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News zu Wohngebäudeversicherung


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Wer kommt für die Hochwasserschäden in Brandenburg auf?

Schon zum zweiten Mal in diesem Jahr sind die Menschen in der Oder-Neiße-Region von Hochwasser betroffen. Nach einem Dammbruch in Polen wird die Situation im Drei-Länder-Eck Polen, Tschechien, Deutschland immer schlimmer. Zehn Menschen sollen bereits in den Fluten gestorben sein, davon drei in Deutschland.

Gemeinsam wappnen sich die Anwohner um das Schlimmste zu verhindern. Wie sieht es hier mit dem Versicherungsschutz aus. In der Regel werden Schäden am Haus durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Bei Hochwasser zahlt diese jedoch nur, wenn in der Police die Klausel Elementargefahrenschutz enthalten ist. Diese gilt auch für Schäden durch Hochwasser. Hier kommt der Versicherer meist nicht nur für den Schaden auf, sondern organisiert außerdem die Sanierungsarbeiten.

Wer noch eine alte DDR-Police besitzt, hat Glück, denn hier sind Hochwasserschäden generell mit abgedeckt. Für Schäden am Auto kommt die Teilkaskoversicherung auf. Voraussetzung hierfür ist, dass das Hochwasser selbst den Schaden verursacht hat.

Generell sollte man so gut es geht den Schaden dokumentieren und so bald wie möglich mit dem Versicherer Kontakt aufnehmen.

Hausrats- und Wohngebäudeversicherungen könnten günstiger werden

Dank einer Änderung der Steuerberechnung und bestimmter Steuertarife einzelner Versicherungsarten zum 1. Juli hin, könnten Hausrats- und Wohngebäudeversicherungen, die eine Klausel zum Feuerschutz enthalten günstiger werden. Der Steueranteil auf diese Policen sinkt, was sich direkt auf die Beiträge auswirken kann.

Der Bund der Versicherten (BdV) weist allerdings darauf hin, dass sich dies in manchen Fällen gerade mal um einen Euro, den man einspart, handeln kann. Man solle sich also nicht zu viele Hoffnungen machen. Glück, für die, bei denen die Ersparnis größer ist… Immerhin ist dies aber ein Indiz dafür, dass die Prämien erst einmal nicht steigen können. Tun Versicherer dies gerade zu diesem Zeitpunkt trotzdem, sollte man die Gründe dafür genauer prüfen. Wenn Steuersätze angehoben werden, darf dies wiederum nicht auf die Versicherten abgewälzt werden.

Wer seine Prämie bereits vor dem 1. Juli, sprich vor der Änderung der Feuerversicherungssteuer, bezahlt hat, kann die spätere Ersparnis leider nicht rückwirkend zurückverlangen.

Nach der Überschwemmung: Greift die Versicherung?

Bereits gestern hatten wir an dieser Stelle im Zusammenhang mit dem aktuellen Hochwasser im Oder-Gebiet darüber berichtet, dass Betroffene unbedingt ihren Versicherungsschutz überprüfen müssen, denn nur die Elementarversicherung kommt für Schäden nach Überschwemmungen auf.

Doch in einigen Hausrats- und Wohngebäudeversicherungspolicen ist diese leider nicht enthalten, so dass einem bei Hochwasser diese Versicherungen nichts nützen. Sie kommen nur für Wasserschäden aufgrund von Rohrbrüchen oder defekten Wasserleitungen auf.

Viele in Risikogebieten werden auch Probleme haben überhaupt eine Elementarversicherung zu bekommen. Ein Umstand, der eigentlich dringend geändert werden müsste. Glück haben diejenigen, die in der ehemaligen DDR eine sogenannte Haushaltsversicherung abgeschlossen haben. Diese ist immer noch gültig und beinhaltet eine Art Elementarversicherung.

Hochwasser an der Oder – Rechtzeitig absichern

Seit Tagen hält die über die Ufer getretene Oder Polen in Atem. Gestern ist das Hochwasser auch in Brandenburg angekommen. Zwar wird es die Menschen dort weitaus weniger schlimm als die in Polen treffen. Jedoch sollte man sich auch hier wappnen. Bisher wurde nur die niedrigste Alarmstufe 1 ausgerufen. Bis Ende der Woche soll diese jedoch auf 3 steigen.

Fertigen Sie daher bereits im Vorfeld eine Liste mit Adressen und Telefonnummern von Angehörigen und Rettungsdiensten an. Sorgen Sie für einen ausreichenden Vorrat an Medikamenten und Lebensmitteln und stellen Sie rechtzeitig batteriebetriebene Geräte wie Taschenlampen, Radio oder Handy bereit um im Notfall unabhängig vom Stromnetz zu sein.

Ist das Wasser im Anmarsch, sind folgende Punkte besonders wichtig: Alarmieren und evakuieren Sie gefährdete Personen. Schalten Sie elektrische Geräte in bedrohten Räumen ab. Sichern Sie Wertgegenstände und wichtige Unterlagen, wie Ausweise und die der Versicherungen. Dichten Sie Türen, Fenster und Abflussöffnungen ab und leeren Sie gefährdete Räume. Fahren Sie Ihr Auto aus der Gefahrenzone.

Nach dem Hochwasser sollte man unbedingt darauf achten den Schaden genau zu dokumentieren, bevor man alles beseitigt. Schaden und mögliche Kosten so schnell wie möglich dem Versicherer mitteilen. Beschädigte Geräte erst nach Absprache mit dem Versicherer entsorgen. Dies gilt auch für das Einleiten von Baumaßnahmen.

Schäden aufgrund von Überschwemmungen durch Hochwasser deckt die Elementarversicherung ab. Diese ist meist in der Hausrat- oder der Wohngebäudeversicherung enthalten. Prüfen Sie also, wie es um Ihren Versicherungsschutz diesbezüglich bestellt ist.

Der April macht, was er will: Im Frühling die Wohngebäudeversicherung überprüfen!

Gerade haben wir den kalten Winter hinter uns gebracht und die ersten Sonnenstrahlen locken uns ins Freie. Da haben die meisten natürlich andere Gedanken im Kopf als mögliche Unwetter. Doch genau dies unterschätzen viele im Frühling. Nicht umsonst gilt der Monat April als besonders wechselhaft. So kommt es immer wieder zu Unwettern, Stürmen oder sogar noch einmal zu Glatteis.

Gegen solche Schäden können sich Hausbesitzer mit einer Wohngebäudeversicherung schützen. Meist sind an diesen Schutz aber bestimmte Vorkehrungen gebunden. Daher sollte alle Hausbesitzer nun auch im Frühling ihre Versicherungspolice auf eventuelle notwendige Instandhaltungsmaßnahmen kontrollieren. Werden diese nicht durchgeführt, steht im Ernstfall der Versicherungsschutz auf dem Spiel.

Gegen Schäden aufgrund von starken Regenfällen etc. hilft zudem eine Elementarversicherung, die besonders für Leute wichtig ist, die in Risikogebieten leben. So abgesichert, kann man den Frühling dann auch etwas beruhigter genießen…


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