News zum Thema Haftpflichtversicherungen | Tipp: Versicherungsvergleich
Kinder müssen toben und spielen, das wird wohl niemand in Frage stellen, doch schnell kann dabei auch mal etwas passieren. Das Fahrrad schrammt am Auto des Nachbarn entlang oder der Ball rollt auf die Straße und es kommt zu einem Unfall. Wann müssen die Eltern haften und wann nicht?
Grundsätzlich gilt, dass Kinder bis zum Alter von sieben Jahren nicht deliktfähig sind und somit die Eltern nicht für einen Schaden aufkommen müssen. Der Geschädigte geht hier also leer aus und die private Haftpflichtversicherung der Eltern muss nicht zahlen. Im Straßenverkehr ist diese Regelung sogar noch bis zu einem Alter des Kindes von zehn Jahren ausgeweitet: Geschieht etwas im fließenden Straßenverkehr können die Eltern und deren Haftpflichtversicherung nicht für die Begleichung des Schadens herangezogen werden, egal, ob es sich um einen Bagatellschaden oder einen schweren Unfall handelt.
Einzige Ausnahme: Wenn die Eltern nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, müssen sie und damit auch die Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Und hier liegt auch schon der Haken an dem Prinzip: Wie stellt man fest, wann die Aufsichtspflicht verletzt wurde? Dies ist leider nicht eindeutig gesetzlich geregelt und daher Ermessenssache.
In der Regel urteilen jedoch die meisten Unternehmen, dass die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, was wiederum für den Geschädigten bedeutet, dass er leer ausgeht.
News zum Thema Krankenversicherungen | Tipp: Versicherungsvergleich
Seit klar ist, dass die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung in nächster Zeit steigen werden, denken etliche Versicherte über einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung nach. Dies haben natürlich auch die Versicherer erkannt und locken mit scheinbar günstigen Angeboten.
Der Bund der Versicherten hat nun aber eine direkte Warnung ausgesprochen, nicht zu voreilig zur privaten Krankenversicherung zu wechseln. Sollen die bisherigen Leistungen gleich bleiben, ist dies mit vielen zusätzlichen Kosten verbunden, die vielen nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind.
Besonders im Alter würden die Kosten bei der privaten Krankenversicherung extrem hoch werden. Die Beiträge seien nämlich nicht vom Einkommen abhängig, sondern von vielen persönlichen Eigenschaften und Voraussetzungen.
Zudem seien Kinder, anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der privaten nicht kostenlos mitversichert. Für viele Privatversicherte würden laut dem Bund der Versicherten die Kosten für die gleichen Leistungen wie bisher zum Teil „bis zur Unbezahlbarkeit ansteigen“. Ein Wechsel sollte daher also reiflich überlegt sein und die scheinbar günstigen Angebote genau geprüft werden, auch bzw. vor allem längerfristig gesehen…
News zum Thema Rentenversicherungen | Tipp: Versicherungsvergleich
Nicht erst seit der Finanzkrise wächst die Kritik an der Transparenz von Finanzprodukten. In diesem Zuge haben nun der Fondsverband BVI und der Versichererverband GDV angekündigt zumindest Altersvorsorge-Produkte durchsichtiger zu gestalten.
Dies soll laut dem Magazin „Handelsblatt“ in erster Linie in Form einer Kostenkennziffer geschehen. Diese zeigt dem Kunden direkt die Rente und zwar nach dem Abzug aller Kosten. Laut der Verbände soll diese Kennziffer gesetzlich definiert werden, wobei Experten raten den Anbietern dabei nicht zu viel Freiheiten zu lassen, da diese sonst ausgenützt werden könnten. Alle Sachverhalte, die die Rendite ändern, zu durchschauen und zu berücksichtigen sei enorm schwer.
Die meisten Experten sprechen sich wiederum für den Einsatz der „Reduction in Yield“-Kennziffer (RiY) aus, da diese die Renditeminderung genau anzeigt. Die RiY wird bereits von ein paar wenigen Versicherern eingesetzt, wie zum Beispiel von der DWS oder der Standard Life. Die Allianz Leben sei gerade dabei entsprechende Änderungen vorzunehmen. In Zukunft wird sich dann zeigen, ob dieser Plan wirklich für mehr Transparenz in Sachen Altersvorsorge sorgen kann.
News zum Thema Krankenversicherungen | Tipp: Versicherungsvergleich
Nicht selten ist das Reinigen von Zahnimplantaten schwierig und es bedarf einer professionellen Reinigung. Doch zahlt diese die Kasse? Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz sagt ja. Wenn das eigene Reinigen zuhause nicht vollständig möglich sei, dann habe ein Versicherer Anrecht auf die Übernahme der Kosten für eine professionelle Reinigung.
In dem konkreten Fall ging es um eine Patientin, die nach einem Unfall 2001 vier Zahnimplantate eingesetzt bekommen hatte. Sie gab an, dass sie mit der Reinigung überfordert sei und daher bei der Kasse die Kosten für eine professionelle Reinigung einforderte. Diese war jedoch der Ansicht, dass eine Reinigung nicht zu ihren Leistungspflichten gehöre.
Die Richter sahen dies anders. Aus dem Gutachten gehe eindeutig hervor, dass für eine ordnungsgemäße Reinigung die Implantate entfernt werden müssten und dies natürlich alleine nicht möglich sei. Es läge auf der Hand, dass die Kundin überfordert sei und daher einen Anspruch auf professionelle Hilfe habe. Über die Häufigkeit der Reinigung müsse von Fall zu Fall entschieden werden.
Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung dieses Falls ließ das Gericht die Revision zum Bundessozialgericht zu.
News zum Thema Autoversicherungen | Tipp: Versicherungsvergleich
Es ist das erste Mal in Deutschland, dass ein Kfz-Versicherer seine Leistungen nicht erbringen kann. Der holländische Direktversicherer Ineas wurde von der niederländischen Finanzaufsicht unter Zwangsverwaltung gestellt, weil die finanziellen Mittel der Versicherung nicht mehr ausreichen. Die rund 50.000 deutschen Kunden können nun nur hoffen, dass, solange ihr Vertrag noch läuft, sie keinem Unfall, Diebstahl oder ähnlichem ausgesetzt sind.
Aktuell können die Kunden nicht kündigen und sind noch bis mindestens Anfang nächsten Jahren an Ineas gebunden. Solange eine bestehende Versicherung noch läuft, kann man auch keine neue abschließen.
Zwar springt für Haftpflichtschäden nun die deutsche Verkehrsopferhilfe ein. Diese verlangt jedoch eine Selbstbeteiligung von 2.500 Euro für den Fall, dass Ineas nicht zahlen kann. Ob und in welcher Höhe Vollkaskoversicherte ihre Schäden erstattet bekommen, ist jedoch vollkommen unklar.
Momentan weiß hier also keiner wirklich eine Lösung und etliche Experten suchen nach einem Ausweg. „Die Financial Times Deutschland“ meldete, dass man unter den deutschen Kfz-Versicherern jemanden suche, der die rund 50.000 Ineas-Kunden aufkauft. Doch auch dies dürfte nicht leicht sein.