Private Haftpflichtversicherung: Auf Einschluss von Mietschäden achten!
Auf eine private Haftpflichtversicherung sollte keiner verzichten, denn es handelt sich dabei um eine der wichtigsten Policen überhaupt. Zudem kostet ein ausreichender Versicherungsschutz einen nur ein paar wenige Euro im Monat. Schnell kann es nämlich zu einem Schaden kommen, den man selbst verursacht. Solch ein Missgeschick hat in einigen Fällen hohe Kosten zur Folge, die man ohne Haftpflichtversicherung alleine tragen muss.
Bei der Haftpflichtversicherung sollte man als Mieter unbedingt darauf achten, dass auch Mietschäden abgesichert sind. Mieter müssen sorgsam mit der überlassenen Wohnung umgehen. Jedoch kann es aus Versehen dazu kommen, dass das Waschbecken oder vielleicht auch das Parkett beschädigt wird. In solchen Fällen hat der Vermieter Anspruch auf Wiedergutmachung.
Wer Mietschäden in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen hat, kann sich dann an seinen Versicherer wenden. Bei vielen Policen sind solche Schäden automatisch mit eingeschlossen, aber eben nicht bei allen. Hier sollte man seinen Vertrag genau prüfen und sich bei Fehlen an seinen Versicherer wenden.



