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News zu Unfallversicherungen


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Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nicht immer auf dem Schulweg

In diesen Tagen ist es wieder so weit und etliche Eltern in Deutschland entlassen ihre Kinder zum ersten Mal in die Schule. In der Schule und auf dem Weg dorthin und wieder zurück sind die Kleinen durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Kommt es zu einem Unfall ist also die Unfallversicherung und nicht die Krankenkasse für die Behandlungskosten zuständig. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind zu Fuß oder mit dem Fahrrad den Schulweg zurücklegt. Baut der Busfahrer jedoch einen Unfall, muss die Betriebshaftpflichtversicherung des privaten Busunternehmens für die Kosten aufkommen.

Generell sollte man nach einem Unfall so schnell wie möglich mit dem zuständigen Versicherer Kontakt aufnehmen um sich über die genauen Bedingungen zu informieren. Lassen Sie Wegeunfälle daher unbedingt von einem Facharzt, der von der Berufsgenossenschaft in diesem Zusammenhang eine gesonderte Zulassung erhalten hat, behandeln.

Achtung: Nicht immer ist der Schulweg automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt! Geht das Kind zum Beispiel einen Umweg oder besucht es nach der Schule noch einen Freund, gilt der Versicherungsschutz nicht mehr. Hier macht eine private Unfallversicherung Sinn. Leider liegt es meist im Ermessen des Betrachters, was ein Umweg ist.

Wichtig ist hierbei, dass die Eltern nachweisen können, ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt zu haben. Das heißt nicht, dass sie die Kinder stets begleiten müssen, jedoch müssen sie sicher stellen, dass die Kinder alle möglichen Gefahren und Regeln verstanden haben und den Weg gut kennen.

Gesetzliche Unfallversicherung: Rente mit 70 ist medizinisch kein Problem

Der große Aufschrei und die Diskussion um die Anhebung des Rentenalters auf 67 ist noch nicht einmal abgeebbt, da fordert das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung auch schon das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre zu erhöhen und gießt damit weiter Öl ins Feuer.

Dazu hat sich nun auch die Gesetzliche Unfallversicherung zu Wort gemeldet und die Rente mit 70 prinzipiell für medizinisch unbedenklich erklärt. Im Großen und Ganzen würde die Arbeitswelt von älteren Menschen sogar profitieren.

Zwar würden natürlich gewisse Sinnesleistungen im Alter abnehmen, dafür aber auch Kompetenzen wie Erfahrung oder Kommunikationsfähigkeit zunehmen. Hierauf müsse man dann auch bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes setzen, so dass für alle nur Vorteile entstehen. Wichtig sei eben, dass ältere Menschen richtig und gesund eingesetzt werden.

In Berufen, die körperlich sehr anstrengend sind, könne man auf diese Art und Weise, durch ein lebenslanges Lernen und Berufswechsel ebenfalls bis zum Rentenalter von 70 arbeiten. Für manch einen wohl blanker Hohn…

Unfallversicherung

Bei der Unfallversicherung kann zwischen der privaten und der gesetzlichen Absicherung unterschieden werden. Durch die gesetzliche Unfallversicherung werden sämtliche Unfälle abgedeckt, die im Rahmen der Berufsausübung oder auf dem Arbeitsweg entstanden sind. Die gesetzlichen Versicherungen werden von den Berufsgenossenschaften verwaltet und sind in einzelnen Branchen durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Bei der gesetzlichen Versicherung spielt es keine Rolle, wer die Schuld an den Unfällen trägt. Grundsätzlich werden bei Arbeitsunfällen immer Leistungen gezahlt. Einen Anspruch auf eine Unfallrente hat man jedoch nur dann, wenn die Minderung der Erwerbsunfähigkeit länger als 26 Wochen anhält. Zudem muss die Erwerbsunfähigkeit mindestens 20 Prozent betragen. Da jedoch die Mehrzahl der Unfälle in der Freizeit bzw. zuhause geschehen, ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfehlenswert. Durch diese werden alle Unfälle abgesichert, die außerhalb des Arbeitsumfeldes entstehen. Grundsätzlich umfasst eine solche Absicherung zwei Formen der Versicherungssumme. Eine bezieht sich auf den Todesfall und die andere auf die Unfallinvalidität. Das Hauptaugenmerk liegt bei dieser Versicherung jedoch auf den Schutz bei auftretender Invalidität.

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Unfallrisiko am Arbeitsplatz so niedrig wie noch nie!

Gestern haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Statistiken für Unfälle am Arbeitsplatz oder in der Schule für das Jahr 2009 veröffentlicht und damit für eine kleine Überraschung gesorgt, denn die Anzahl der schweren und tödlichen Unfälle ist drastisch gesunken.

Meldepflichtig sind dabei alle Unfälle, die mit dem Tod enden oder zu einer Arbeitsunfähigkeit geführt haben, die mehr als drei Tage andauert. Insgesamt wurden 2009 886.112 Unfälle an Schulen und Arbeitsplätzen registriert, was ganze 8,8% weniger als im Vorjahr sind. So starben im letzten Jahr 456 Menschen durch einen Unfall bei der Arbeit, über 100 weniger als im Jahr davor. Damit befindet sich das Unfallrisiko am Arbeitsplatz auf dem niedrigsten Stand in der 125-jährigen Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherer! Seit den 1960er Jahren sind die Zahlen bis heute um rund 80% gesunken.

Doch nicht alle Zahlen sind leider so erfreulich: Die Zahl der meldepflichtigen Unfälle auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule und zurück, stieg um 1,1% von 176.608 Wegeunfällen 2008 auf 178.590 im letzten Jahr. Dabei endeten jedoch wiederum weniger tödlich. 2009 starben 362 Menschen auf dem Weg von oder zur Arbeit, 96 weniger als 2008.

Ein besonderes Augenmerk sollte man auf die Todesfälle in Folge von Berufsunfähigkeit legen, denn diese befanden sich 2009 auf einem Höchststand! 2767 Menschen starben in Folge ihrer Berufsunfähigkeit, ganze 379 mehr als im Vorjahr. Chemische Stoffe und psychische Probleme sind hierbei die Hauptursachen!

Betriebssportverein für alle zugänglich? Gesetzliche Unfallversicherung greift nicht!

Wenn sich ein Arbeitnehmer beim Betriebssport verletzt, springt normalerweise auch hier die gesetzliche Unfallversicherung ein. Doch dies ist leider nicht immer der Fall. Es gilt nur, wenn nur die Beschäftigten eines Betriebs am Training teilnehmen. Ist dieses jedoch für jedermann zugänglich, muss der Geschädigte selbst für die Kosten des Unfalls aufkommen.

Darauf weist aktuell die Stiftung Warentest mit Verweis auf ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen hin. In dem Fall ging es um einen Straßenbahnfahrer, der sich beim Fußballtraining seines Betriebssportvereins eine Knieverletzung und mehrere Bänderrisse zuzog.

Die gesetzliche Unfallversicherung weigerte sich für den Schaden zu zahlen, da mehr als die Hälfte der Mitspieler nicht zum Betrieb gehörten. Es handle sich hierbei also eindeutig um Freizeitsport und stehe nicht mit der Arbeit in Verbindung. Die Richter stimmten dieser Ansicht des Versicherers zu. Mit privatem Sport hat die gesetzliche Unfallversicherung nichts zu tun.


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