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Studentenjob und Krankenversicherung

Nicht selten arbeiten Studenten noch neben dem Studium. Doch ab wann schlägt sich dies auf die Krankenversicherung nieder? Ab wann müssen Studenten sich selbst versichern?

Verdient ein Student monatlich nicht mehr als 400 Euro, dann ist er oder sie bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung kostenlos mit krankenversichert. Dies gilt natürlich nur, wenn die Eltern gesetzlich versichert sind. Hat der Studierende vor seinem Studium Zivil- oder Wehrdienst geleistet oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr eingelegt, dann verlängert sich die Frist über den 25. Geburtstag der Zeit entsprechend hinaus.

Wirft der Studentenjob mehr als 400 Euro pro Monat ab, entfällt der Familienversicherungsschutz und der Studierende muss sich selbst versichern. Hier bieten aber fast alle Krankenkassen günstigere Studententarife an.

Wer privat versichert ist, muss sich an grundsätzlich keine Einkommensgrenzen halten. Aber Achtung: Wer hier mehr als 20 Stunden die Woche arbeitet, wird als Arbeitnehmer eingestuft und damit auch sozialversicherungspflichtig!

Doch gibt es auch bei den privaten Krankenkassen immer wieder Versicherer, die auf bestimmte Einkommensgrenzen bestehen, daher unbedingt rechtzeitig informieren.

Für privat versicherte Studenten gilt allgemein: Während der Studienzeit kann nicht in eine gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden.

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