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News zu Arbeitnehmer


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Rechtsschutzversicherung zahlt nicht bei schweren Beleidigungen

Auf der Arbeit kommt es unter Kollegen nicht selten vor, dass man sich streitet. Dann fliegen auch schon mal schnell Beleidigungen hin und her. Wenn solche Fälle aber so ausarten, dass sie vor Gericht landen bzw. einem Arbeitnehmer gekündigt wird, dann sollte man sich nicht einfach auf seine Rechtsschutzversicherung verlassen.

Für die meisten Versicherer zählt eine grobe Beleidigung als vorsätzliche Straftat, wodurch der Versicherungsschutz nicht greift. In dem konkreten Fall ging es um einen Kellner in einer Kneipe in Düsseldorf, der sich mit einem Kollegen einen heftigen Streit leistete. Als der Kellner den Kollegen dann massiv beleidigte, sprach der Chef die Kündigung aus.

Der Kellner zog daraufhin vor Gericht und wollte von seiner Rechtsschutzversicherung eine Zusage zur Kostenübernahme. Diese erteilte zwar eine Deckungszusage, wies aber auf den Umstand hin, dass bei vorsätzlicher Beleidigung der Versicherungsschutz nicht greife. Das Verfahren ging gut aus und die Parteien konnten sich auf die Fortführung des Arbeitsverhältnisses einigen.

Die Versicherung zahlte nun aber nur die Hälfte der Kosten des Kellners, weshalb er nun gegen diese vor Gericht zog. In diesem Fall gaben ihm die Richter nicht recht, denn er könne nicht davon ausgehen, dass die Versicherung für einen Tatbestand einstehe, den er selbst verursacht habe.

Riester-Rente: Riesterförderung Ausland, Pendler, Grenzarbeiter

Korrektur der Riesterförderung durch Europäischen Gerichtshof: Einige Regeln der aktuellen Riesterförderung verstoßen nach Meinung der Richter am Europäischen Gerichtshof gegen geltendes EU-Recht und seien zudem diskriminierend. Der Erhalt staatlicher Zulagen bei der Riester-Rente müsse zum Beispiel auch für nach Deutschland pendelnde Arbeitnehmer möglich sein. Zudem sei die Beschränkung der Riesterförderung von Wohneigentum im Ausland insbesondere für Grenzarbeitnehmer unzumutbar. Auch die Bestimmung für im Ausland lebende Rentner (Beispiel: Mallorca), dass die Riester-Förderung gegebenenfalls zurückgezahlt werden müsse, ist laut EuGH nicht haltbar. Quelle: ZDF

Krankenkasse – TK zu Arbeitsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen

Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Rückenbeschwerden nimmt zu: Obwohl in den letzten Jahren beziehungsweise Jahrzehnten die Arbeitsbedingungen für Arbeiter und Arbeitnehmer in physischer Hinsicht immer weiter verbessert wurden, ist seit 2006 wieder ein Anstieg der Fehlzeiten am Arbeitsplatz durch Rückenbeschwerden zu verzeichnen. Mediziner der Techniker Krankenkasse TK gehen davon aus, dass die “neue” Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Rückenschmerzen psychologische Ursachen hat. Psychischer Stress sei vor allem bei Dienstleistungsberufen, also bei Friseuren, Sicherheitsleuten und sogar Arbeitslosen, zu beobachten.

Gesetzliche Unfallversicherung – Arbeitnehmer bei Betriebssport-Unfall versichert

Betriebssport durch gesetzliche Unfallversicherung abgesichert: Für Betriebssport treibende Arbeitnehmer hat das Bundessozialgericht (BSG) hinsichtlich Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung ein erfreuliches Urteil gesprochen. Laut BKK Westfalen-Lippe müsse auch für normal beschäftigte Arbeitnehmer, die regelmäßig an unternehmensbezogenem Betriebssport teilnehmen, der gesetzliche Unfallversicherungsschutz bei einem entsprechenden Sportunfall gelten.

PKV – Allianz zum Wechsel für Arbeitnehmer 2009

Allianz informiert Arbeitnehmer zum Wechsel in die private Krankenversicherung: Pflichtgrenze, Jahresgehalt und Krankengeld 2009


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