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News zu Unfallversicherungen


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Der Abi-Scherz ist meist nicht versichert!

In ganz Deutschland nähern sich wieder etliche Abiturienten dem lang ersehnten Abschluss und zu dieser Zeit gehört natürlich auch der Abi-Scherz. Doch was viele Abiturienten nicht bedenken ist, dass dieser Streich meist nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt ist.

Bei normalen Schulunfällen werden die Kosten von dieser Versicherung übernommen, doch der Abi-Scherz wird nicht direkt von der Schule organisiert und fällt somit in den meisten Fällen auch nicht in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese greift nur bei von der Schule direkt ausgerichteten Veranstaltungen.

Auf diesen Umstand weisen in diesen Tagen die Gemeinde-Unfallversicherung Hannover und die Landesunfallkasse Niedersachsen hin und raten den Abiturienten zu ungefährlichen Aktionen. Nur hat uns das als Abiturienten interessiert?

Personenversicherungen: Stets richtige Angaben machen!

Generell gilt natürlich bei allen Versicherungen, dass alle Angaben der Richtigkeit entsprechen müssen. Doch bei Personenversicherungen ist dies noch einen Tick wichtiger, da man hier ganz schnell durch eine kleine Unwahrheit oder das Verschweigen von bestimmten Umständen seinen Versicherungsschutz verlieren kann.

Zu diesen Personenversicherungen zählen zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Unfallversicherung, die private Krankenversicherung oder die Grundfähigkeitsversicherung.

Stellt sich heraus, dass man bei seinen Angaben, beispielsweise beim Alter, bei der Krankheitsgeschichte oder beim Risikofaktor des Berufs, bestimmte Umstände verschweigt oder falsch macht, zahlt einem die Versicherung im Ernstfall keinen Cent. Ja, in manchen Fällen ist man die Versicherung sogar ganz los.

Verändern sich die angegebenen Daten im Vertrag muss der Versicherte, spätestens auf Nachfrage des Versicherers, dies mitteilen. Also, immer richtige Angaben machen, dann ist man auf der sicheren Seite…

Fahrgemeinschaften: Auch Umwege sind versichert

Schließen sich Schüler oder Arbeitnehmer zu Fahrgemeinschaften zusammen um zur Schule oder zum Arbeitsplatz zu fahren sind auch die Umwege durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Außerdem steht die Wahl des Fahrzeugs frei. So urteilte das Bundessozialgericht Kassel.

In dem Fall ging es um einen Motorradfahrer, der zunächst seinen Bruder zur Schule fuhr um dann einen Freund abzuholen, mit dem er dann selbst zu Schule fahren wollte. Doch auf diesem Weg stürzte der Fahrer. Die Versicherung hatte sich zunächst geweigert für den Schaden aufzukommen.

Doch die Richter waren anderer Meinung und urteilten zu Gunsten des Motorradfahrers. Auf einem Motorrad könnten ja schließlich schlecht mehr als zwei Leute fahren, so seien die Umwege durchaus gerechtfertigt. Außerdem habe der Versicherer die freie Wahl des Verkehrsmittels. Die Fahrgemeinschaft hätte auch nicht aus eigenwirtschaftlichen Interessen bestanden.

Haushaltshilfen bei der Unfallversicherung melden

Jeder, der eine Haushaltshilfe beauftragt, gilt vor dem Gesetz als Arbeitgeber und muss daher diese auch bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden. Denn passiert, der Haushaltshilfe auf dem Weg zum Einsatzort oder direkt dort, kann es schnell für beide Parteien teuer werden. Die gesetzliche Unfallkasse springt in solchen Fällen ein.

Auch Privatleute, die ihre Haushaltshilfe nur für einen kurzen Zeitraum einsetzen, müssen diese melden. Wo man sie meldet, hängt ganz vom Einkommen der beschäftigten Person ab. Verdient die Haushaltshilfe insgesamt, also in allen Jobs zusammen, unter 400 Euro monatlich, muss sie bei der Minijobzentrale gemeldet werden.

Bei einem höheren Einkommen ist dafür der entsprechende Unfallversicherungsträger zuständig.

Ist dies geschehen, bleibt man garantiert nicht auf den Kosten für die medizinische Versorgung bei einem Unfall sitzen und der kann sich gerade im Haushalt schnell ereignen…

Beruflich im Ausland und unfallversichert?

Wer beruflich für eine befristete Zeit ins Ausland muss, ist generell immer noch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Dies gilt aber nur zu den gleichen Bedingungen wie hier in Deutschland auch, sprich alle berufsbezogenen Tätigkeiten und die alle Wege, die damit verbunden sind, fallen unter den Versicherungsschutz. Freizeitaktivitäten sind auch hier nicht abgedeckt.

Voraussetzung für den beruflichen Unfallschutz im Ausland ist auch, dass der Aufenthalt befristet und nicht zu lang ist und dabei natürlich auch noch das Arbeitsverhältnis in Deutschland weiterbesteht.

Wer sich in Kriegs, Krisen- oder Katastrophengebieten aufhält ist natürlich einem besonderen Risiko ausgesetzt und kann sich zusätzlich noch gegen Gewalt oder Naturkatastrophen absichern.

Wer länger und unbefristet ins Ausland geht, hat zusätzlich die Möglichkeit eine Auslandsunfallversicherung abzuschließen. Generell sollte man sich also vor einem Aufenthalt im Ausland genau über die Versicherungslage informieren und zusammen mit dem Arbeitgeber seinen Status klären.

Unfallversicherungen: Auf Seminaren kein durchgängiger Versicherungsschutz

Achtung bei beruflichen Fortbildungen und Seminaren! Hier gilt der Versicherungsschutz nämlich nicht automatisch für alle Aktivitäten. Nach einem Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf deckt die gesetzliche Unfallversicherung Freizeitaktivitäten grundsätzlich nicht ab.

In dem Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der beruflich an einem Seminar teilgenommen und sich in dieser Zeit bei einer Schlittenfahrt erheblich verletzt hatte. Die gesetzliche Unfallversicherung weigerte sich dafür zu zahlen, was die Richter als völlig zurecht einstuften, denn Aktivitäten in der Freizeit seien nicht abgedeckt.

Der Versicherungsschutz gilt während der Seminarteilnahme, aber nicht bei persönlichen Tätigkeiten wie Essen, Sport, Einkaufen o.ä., es sei denn diese finden mit einem betrieblichen Schwerpunkt statt. So seine laut den Richtern beispielsweise Wanderungen, auf denen Fachgespräche geführt werden abgedeckt. Eine private Schlittenfahrt gehöre hier nicht dazu.

Stiftung Warentest testet die Unfall-Kombirente der Axa

Die Stiftung Warentest hat die Unfall-Kombirente der der Axa mal genauer unter die Lupe genommen und kommt zu einem eher durchschnittlichen Ergebnis. Ein Vorteil dieser Unfallrente gegenüber zu einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung ist ganz klar der Preis. Hierfür zahlt man pro Jahr ungefähr nur die Hälfte von dem, was man für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen müssten.

Weitere Vorteile sahen die Tester ganz eindeutig in der Tatsache, dass man im Schadensfall eine lebenslange Rente erhält, die jedes Jahr um 1,5% steigt. Bei der Antragstellung spielt zudem der Beruf keine große Rolle und es werden mehr schwere Erkrankungen abgefragt als Allergien oder Sportverletzungen.

Und das bringt uns auch schon zu den Nachteilen: Die Unfall-Kombirente wird nur in wirklich ernsten Schadensfällen gezahlt. Nach Organerkrankungen oder Krebs müssen schwere Dauerschäden nachgewiesen werden, Haut- und Gebärmutterhalskrebs sind generell ausgeschlossen, und nach einem Unfall muss der Invaliditätsgrad dauerhaft mindestens 50% betragen.

Psychische Erkrankungen sind nur dann abgedeckt, wenn diese eine andauernde Vormundschaft des Versicherten zur Folge haben. Und verliert dieser seine Fähigkeit zu sprechen, erhält er die Leistungen nur, wenn er sich wirklich gar nicht mehr verständlich artikulieren kann.

Ganz schön harte Konditionen… Daher kommen auch die Tester zu dem Ergebnis: Die Unfall-Kombirente der Axa lohnt sich nur, wenn man sonst keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt.

Gesetzliche Unfallversicherung geht mit neuer Kampagne an den Start

Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und landwirtschaftliche Sozialversicherung starten heute ihre gemeinsame Präventionskampagne “Risiko raus!”. Ziel der zweijährigen Kampagne ist, das Unfallrisiko beim Fahren und Transportieren zu verringern. Zentrales Motiv sind kopflose Menschen, mit denen die gesetzliche Unfallversicherung für mehr Risikobewusstsein bei der Arbeit und im Straßenverkehr wirbt.

Fast jeder vierte meldepflichtige Arbeitsunfall im Betrieb geschieht beim Transportieren oder Fahren. Hinzu kommen jährlich über 20.000 Arbeits- und Dienstwegeunfälle sowie rund 115.000 Wegeunfälle im Straßenverkehr. In mehr als 700 Fällen endet ein Unfall beim Fahren oder Transportieren mit dem Tod. Bei versicherten Kindern in Tageseinrichtungen, Schülern und Studierenden sind rund 60.000 weitere Unfälle im Straßenverkehr – davon 66 mit tödlichem Ausgang – zu verzeichnen.

Die Kampagnenmotive stellen auf eindringliche Weise dar, wie eigenes Fehlverhalten zur zentralen Unfallursache werden kann: Unter dem Motto “Mein Kopf ist gerade woanders” zeigen sie eine kopflose Person kurz vor einem Unfall.

Partner von “Risiko raus!” sind unter anderem der DVR und die Bundesländer. Die Kampagne läuft bis Ende Dezember 2011 und umfasst unter anderem Anzeigen, Poster und Broschüren. Mal sehen, ob sich dieser Aufwand lohnt. Zu wünschen wäre es ja…


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