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Achtung: Versicherungen überprüfen Kunden vermehrt in sozialen Netzwerken

So langsam wächst in der Bevölkerung zum Glück ein Bewusstsein dafür, dass man allzu private Dinge dann vielleicht doch nicht ins Netz stellen sollte. Doch noch immer kann man über Facebook, Twitter und Co. so manches über einige herausfinden. Vielen ist in diesem Zusammenhang inzwischen außerdem bekannt, dass Arbeitgeber gerne die Profile der (zukünftigen) Mitarbeiter verfolgen und dass dies nicht nur einmal einen Arbeitsplatz gekostet hat.

Doch nicht nur in Sachen Beruf sollte man mit seinen Daten in sozialen Netzwerken vorsichtig umgehen, denn immer mehr Versicherungen checken die Daten ihrer Kunden und gleichen diese mit den gemachten Angaben ab. So verlor zum Beispiel eine Frau den Anspruch auf Krankengeld bei ihrer Krankenversicherung, da sie während der Zeit der Krankschreibung Urlaubsbilder auf Facebook gestellt hatte. Dass der Urlaub aufgrund eines ärztlichen Anratens gemacht wurde, spielte für die Versicherung im Nachhinein keine Rolle.

Alleine hieran sieht man, dass das Hineinstellen der Daten ins Netz nicht nur viel über das Privatleben aussagt, sondern, dass es auch schnell missverstanden werden kann, da nur ein kleiner Ausschnitt gezeigt wird.

Wer weiterhin Spaß an sozialen Netzwerken haben möchte, sollte unbedingt in den Einstellungen darauf achten, dass nur direkte Freunde mitlesen können. Zudem ist bei privaten Angaben zu Hobbys, Vorlieben oder Gesundheit Vorsicht geboten. Schnell kann hier unüberlegtes Hineinstellen wichtige Versicherungen wie die private Krankenversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung kosten.

Wer zahlt nach der Gesundheitsreform die Zusatzbeiträge der Arbeitslosen?

Die anstehende Gesundheitsreform von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler bleibt weiterhin mehr als umstritten. Vor allem in der Frage, wer die vorgesehenen Zusatzbeiträge für Empfänger von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe übernimmt, sind sich die Seiten noch uneins.

Momentan ist es so, dass die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen von den Empfängern von Arbeitslosengeld I und II selbst getragen werden müssen. So sieht ein aktueller Gesetzesentwurf von Rösler momentan vor, dass nach der sogenannten Reform auch der Zusatzbetrag von staatlichen Stellen, also zum Beispiel der Bundesagentur für Arbeit, übernommen wird.

Doch was auf den ersten Blick gut klingt, könnte für Hartz-IV-Empfänger und Co. noch mehr Kosten bedeuten, da die Kassen in diesem Fall nur den Durchschnittsbeitrag zahlen. Liegt der Beitrag einer Krankenkasse nun über diesem Wert, muss diese Differenz der Versicherte wieder selbst übernehmen.

Mal sehen, ob sich das durchsetzen kann. Die meisten Stimmen wären dafür, dass Hartz-IV-Empfänger generell von den Zusatzbeiträgen befreit wären. Was jedoch mit den restlichen Menschen, die von Arbeitslosengeld I oder Sozialhilfe leben, geschieht, steht noch in den Sternen. So schnell ist auch hier wohl nicht mir einer Lösung zu rechnen.

Viele Renten wurden falsch berechnet

Vor kurzem hatte das Bundesversicherungsamt Stichproben bei den Rentenbescheiden gemacht und dabei festgestellt, dass etliche Renten in den letzten Jahren falsch berechnet wurden. Aus dem Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamts geht hervor, dass häufig bei der Anrechnung der Ausbildungszeiten schwere Fehler gemacht wurden.

In manchen Fällen wurde die Berufsausbildung gar nicht oder viel zu kurz angerechnet, was auf die Rentenbescheide deutliche Auswirkungen hat. Die Rede ist von bis zu 40 Euro im Monat, die die Betroffenen zu wenig erhalten haben. Auf das Jahr gerechnet schon ein kleines Sümmchen…

Leider machte die Deutsche Rentenversicherung in ihrer Stellungnahme keine Angaben dazu, wie viele von diesen Fehlern betroffen sind. Experten raten daher allen Rentnern dazu die im Bescheid aufgeführten Ausbildungszeiten genau zu prüfen und, falls sie falsch sind, dies der Rentenversicherung mitzuteilen. Die Chancen, dass man hier eine Nachzahlung erhält, stehen nicht schlecht.

In die Haftpflichtpolice auch Freizeitaktivitäten einschließen

Die Haftpflichtversicherung gehört zu den Versicherungen, die jeder haben sollte. Doch nicht selten achten die Menschen beim Abschluss zu wenig auf die persönliche Situation. So sollte man bei der Police nicht nur an die üblichen Schäden und Unfälle in Wohnung, Haus oder Garten denken, sondern die Police an seine individuelle Situation anpassen.

Hat man zum Beispiel ausgefallene Hobbys, bei denen auch mal schnell andere in Mitleidenschaft gezogen werden können, sollten diese eventuellen Schäden unbedingt mit abgesichert sein. Dies gilt vor allem für Freizeit- und Extremsportler. Egal, ob man nun aus einem Flugzeug springt oder einfach nur mit dem Snowboard Pisten hinunter fährt, bei vielen dieser Sportarten kann schnell etwas ins Auge gehen. Daher darauf achten, dass in der Haftpflichtpolice auch „Schäden durch gefährliche, sportliche Aktivitäten und Schäden durch Surfbretter“ enthalten sind.

Ähnliches gilt für Hobbybastler. Hantiert man mit schweren Geräten oder probiert das Ergebnis seiner Arbeit in der Öffentlichkeit aus, wie zum Beispiel bei Modellflugzeugen, sollte auch dies in der Versicherung vermerkt sein, sprich in diesem Fall eine Klausel „Schäden durch den Gebrauch von Modellflugzeugen“.

Sinnvolle Policen für Studenten

Bald ist es wieder so weit und Tausende von Deutschen beginnen ein Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule. In diesem Zusammenhang informiert die Stiftung Warentest derzeit darüber, welche Versicherungen Studenten brauchen und wann sie noch über das Elternhaus abgesichert sind.

Jeder Studierende muss kranken- und pflegeversichert sein, was man zudem bei der Einschreibung nachweisen muss. Bis zu ihrem 25. Geburtstag sind sie dies während des Studiums noch über ihre Eltern, auch wenn man bereits von Zuhause ausgezogen ist. Achtung: Dies gilt nur, wenn der Studierende weniger als 365 Euro im Monat verdient.

Wer privat versichert ist, kann dies natürlich auch während des Studiums bleiben, jedoch muss man dies für die gesamte Zeit an der Uni auch bleiben. Bei der Haftpflichtversicherung gilt der Versicherungsschutz der Eltern bis zum Ende der ersten Ausbildung auch für die Kinder. Ist diese Zeit vorbei oder befindet man sich zum Beispiel in einem zweiten Studium etc., sollte man unbedingt eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.

Sinnvoll können für Studenten noch eine Auslandsreise-Krankenversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Kfz-Versicherung sein.


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