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Rentenversicherung

Mit der Rentenversicherung präsentiert sich eine weitere Form der Altersvorsorge. Sie kann mit der Kapitallebensversicherung verglichen werden. Während der Ansparphase kann die Rentenversicherung mit einem klassischen Sparvertrag gleichgesetzt werden. Grundsätzlich handelt es sich bei ihr um eine Lebensversicherung, die nicht mit einem konkreten Versicherungsschutz verbunden ist. Aus diesem Grund kann die Rentenversicherung auch von kranken Menschen abgeschlossen werden. Kommt es während der Ansparphase zum Todesfall, erhalten die Hinterbliebenen die Summe, die in die Versicherung eingezahlt wurde. Dabei bekommen sie ausschließlich die Beiträge erstattet. Meistens wird die private Rentenversicherung heute in Form einer Leibrente abgeschlossen. Diese wird schließlich bis zum Lebensende des Versicherten beglichen. Bei der Rentenversicherung können Hinterbliebene eingeschlossen werden. Heute kann zwischen zwei Formen der Leibrente unterschieden werden. Zum einen handelt es sich um die aufgeschobene Leibrente, bei der laufende Beitragszahlungen erfolgen und zum anderen um die sofort beginnende Leibrente. Bei dieser kommt es zur Zahlung eines Einmalbetrages. Heute kann die Rentenversicherung mit oder ohne Kapitalwahlrecht in Anspruch genommen werden. Bei der Variante mit Kapitalwahlrecht darf der Versicherungsnehmer eigenständig entscheiden, ob er eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rentenzahlung erhalten möchte.

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