Rente: Volle Altersrente vor 65 nach 45 Beitragsjahren möglich
Ungekürzte Rente bei 45 Beitragsjahren vor 65: Bisher ist es bekanntlich nicht möglich, auch nach einer enormen Beitragszeit von 45 Jahren, eine ungekürzte Altersrente vor 65 von der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten. Wer also vor dem 65. Lebensjahr nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen möchte beziehungsweise muss, hat mit entsprechenden Abschlägen und somit einer geringeren Rentenzahlung zu rechnen. Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung soll sich das ab dem Jahr 2012 zum Vorteil der Langzeit-Rentenversicherten ändern, deren Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 Jahren auf 67 Jahre soll damit verhindert werden.


25. November 2009
Ich habe die Begruendung des Verfassungsgerichts, wonach nach 45 Pflichtbeitragsjahren
ohne Unterbrechung die Rente nicht mehr gekuerzt wird.
Aktenzeichen: BVerfG 1 BvL 3/05, 1 BvL 4/05, 1 BvL 5/05, 1 BvL 6/05, 1 BvL 7/05
Das war im Mai 2009 so – und nun wieder anders? Danke Karl-Heinz Klett
11. August 2010
warum tritt diese Regelung erst ab 2012 und nicht auch rückwirkend in Kraft? Alle vor 2012 in Rente gegangenen Beitragszahler mit 45 oder sogar mehr Versicherungsjahren haben eine Kürzung ihrer Rente hinnehmen müssen.
Meine Forderung: die neue Regelung muß auch rückwirkend erfolgen, damit eine Gleichbehandlung alter und neuer Rentner erzielt wird.
Weiterhin ist m. E. die jetzige Diskussion über das Rentenalter völlig überflüssig.
Die Rentenhöhe sollte wie bisher nach der erfolgten Beitragszahlung, und einem neu einzuführenden, sich anpassenden Faktor berechnet werden.
Dieser Faktor sollte sich aus der Differenz zwischen Rentenbeginn und dem durchschnittlichen Lebenserwartungsalter (somit der voraussichtlich
zu erwartenden Zeitdauer der Rentenzahlung) ergeben und die großen Unterschiede des Lebenserwartungsalters zwischen Männern und Frauen berücksichtigen.
Mit dieser Regelung kann jeder in jedem beliebigen Alter in Rente gehen und selbst berechnen und dann entscheiden, ob die zu erwartende Rentenhöhe seinen Ansprüchen gerecht wird.
Eine Frühverrentung vor dem 70.(75.?) Lebensjahr unterhalb des Satzes für das Existenzminimum muss dabei ausgeschlossen werden, um staatliche Zuzahlungen zum Lebensunterhalt weitgehend zu vermeiden.
Wolfgang Reineke
1. März 2011
Ich gehöre auch noch zu denen, die seid dem 15. Lebensjahr arbeiten und das (zum Glück) unterbrechungsfrei.
Nach 45 Berufsjahren sollte man es den Arbeitnehmer überlassen ob er abschlagsfrei in seinen wohlverdienten Ruhestand gehen will. Alles andere ist eine reine Rentenkürzung.
13. März 2011
Bin seid dem 15. Lebensjahr unterbrechungsfrei am Arbeiten.
Nach 45 Arbeits – und Beitragsjahren und das in volkontinuierlicher Schicht – früh – spät – nacht, Wochenenddienst sollte man doch im 61. Lebendsjahr in den wohlverdienten Ruhestand gehen dürfen.
19. Juni 2011
Ich möchte mit 63 in Rente gehen habe dann 49 Jahre gearbeitet.Nach aussicht der Altersrente wird man dafür noch bestraft aufzuhöhren.Man muß 4Jahre in den Bundestag dann hat man ausgesorgt,dieses ist eine große sauerei.
2. Januar 2012
[...] Rente: Volle Altersrente vor 65 nach 45 Beitragsjahren möglich 2. Versicherungsrechner 3. Handyversicherung – Vergleich 4. Wohngebäudeversicherung – [...]