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News zu Altersvorsorge


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Beratungen zur privaten Altersvorsorge ungenügend

In den heutigen Zeiten ist eine private Altersvorsorge fast schon ein Muss. Doch leider werden Verbraucher auf diesem Gebiet meist nicht sehr gut beraten, zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Fast keine der untersuchten Beratungen war bedarfgerecht!

Zwei Drittel der Finanzberater legten den Kunden Angebote vor, die häufig mit viel höheren Kosten verbunden waren als vergleichbare Angebote bei anderen Anbietern. Auch auf die Riskobereitschaft der Kunden wird zum Teil nicht geachtet. Rund 20% erhielten Verträge, die mit mehr Risiko behaftet waren als der Verbraucher eigentlich eingehen wollte.

Auch bereits bestehende Verträge waren meist nicht an den Bedürfnissen des Sparers orientiert. Viele dieser Verträge waren unflexibel. Bei einer vorzeitigen Kündigung verloren die meisten ihr bislang eingezahltes Geld. Solche Verträge gehen laut der Verbraucherzentrale komplett an der Realität der Anleger vorbei.

Anhand dieser Testergebnisse schätzen die Experten den Schaden, der den Kunden jedes Jahr bundesweit durch eine nicht passende Geldanlage oder Altersvorsorge entsteht, auf 45 bis 90 Millionen Euro…

Rürup-Rente nun doch pfändbar

Bisher wurde die Rürup-Rente häufig damit beworben, dass sie einem Pfändungsschutz unterliege. Das heißt, hat man Schulden und kann diese nicht bezahlen, durfte die Rürup-Rente bisher nicht angetastet werden. Diese Aussagen hat nun das Bundesfinanzministerium revidiert.

Laut eines aktuellen Schreibens hat der verfassungsrechtliche Gläubigerschutz Vorrang vor dem vertraglichen Abtretungs- und Übertragungsverbot. Das Grundgesetz sichert also das Eigentum des Gläubigers, was nicht durch ein vertragliches Verbot ungültig gemacht werden darf. Damit ist also auch die Rürup-Rente pfändbar.

Die Rürup-Rente richtet sich in erster Linie an Personen, die keinen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge oder zum Beispiel die Riester-Rente haben, sprich vor allem Selbstständige und Freiberufler. Machen diese nun in Zukunft Schulden, dann kann das angesparte Kapital zur Altersvorsorge aus der Rürup-Rente komplett gepfändet werden und ist somit verloren.

Kapitallebensversicherung gilt nicht als Altersvorsorge und schließt Prozesskostenhilfe aus

Viele Deutsche nutzen eine Kapitallebensversicherung um für das Alter vorzusorgen, doch offiziell dient diese nicht allein diesem Zweck, sondern vor allem, wie der Name schon sagt, dazu Kapital zu bilden. Daher muss man sie auch zunächst für einen Prozess einsetzen und erhält keine Prozesskostenhilfe. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hervor.

In dem konkreten Fall ging es um eine Frau, die für ein familiengerichtliches Verfahren Prozesskostenhilfe beantragt hatte. Dies wurde aber abgelehnt, mit der Begründung man solle doch zunächst die Kapitallebensversicherung dafür einsetzen. Dagegen klagte die Frau, da sie die Versicherung für ihre Altersvorsorge geplant hatte.

Doch das Gericht gab der Frau nicht recht: Der Rechtssuchende müsse in erster Linie alleine für die entstehenden Kosten aufkommen, nur wenn sein Vermögen unpfändbar bzw. unverwertbar oder die Verwendung unzumutbar sei. Bei der Kapitallebensversicherung sei dies aber nicht der Fall. Die Allgemeinheit habe nicht die Aufgabe den Erhalt von Vermögen mitzufinanzieren. Dies gelte auch, wenn dem Betroffenen durch die vorzeitige Kündigung finanzielle Einbußen drohen.

Altersvorsorge: Staatliche Vorteile bei der Betriebsrente nutzen

An dieser Stelle haben wir ja bereits mehrfach darüber berichtet, dass bei den meisten später einmal die staatliche Rente allein nicht ausreichen wird. Wie sich zeigt ist diese Tatsache den meisten Arbeitnehmern durchaus bewusst und trotzdem investieren nur die wenigsten zusätzliches Geld in eine Form der privaten Altersvorsorge.

Die Experten der Ergo Versicherungsgruppe begründen dies vor allem damit, dass viele nicht einsehen, im Jetzt jeden Monat Geld für etwas abzugeben, dass für sie noch so weit entfernt ist. Dabei ist nur wenigen bewusst, dass bereits geringer monatlicher Beitrag viel fürs Alter bringen kann.

Als Arbeitnehmer hat man zum Beispiel die Möglichkeit einen kleinen Teil seines Lohns für die betriebliche Altersvorsorge zu verwenden, zum Beispiel in Form einer Pensionskasse. Hierbei kann man sogar Steuer- und Sozialversicherungsvorteile nutzen.

Die Ergo-Experten raten in diesem Fall Arbeitnehmern, die vom Bürgerentlastungsgesetz profitieren, genau dieses Mehr im Monat für die Altersvorsorge zu nutzen. So sorgt man vor und hat nicht weniger Einkommen als im Vorjahr.

Private Rentenversicherung: Während Wehr- oder Zivildienst zahlt unter Umständen der Staat

Möglichst früh eine private Altersvorsorge abzuschließen wird in der heutigen Zeit immer wichtiger. Je jünger man ist, um so niedriger sind die Beiträge. Doch nicht immer verläuft das Leben gleich. Vor allem bei jungen Männern, die bereits im Beruf stehen, aber nun ihren Wehr- oder Zivildienst ableisten müssen, kann für diese Zeit eine private Rentenversicherung zu einer zusätzlichen Belastung führen.

Doch nur die wenigsten wissen, dass hier unter bestimmten Umständen sogar der Staat die Beiträge für einen übernimmt. Darauf weisen die Experten der Ergo Versicherungsgruppe hin.

Hat man die Altersvorsorge zum Beispiel in Form einer Versicherung abgeschlossen, mit laufender Beitragszahlung und Fälligkeit frühestens ab dem 60. Geburtstag, springt der Staat für die Dauer des Wehr- oder Zivildienstes für die Beiträge ein. Allerdings müssen hierfür auch die Beiträge im Jahr vor dem Dienst aus dem eigenen Arbeitseinkommen geleistet worden sein und der Betroffene muss der Versicherungsnehmer sein.

Laut den Ergo-Versicherungsexperten erhält man einen entsprechenden Antrag mit der Einberufung. Diesen muss man sich von der Dienststelle bestätigen lasse und an die Versicherung schicken. Diese informiert einen nun über weitere Schritte.


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