News zum Thema Alle Versicherungen | Tipp: Versicherungsvergleich
Seit der aktuelle Spot der Ergo-Versicherungsgruppe im Fernsehen zu sehen ist, reißen die Diskussionen einfach nicht mehr ab. Nun ja, die gewollte Aufmerksamkeit hat die Versicherung auf jeden Fall erreicht… Doch fragt sich nur, was für eine, denn während die einen dem Spot gar keinen Glauben schenken, weil die Versprechungen einfach zu gut klingen, suchen die anderen nach einem möglichen Plagiat.
Da wären wir mal wieder bei der alten Frage: Wo ist die Grenze zwischen Zitat und Plagiat? So soll der Ergo-Spot laut diversen Einträgen in Social Networks und Blogs vom Film „High Fidelity“ abgekupfert worden sein. Es heißt sogar, die verantwortliche Werbeagentur habe „High Fidelity“ bei der Präsentation als Moodfilm gezeigt und Ergo wollte ihn genauso umgesetzt haben.
Fragt sich nur, warum gerade bei dieser Werbung die Wellen so hochschlagen, denn dies ist doch eigentlich keine so unübliche Praxis. Die Leute scheinen es nicht mehr wirklich gewöhnt zu sein, dass ihnen Konzerne und Unternehmen aus dem Herzen sprechen. Dies erweckt gleich Misstrauen, ob gesund oder ungesund, sei an dieser Stelle jedem selbst überlassen. Was für Hintergedanken hat ein Unternehmen, wenn es mir genau das sagt, was ich hören will?
Nun ja, mal sehen, wie es in der Diskussion um den Ergo-Spot weitergeht…
News zum Thema Alle Versicherungen | Tipp: Versicherungsvergleich
Die Betriebskrankenkasse City BKK hatte vor ein paar Wochen zusammen mit anderen Kassen dem Bundesversicherungsamt mitgeteilt, dass ihr Überschuldung drohe. Seitdem wird geprüft, ob die Kasse im Geschäft bleibt oder geschlossen wird. Experten hatten im August mit einem Ergebnis gerechnet.
Das Prüfungsverfahren dauert nun jedoch länger als geplant, so dass die City BKK vorerst im Geschäft bleibt. Eine Entscheidung wird nun erst Ende des Jahres erwartet. Einen großen Anteil an diesen Entwicklungen hat offenbar ein Sanierungskonzept, das die City BKK eingereicht habe.
Zudem erwarte man im Oktober Zusatzeinnahmen aus dem anstehenden Risikostrukturausgleich. Dies und die geplanten höheren Kassenbeiträge und die Abschaffung der Deckelung der Zusatzbeiträge könne man am Ende die City BKK doch noch retten.
News zum Thema Alle Versicherungen | Tipp: Versicherungsvergleich
In den letzten Jahren haben größere Unternehmen immer mehr für sich das Zusatzgeschäft mit Versicherungen entdeckt. Konzerne wie Rewe oder Tchibo bieten mal eben eine Versicherung beim Kauf von Lebensmitteln oder Kaffee an.
In diesen beiden Fällen haben die Gerichte bereits reagiert und einen Verkauf untersagt. Man würde hier nicht als Tippgeber, sondern als Versicherungsvermittler auftreten und dafür brauche man eine Lizenz. Doch offenbar geben andere Unternehmen das Zusatzgeschäft trotz der Urteile nicht auf.
So kritisiert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) in einer aktuellen Pressemitteilung eine Werbeaktion der Auto-Teile-Unger GmbH. Hier können Kunden beim Kauf eines Kindersitzes gleich eine Kinderunfallversicherung abschließen.
Professionelle Versicherungsvermittler müssten „eine umfangreiche Prozedur der Registrierung, Sachkundeprüfung und Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung durchlaufen, um überhaupt Versicherungen vermitteln zu dürfen, während dies für große Unternehmen mit Milliardenumsätzen wie Tchibo und A.T.U. nicht gelten soll.“ Dies führe die Versicherungsvermittlungsverordnung ad absurdum.
Einen optimalen Versicherungsschutz könne man nur über eine kompetente Beratung erreichen.
News zum Thema Krankenversicherungen | Tipp: Versicherungsvergleich
Was zu Beginn nur wie eine harmlose Erkältung oder Ähnliches aussieht, kann sich unter Umständen auch zu einer längeren Erkrankung ausweiten. Hier sieht der Gesetzgeber vor, dass die ersten sechs Wochen der Krankheit der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt, danach springt die Krankenversicherung mit Krankentagegeld ein, das rund 90% des Nettoeinkommens beträgt.
Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Für die Versicherung beginnt diese Frist ab dem Tag der Krankschreibung, daher sollte man nach der Ausstellung durch den Arzt diese nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch der Versicherung zukommen lassen. Zwei bis drei Tage nach dem Arztbesuch sollte die Krankschreibung bei der Versicherung eingehen.
Hierbei ist es zudem wichtig darauf zu achten, dass diese auch bei der Versicherung ankommt. Das Oberlandesgericht Celle urteilte nämlich, dass der Versicherte selbst Sorge zu tragen habe, dass die Krankheitsmeldung eingeht. In dem Fall ging es um einen Mann, der im März einen Unfall hatte und bis August krank geschrieben war. Die Versicherung will die Unterlagen jedoch erst im September, also nach der Genesung erhalten haben, und zahlte daher nichts.
Laut den Richtern war der Geschädigte hier selbst schuld, denn nachdem er keine Rückmeldung von der Versicherung erhalten habe, hätte er selbstständig nachfragen müssen. Wer auf Nummer sicher gehen will, schickt die Krankschreibung also am besten per Einschreiben mit Rückschein, ansonsten nachfragen.
News zum Thema Haftpflichtversicherungen - Hausratversicherungen | Tipp: Versicherungsvergleich
Besonders bei Studenten ist die Wohngemeinschaft eine beliebte Form des Zusammenlebens. So leben etliche Deutsche zusammen mit ihren Mitbewohnern in einer WG. Besonders in diesen jungen Jahren, lassen die meisten die eine oder andere Party garantiert nicht aus bzw. meist herrscht ein reger Durchgangsverkehr in vielen WGs. Dabei kann auch mal schnell etwas zu Bruch gehen. Macht hier eine entsprechende Versicherung Sinn?
Um die Wohnung und deren Hausrat zu schützen, gibt es im Grunde zwei Versicherungen: die private Haftpflichtversicherung und die Hausratsversicherung. Eine private Haftpflichtversicherung macht für jeden Bundesbürger absolut Sinn, denn verursacht man selbst einen Schaden an der Wohnung, dem Haus oder werden Personen in Mitleidenschaft gezogen, springt hierfür die Versicherung ein.
Eine Haftpflichtversicherung ist wirklich nicht teuer und gibt es meist für rund vier Euro im Monat. Hierbei ist jedoch normalerweise in einer WG jeder Mieter einzeln versichert, das heißt jeder Mitbewohner muss eine eigene Police abschließen.
Bei der Hausratsversicherung sind zwar in der Regel alle Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung zusammen versichert, jedoch macht diese bei Studenten meist wenig Sinn. Hierbei sind Besitztümer abgesichert, wenn sie zum Beispiel durch Feuer oder Wasser beschädigt oder gestohlen werden. Da die wenigsten Studenten teure Einrichtungsgegenstände haben, muss hier jeder individuell Kosten und Nutzen miteinander vergleichen.