Die Riesterzulagen

Private Vorsorge für das Alter ist wichtig, das wissen wir nicht erst seit den letzten Rentenberichtend er Bundesregierung, die ausweisen, dass nur noch die Wenigsten Menschen später von ihrer gesetzlichen Rente ein wirklich gutes Leben führen können. Wer seinen Lebensstandard auch im Alter halten möchte, der wird um private Vorsorge nicht herumkommen. Das hat auch die Bundesregierung gemerkt und mit der Riesterrente eine staatlich geförderte Altersvorsorge geschaffen, die zwar vielfach kritisiert und gescholten wird, doch letztlich eine gute Ergänzung für die Vorsorge darstellt. Dies liegt vor allem an den staatlichen Zulagen.

Doch wie hoch sind diese und wer erhält sie? Schauen wir uns zunächst einmal den zweiten Punkt an. Es gibt drei verschiedene Gruppen: Die zulagenberechtigten Personen, die mittelbar zulagenbrechtigten Personen und die nicht-zulagenberechtigten Personen. Unmittelbaren Anspruch haben rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige, Bezieher von ALG I oder ALG II (Hartz IV), 400-Euro-Jobber die auf ihre Versicherungsfreiheit verzichtet haben, Beamte, Richter, Zivildienstleistende, Soldaten, nicht erwerbstätige Pflegepersonen (beispielsweise Pfleger von Angehörigen), vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen, Kindererziehende und Vorruheständler, sofern sie zuvor pflichtversichert waren. Mittelbar-zulagenberechtigt sind Ehepartner von Zulagenberechtigten, sofern sie zwar keinen eigenen Anspruch haben, aber mindestens 60 Euro im Jahr in ihren eigenen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Zu guter Letzt keinen Anspruch auf die staatlichen Zulagen haben nicht-rentenversicherte Selbständige, Versicherte in Einrichtungen der eigenen berufsständischen Versorgung (verkammerte Berufe, hierzu gehören u.a. Ärzte, Apotheker und Architekten), Altersrentner und Studierende (sofern sie keiner rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen). Auch Minijobber ohne Aufstockung haben keinen Anspruch auf Zulagen. Auch für die nicht-zulagenberechtigten Personen gibt es jedoch Möglichkeiten, im Rahmen der Rürup-Rente staatliche Zulagen für die private Altersvorsorge zu erhalten. Wer sich als Bezieher von ALG I oder II Sorgen macht, dass das Guthaben erst aufgezehrt werden muss, bevor weitere staatliche Transfers gezahlt werden, der kann beruhigt werden, grundsätzlich ist das Riesterguthaben sowohl sicher vor Zugriff des Staates als auch pfändungsgeschützt.

Nun zur ersten Frage, wie hoch sind denn die jährlichen Förderungen. Die Grundförderung beträgt derzeit 154 Euro im Jahr pro Person. Zusätzlich kommen pro Kind 185 Euro hinzu, wurde das Kind ab dem Jahr 2008 geboren, sind es sogar 300 Euro. Zulagenberechtigt ist dabei der Empfänger des Kindergeldes. Bei Ehepaaren müssen zwei Verträge eröffnet werden, damit beide Partner ihre Grundzulage erhalten. Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen im Jahr 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens in den Riestervertrag eingezahlt werden, abzüglich der Zulagen. Der Mindestbetrag liegt bei 60 Euro, maximal sind es 2100 Euro. Wer weniger einzahlt, der erhält auch nur eine in entsprechender Relation gekürzte Zulage. Ds gilt übrigens auch bei Ehepaaren, wenn nur einer der Partner zulagenberechtigt ist: Zahlt dieser zu wenig ein, erhält auch der über ihn mittelbar berechtigte Partner nur die verminderte Zulage.

Früher war es so, dass jeder Riestersparer in jedem Jahr seine Zulagen neu beantragen musste, was natürlich mit einigem Aufwand verbunden war. Heute geht das einfacher. In der Regel beim Abschluss des Riestersparvertrages wird ein sog. Dauerzulagenantrag unterzeichnet. Dieser berechtigt den Anbieter des Vertrages, für diesen die Zulage zu beantragen. Diese Zulagen sind jedoch nicht vollständig garantiert, sondern können auch wieder verfallen. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages, dem Tod des Sparers oder dem Ende der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland müssen die erhaltenen Zulagen an Vater Staat zurückgezahlt werden. Beim Tod des Versicherungsnehmers kann zwar ein hinterbliebener Ehepartner das Guthaben inkl. der Zulagen unschädlich in seinen eigenen Vertrag übertragen lassen.

Falls der Riestervertrag nicht gekündigt, sondern nur beitragsfrei gestellt wird, müssen bisher aufgelaufene Zulagen nicht zurückgezahlt werden, sondern bleiben erhalten.

Gerade bei Personen, die ein relativ geringes Einkommen haben, zum Beispiel ein in Teilzeit arbeitender Ehepartner oder ein Ehepartner, der nur mittelbar zulagenberechtigt ist, kann in Verbindung mit den Zulagen für Kinder eine vergleichsweise sehr hohe Summe zusammenkommen. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich in jedem Fall, die Möglichkeiten durchzuspielen.

Zu guter Letzt noch ein Hinweis für die Minijobber, was es mit der oben angesprochenen “Aufstockung” auf sich hat. Grundsätzlich zahlen Minijobber keine Rentenbeiträge, sondern der Arbeitgeber führt pauschal 15% ab. Sofern der Minijobber auf die Freiheit jedoch verzichtet und die Differenz von 4,6% zum vollen Rentenbeitrag auf eigene Kosten abführt, kann auch dieser Kreis einen Anspruch auf die Zulagen erwerben. Angesichts der im Vergleich zum Einkommen hohen Zulagen ist dies durchaus eine Überlegung wert.

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Wenn Sie sich als Selbständiger über eine Rürup Rente informieren wollen, nutzen Sie bitte stattdessen den Rürup Rechner.

Riester-Vergleich
Viele Menschen wissen mittlerweile, dass sie im Alter finanziell alleine mit der gesetzlichen Rente nicht gut dastehen werden und deshalb eine Zusatzversicherung abschließen müssen wenn sie den Lebensstandard den sie bis dahin gewohnt sind halten möchten.

Für diesen Zweck bietet sich die Riester-Rentenversicherung an. Grundsätzlich sind zur Riester-Rente alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung berechtigt. Bei einem Ehepaar genügt es, wenn einer der beiden Ehepartner die Voraussetzungen für eine Riester-Rente erfüllt. Dann erhält auch der zweite Partner die Förderung der Riester Rente.

Wenn man sich jetzt dazu entscheidet eine Zusatzversicherung in Form einer Riester-Rente abzuschließen, hat man die Wahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten. Zur Disposition stehen neben einem Banksparplan, einem Fondssparplan, normalen Investmentfonds und einer privaten Rentenversicherung auch noch die betriebliche Altersvorsorge und die Schaffung bzw. der Erwerb von Wohnungseigentum. Aufgrund der Vielzahl von Möglichkeiten, die Förderung im Rahmen der Riester-Rente in Anspruch zu nehmen, empfiehlt sich ein ausführlicher Riestervergleich vor Abschluss eines Vertrags.

Demnach beginnt ein Riester Rente Vergleich mit der Analyse der jeweils individuellen Lebenssituation und der noch verbleibenden Zeit bis zum Pensionsantritt. In diesem Zusammenhang ist eine Beratung durch einen Experten ratsam. Dieser kann die diversen Riester-Rentenversicherungen in einem Angebot professionell vergleichen und an die persönlichen Bedürfnisse anpassen. Ein Riestervergleich ist auch online möglich.

Die verschiedenen Anbieter von Riester Rentenversicherungen erstellen auf diesem Weg gerne kostenlose Beratungen für jeden Interessierten. Wenn man sich dann in weiterer Folge für eine Variante entschieden hat, fließt die staatliche Förderung direkt in die Sparverträge hinein und es erfolgt keine Auszahlung an den Versicherungsnehmer.