Riester als Hartz-IV sichere Geldanlage
Wird man heute – auch nach längerer Zeit des Arbeitens – arbeitslos und rutscht schließlich in Hartz IV, dann bedeutet das sehr starke finanzielle Einschränkungen. Privates Vermögen muss erst verbraucht werden, bevor der Staat einspringt und die Grundsicherung bezahlt. Das bedeutet, dass die Wertpapiere aus dem Depot verkauft werden müssen und das Sparbuch leergeräumt werden muss, bevor es auch nur einen Cent vom Staat gibt. Diese Regelung ist zwar sicherlich grundsätzlich nachvollziehbar, aber trotzdem können sich so die Ersparnisse eines ganzen Lebens für die Rente in Rauch auf lösen. Eine Möglichkeit, dieses zu umgehen, ist eine Riesterrente. Auch wenn sie in den Medien oft und viel gescholten ist, bietet sie doch einen Schutz bei Arbeitslosigkeit: Guthaben, das in einem Riestersparplan angelegt wurde, wird nicht angerechnet. So muss die Riesterrente nicht aufgelöst und verbraucht werden, sondern die staatlichen Leistungen gibt es davon unabhängig. In der Zeit der Rente wird die Auszahlung aus der Riesterrente zwar auf die staatliche Grundsicherung angerechnet, aber wer lange genug in die Rentenversicherung eingezahlt hat und entsprechend über der Grundsicherung liegt, der hat trotz vorheriger Arbeitslosigkeit dank Riester eine höhere Rente. Damit lohnt es sich gerade dann über eine Riesterrente nachzudenken, wenn Arbeitslosigkeit nicht ausgeschlossen werden kann.



