Wer sich nur ein kleines Sichtloch in der Windschutzscheibe freilegt, läuft schnell Gefahr Fußgänger, Radfahrer oder gar andere Autos zu übersehen. Kommt es zu einem Unfall kann die Kfz-Versicherung die Vollkaskoleistung einschränken. Bis zu 5.000 Euro muss dann der Autofahrer selbst übernehmen. Hinzu kommt ein Verwarnungsgeld von 1o Euro, das übrigens auch fällig sein kann, wenn man das Eis bei laufendem Motor entfernt.

Daher es am besten gar nicht soweit kommen lassen und schon am Abend eine Folie auf die Windschutzscheibe legen. Auch eine heiße Wärmflasche hinter der Scheibe kann am nächsten Morgen die Arbeit erleichtern.

Auto-Restwert: Geschädigter muss keine Nachforderung zahlen

Wer nach einem Autounfall den Restwert seines Fahrzeuges der Versicherung mitteilen muss, ist nicht verpflichtet, im Internet nach dem für die Versicherung günstigsten Angebot Ausschau zu halten. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes hervor.

In einem aktuellen Fall hatte ein Geschädigter einen Sachverständigen beauftragt, der für die Ermittlung des Restwertes die Angebote von drei in der Region tätigen Händlern eingeholt hatte. Später stellte sich heraus, dass bei einer Restwertbörse im Internet ein deutlich höherer Restwert zu ermitteln gewesen wäre.

Die Differenz von 5500 Euro verlangte die Versicherung vom Sachverständigen, doch die Bundesrichter lehnten das Ansinnen ab. Hätte das Angebot der Restwertbörse rechtzeitig vorgelegen, hätte es selbstverständlich Berücksichtigung finden müssen. So aber hatte sich die Versicherung Monate Zeit gelassen und kam damit nach Ansicht der Richter zu spät, so dass der Sachverständige den vermeintlichen Schaden nicht zahlen musste.

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Autoversicherung – Continentale Schutzbrief und Mallorca-Police

Zusätzlich zur Autoversicherung ist es z.B. bei einer Urlaubsreise ins europäische Ausland sinnvoll, den so genannten Schutzbrief abzuschließen. Der Schutzbrief ist notwendig, die durch einen Unfall verursachten Folgekosten wie z.B. die Fahrzeugbergung, die Weiterfahrt zum Urlaubsort beziehungsweise Heimfahrt oder den Rücktransport des erkrankten Autofahrers abzudecken. Versicherungsschutz für einen im Ausland gemieteten Pkw würde die Mallorca-Police bieten. Die Autoversicherung der Continentale bietet sowohl den Schutzbrief als auch die Mallorca-Police neben weiteren Leistungen (Mietwagen, Zahlungsmittelersatz, Ersatz von Reisedokumenten, Fahrzeugabholung, Vermittlung ärztlicher Betreuung) gleich in einem Versicherungspaket an. Optional wird eine Urlaubs-Kasko empfohlen, um zeitliche Verzögerung bei der Erstattung von Haftpflichtschäden im Ausland zu vermeiden.

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