Rechtsschutzversicherung zahlt nicht bei schweren Beleidigungen
Auf der Arbeit kommt es unter Kollegen nicht selten vor, dass man sich streitet. Dann fliegen auch schon mal schnell Beleidigungen hin und her. Wenn solche Fälle aber so ausarten, dass sie vor Gericht landen bzw. einem Arbeitnehmer gekündigt wird, dann sollte man sich nicht einfach auf seine Rechtsschutzversicherung verlassen.
Für die meisten Versicherer zählt eine grobe Beleidigung als vorsätzliche Straftat, wodurch der Versicherungsschutz nicht greift. In dem konkreten Fall ging es um einen Kellner in einer Kneipe in Düsseldorf, der sich mit einem Kollegen einen heftigen Streit leistete. Als der Kellner den Kollegen dann massiv beleidigte, sprach der Chef die Kündigung aus.
Der Kellner zog daraufhin vor Gericht und wollte von seiner Rechtsschutzversicherung eine Zusage zur Kostenübernahme. Diese erteilte zwar eine Deckungszusage, wies aber auf den Umstand hin, dass bei vorsätzlicher Beleidigung der Versicherungsschutz nicht greife. Das Verfahren ging gut aus und die Parteien konnten sich auf die Fortführung des Arbeitsverhältnisses einigen.
Die Versicherung zahlte nun aber nur die Hälfte der Kosten des Kellners, weshalb er nun gegen diese vor Gericht zog. In diesem Fall gaben ihm die Richter nicht recht, denn er könne nicht davon ausgehen, dass die Versicherung für einen Tatbestand einstehe, den er selbst verursacht habe.


