Rürup-Rente nun doch pfändbar
Bisher wurde die Rürup-Rente häufig damit beworben, dass sie einem Pfändungsschutz unterliege. Das heißt, hat man Schulden und kann diese nicht bezahlen, durfte die Rürup-Rente bisher nicht angetastet werden. Diese Aussagen hat nun das Bundesfinanzministerium revidiert.
Laut eines aktuellen Schreibens hat der verfassungsrechtliche Gläubigerschutz Vorrang vor dem vertraglichen Abtretungs- und Übertragungsverbot. Das Grundgesetz sichert also das Eigentum des Gläubigers, was nicht durch ein vertragliches Verbot ungültig gemacht werden darf. Damit ist also auch die Rürup-Rente pfändbar.
Die Rürup-Rente richtet sich in erster Linie an Personen, die keinen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge oder zum Beispiel die Riester-Rente haben, sprich vor allem Selbstständige und Freiberufler. Machen diese nun in Zukunft Schulden, dann kann das angesparte Kapital zur Altersvorsorge aus der Rürup-Rente komplett gepfändet werden und ist somit verloren.



3. Mai 2010
[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Versicherungen erwähnt. Versicherungen sagte: Rürup-Rente nun doch pfändbar – http://www.rss-versicherung.de/ruerup-rente-nun-doch-pfaendbar/ [...]