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News zu Unfallversicherungen


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Fußball-WM: Kritik an Vuvuzelas wächst – Private Unfallversicherung zahlt bei Hörschäden

Endlich hat die Fußball-WM begonnen und die deutsche Elf hat gestern gleich einen furiosen Start hingelegt! Nur bei vielen Fans wird das Ereignis etwas getrübt und zwar durch die nervtötenden Plastiktrompeten, genannt Vuvuzelas, die in diesem Jahr der absolute Schrei zur WM sind.

Die einen finden das Tröten klasse, viele allerdings könnten gerne darauf verzichten, vor allem, wenn man selbst vor dem Fernseher den Ton nicht mehr hört. Vor allem Mediziner warnen aber vor den Folgen der Vuvuzelas. Bis zu 130 Dezibel können sie erzeugen und damit schnell ein akutes Lärmtrauma mit kurzzeitigem oder sogar dauerhaften Hörverlust verursachen. Schon 85 Dezibel reichen hier aus und die Vuvuzelas sind um einiges lauter…

Bei vielen Public Viewing Events sind sie daher inzwischen verboten. Doch leider nicht überall und vor allem nicht in der Kneipe um die Ecke oder eben in Nachbars Garten. Experten raten daher auf jeden Fall sich von diesen Tröten fernzuhalten und beim Public Viewing auf Ohrstöpsel zurückzugreifen. Auf Facebook organisieren sich z.B. hier in der Gruppe auch schon die Vuvuzela Gegner, die ein Stadionverbot fordern.

Erleidet man einen Schaden springt die private Unfallversicherung ein, denn jeglicher Schaden durch Schallwellen ist ausnahmslos abgesichert.

Wer haftet bei Unfällen des Hauspersonals?

Einen Gärtner, eine Haushaltshilfe oder einen Babysitter zu haben, ist praktisch und spart Zeit und Mühe. Doch leider vergessen viele hierbei an den Versicherungsschutz zu denken. Was passiert beispielsweise, wenn die Haushaltshilfe eine teure Vase zerbricht, dem Gärtner etwas bei der Arbeit passiert oder dem Babysitter?

Dies kommt in erster Linie darauf an, ob derjenige selbstständig oder festangestellt ist oder als Mini-Jobber arbeitet. Ist er oder sie selbstständig trägt die Person selbst das Risiko für mögliche Unfälle. Selbstständige Reinigungskräfte, Gärtner und Co. sollten also unbedingt eine gewerbliche Haftpflichtversicherung und eine private Unfallversicherung nachdenken.

Ist man fest angestellt, haftet der Betrieb für einen bei Schäden und bei Verletzungen die gesetzliche Unfallversicherung. Beschäftigt man das Personal als Mini-Jobber muss man diese unbedingt bei der Minijob-Zentrale melden, damit die gesetzliche Unfallversicherung zahlt und man am Ende nicht selbst auf den Kosten sitzenbleibt.

Dies gilt auch für Babysitter. Die Experten der Ergo Versicherung raten auch nur bei gelegentlichem Babysitten durch einen Jugendlichen aus der Nachbarschaft diesen oder diese zu melden, denn schnell passiert ein Unfall und ohne Versicherung muss man für die Behandlungskosten und eine möglichen lebenslange Rente selbst aufkommen.

Gesetzliche Unfallversicherung haftet für Betriebsausflug

Jetzt, wo die Temperaturen langsam wieder steigen, veranstalten viele Unternehmen wieder Betriebsausflüge. Doch wie sieht es hier mit dem Versicherungsschutz aus? Die gesetzliche Unfallversicherung VBG Hamburg weist darauf hin, dass alle Mitarbeiter, die an einem Betriebsausflug teilnehmen und dort Verunglücken durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind.

Hierbei spielt es keine Rolle, um was es sich genau bei dem Ausflug handelt, sprich ob zum Beispiel sportliche Aktivitäten dabei waren oder nicht. Wichtig ist lediglich, dass der Betriebsausflug offiziell vom Arbeitgeber geplant und durchgeführt wird. Zudem müssen alle Mitarbeiter die Möglichkeit haben daran teilzunehmen. Der Zweck muss klar zu erkennen sein und dem Zusammenhalt im Unternehmen dienen.

Wird all dies gewährleistet, gilt der Versicherungsschutz für alle Teilnehmer des Betriebsausflugs. Ehemalige Mitarbeiter oder Freunde und Verwandte, die mitkommen bzw. auch eingeladen sind, sind allerdings nicht automatisch mitversichert!

Unfallgefahr am Vatertag dreimal so hoch wie sonst!

Am heutigen Vatertag setzt mal wieder ein Massenphänomen ein, das für uns Frauen wohl immer unverständlich bleiben wird. Männer raffen sich zu Horden zusammen, ziehen von Kneipe zu Kneipe oder nutzen den freien Tag um mit ihren Freunden einen Ausflug zu machen, bei dem meist natürlich auch nicht gerade wenig Alkohol konsumiert wird.

Statistisch ist die Unfallgefahr an diesem Tag dreimal so hoch wie sonst. Gut, wenn man da eine private Unfallversicherung hat, denn die kommt auch für Schäden in der Freizeit auf, also auch für Missgeschicke am Vatertag.

In manchen Regionen heißt dieser Tag auch Herrentag. In der Form wie wir ihn heute kennen existiert er seit Ende des 19. Jahrhunderts und war dafür vorgesehen, dass ältere Männer die jungen in die Bräuche des Erwachsenendaseins einführen. Dabei wurden traditionell Ausflüge gemacht, bei denen logischerweise nur die Männer anwesend sein durften.

Und wie es heute abläuft, muss an dieser Stelle wohl nicht extra betont werden. Zum Glück haben sich bestimmt viele den morgigen Tag auch frei genommen und können so ihren Rausch ausschlafen. Also, einen schönen Feiertag und nach Möglichkeit keinen Unfall bauen!

Schnelltest der Stiftung Warentest: ADAC Kranken- und Pflegeschutz

Der ADAC „Kranken- und Pflegeschutz nach Unfall“ springt, wie der Name schon sagt, nach einem Unfall ein und soll die Kranken- und Pflegeversicherung mit zusätzlichen Leistungen ergänzen. So stellt der ADAC direkt nach einem Unfall dem Versicherten einen Pflegebetreuer zur Seite, der alles notwendige organisiert und sich um den Verletzten kümmert. Wird dieser schwer pflegebedürftig, erhält er ein Unfallpflegegeld.

Klingt soweit eigentlich ganz gut. Die Stiftung Warentest hat sich diesen neuen Tarif jedoch einmal genauer angesehen und kommt zu einem gar nicht so erfreulichen Ergebnis. Laut den Testern kann man sich diese Versicherung getrost sparen, vor allem weil der Beitrag mit zunehmendem Alter immer weiter steigt.

Sprich man zahlt dann mehr, wenn die Wahrscheinlichkeit auf schwerwiegende Folgen nach einem Unfall steigt. Ein 49-Jähriger zahlt für die Police nur 11,60 Euro im Monat, ein 66-Jähriger hingegen schon 36,10 Euro. Die Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall wird zudem nur bis zum 76. Lebensjahr abgedeckt.


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