Private Haftpflichtversicherung: Unfall bei Kindergeburtstag?
Alle Eltern wollen ihren Kleinen natürlich einen wunderschönen Kindergeburtstag bereiten. Was für die Kinder meist ein großer Spaß ist, bedeutet für die Eltern in der Regel Stress. Natürlich kann es beim Toben auch zu Unfällen kommen. Was müssen Eltern also beachten, sollte sich ein anderes Kind verletzen?
Generell ist es so, dass man mit der Einladung eines anderen Kindes, die Aufsichtspflicht während des besagten Zeitraums auf sich nimmt. Das bedeutet also, dass Eltern, die die Aufsichtspflicht über andere Kinder verletzen, auch für die Folgen eines Unfalls haften müssen. Eine private Haftpflichtversicherung, die man eh immer haben sollte, kümmert sich in solch einem Fall um die Schadensregulierung.
Zudem hängt die Situation stets von den entsprechenden Umständen ab: Wie alt ist das Kind? Ist es generell ein „Draufgänger“? Wie viele Kinder mussten beaufsichtigt werden? Usw. Ob der Unfall zuhause oder an einem Ausflugsort passiert, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass man die Aufsichtspflicht auf keinen Fall verletzt. Man sollte die Kinder also nicht aus den Augen lassen, was auch dann gilt, wenn am Ausflugsort Betreuungspersonal vorhanden ist.



