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Versicherungsvergleich: Versicherungsrechner kostenlos - Versicherungen jetzt kostenlos vergleichen...

Wer kommt für die Hochwasserschäden in Brandenburg auf?

Schon zum zweiten Mal in diesem Jahr sind die Menschen in der Oder-Neiße-Region von Hochwasser betroffen. Nach einem Dammbruch in Polen wird die Situation im Drei-Länder-Eck Polen, Tschechien, Deutschland immer schlimmer. Zehn Menschen sollen bereits in den Fluten gestorben sein, davon drei in Deutschland.

Gemeinsam wappnen sich die Anwohner um das Schlimmste zu verhindern. Wie sieht es hier mit dem Versicherungsschutz aus. In der Regel werden Schäden am Haus durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Bei Hochwasser zahlt diese jedoch nur, wenn in der Police die Klausel Elementargefahrenschutz enthalten ist. Diese gilt auch für Schäden durch Hochwasser. Hier kommt der Versicherer meist nicht nur für den Schaden auf, sondern organisiert außerdem die Sanierungsarbeiten.

Wer noch eine alte DDR-Police besitzt, hat Glück, denn hier sind Hochwasserschäden generell mit abgedeckt. Für Schäden am Auto kommt die Teilkaskoversicherung auf. Voraussetzung hierfür ist, dass das Hochwasser selbst den Schaden verursacht hat.

Generell sollte man so gut es geht den Schaden dokumentieren und so bald wie möglich mit dem Versicherer Kontakt aufnehmen.

Sozialversicherungsausweise gut verwahren!

In diesen Tagen erhalten wieder etliche Jugendliche, die demnächst ins Berufsleben starten ihre Sozialversicherungsausweise. Die Deutsche Rentenversicherung weist daher darauf hin, dass man diesen sorgfältig aufbewahren sollte.

Auf dem Sozialversicherungsausweis findet man Angaben zur Person und die Sozialversicherungsnummer. Jeder Arbeitnehmer, ganz egal, was er für eine Tätigkeit ausübt, besitzt einen solchen Ausweis. Dieser begleitet einen sein gesamtes Leben lang und dient als Nachweis, dass man legal beschäftigt ist.

Dieses wichtige Dokument sollte man also auf keinen Fall verlieren. Bei Erhalt ist es ebenfalls ratsam die Angaben auf dem Ausweis zu überprüfen und eventuelle Fehler umgehend zu melden. So stellt man sicher, dass die Beiträge für die Rente auch richtig verbucht werden. Bei Fragen zum Sozialversicherungsausweis kann man sich an die kostenlose Servicehotline der Deutschen Rentenversicherung wenden.

Ineas-Kunden müssen sich schnellsmöglich eine neue Kfz-Versicherung suchen!

Seit Juni steht die Ineas und die LadyCarOnline unter niederländischer Notverwaltung. Wie wir bereits mehrfach berichtet haben, bedeutet dies für die Kunden, dass der Versicherer ihnen nicht mehr den vollen Versicherungsschutz garantieren kann. Nun hat endlich ein Gericht in den Niederlanden entschieden, dass die rund 50.000 Verträge der Ineas-Kunden aufgelöst werden.

Dies soll zum 31. August 2010 geschehen. Versicherte bei Ineas oder LadyCarOnline müssen sich also schnellstmöglich nach einem neuen Anbieter umsehen, denn Autofahren ohne Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine Straftat und kann dazu führen, dass die Zulassungsstelle das Fahrzeug außer Betrieb stellt!

Spätestens am 1. September muss also der neue Versicherungsschutz bestehen. Betroffene Kunden haben die Möglichkeit sich an alle anderen Kfz-Versicherer zu wenden. Dabei müssen sie in diesem Fall auch keine Kündigungsbestätigung der IIC vorlegen. Also, schnell handeln!

Haftpflichtversicherung: Schaden durch ein abgestelltes Motorrad

Aktuell weist das Onlineportal kostenlose-urteile.de in seiner Reihe „Sommerurteile“ auf wichtige Urteile hin, die durch die heißen Monate verursacht wurden: Einer dieser Fälle aus dem Jahr 1999 ist ziemlich skurril, aber dadurch für Betroffene auch besonders ärgerlich.

In dem Fall hatte ein Motorradfahrer sein Gefährt auf Asphalt geparkt. Aufgrund der großen Hitze wurde der Straßenbelag immer weicher, die Schrägstützen des Motorrads sackten nach und nach ein und das Fahrzeug fiel schließlich um. Dabei beschädigte es blöderweise ein daneben parkendes Auto. Der Fall landete vor Gericht und entschied gegen den Motorradhalter.

Die Richter des Amtsgerichts Oberkirch sahen die Sorgfaltspflicht verletzt und verurteilten den Besitzer des Motorrads zu Schadenersatz. Laut der Straßenverkehrsordnung müsse man beim Verlassen des Fahrzeugs darauf achten, dass es auch durch das Parken nicht zu Unfällen oder Verkehrsstörungen kommen kann.

Stiftung Warentest: Schnelltest der Fahrradversicherung der ERV

Die ERV bietet seit kurzem eine neue Fahrradversicherung, die sich die Stiftung Warentest in einem Schnelltest näher angesehen hat. Das Ergebnis fiel eher gemischt aus. Im Tarif L sichert die Police Fahrräder gegen Totalschaden, Diebstahl und Beschädigung ab, wobei der jährliche Beitrag von dem Wert des Rads abhängt.

Für ein 500 Euro teures Rad, zahlt man 49 Euro pro Jahr, kostet das Rad 1.000 Euro werden 89 Euro fällig und bei einem Wert von 1.500 Euro 119 Euro. Vor allem bei den teureren Rädern ist die Versicherung der ERV aktuell die günstigste im Test von Stiftung Warentest.

Im Schadensfall muss der Versicherte mit einer Selbstbeteiligung von 10% rechnen (mindestens 50 Euro), wobei die Versicherung nur bei Rädern, die nicht älter als drei Jahre alt sind, den Neuwert zahlt. Letzteres gilt ebenso bei Diebstahl. Je älter ein Fahrrad ist, um so niedriger ist die Erstattung.

Um im Ernstfall Leistungen zu erhalten, muss sich der Versicherte an genaue Bedingungen halten: Das Rad muss zwischen 22 und 6 Uhr vom Dachgepäckträger eines Autos entfernt werden und zuhause stets im Keller oder in der Wohnung eingeschlossen sein.

Für 20 Euro mehr im Jahr kann man auch den XL-Tarif wählen. Dieser deckt dann zusätzlich auch Reparaturen bis zu 150 Euro, Fahrtkosten zur Werkstatt bis 50 Euro, eine Reisegepäckversicherung, Notfall-Hilfe, eine Reiseunfallversicherung und eine Reisehaftpflichtversicherung ab.

Ob eine Fahrradversicherung im Allgemeinen für einen Sinn macht, hängt von den persönlichen Gegebenheiten ab. Grundsätzlich sollte man jedoch prüfen, ob das Fahrrad nicht auch über die Hausratsversicherung bereits abgedeckt ist.


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